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Impfen


Lottikarotti1

Empfohlene Beiträge

Durch falsche Infos durch Tierärzte und Impfstoffhersteller, werden kritisch denkende Leute zu sochen unseriösen Seiten geleitet, wo nur Mist drin steht.

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Davon wird der Inhalt der Impfstoffe aber keineswegs besser/anders ...

 

Wäre genau so, als wenn ich ALLES, was TA sagen als Blödsinn abtun würde, nur weil da ein paar echten Müll reden.

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vor 18 Stunden schrieb 2010:

Durch falsche Infos durch Tierärzte und Impfstoffhersteller, werden kritisch denkende Leute zu sochen unseriösen Seiten geleitet, wo nur Mist drin steht.

 

 

...meine Geli hatte ja gefühlte 1.000 Allergien und mit zunehmenden Alter und anderer zusätzlichen Erkrankungen hat sie das Impfen immer schlechter vertragen und als mal wieder ein Impftermin anstand, habe ich mit meinen TÄ gesprochen, wie es aussieht, sie nicht mehr zu impfen und ohne zu zögern bekam ich die Antwort, "aber natürlich, kein Problem" ich dann wenigstens den Tollwuttiter überprüfen lassen und da sagten sie, bis auf einige Fledermäuse sei Tollwut in Deutschland ausgerottet und das nich nötig sei, allerdings fährt man ins AL is die Tollwutimpfung pflicht und muß rechtzeitig nachgeholt werden.

 

Wie das mit Tollwut derzeit aussieht, keine Ahnung, das is schon paar Jährchen her.

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vor 3 Minuten schrieb LeonderProfi:

 Das sind Links zu politischen Gruppen, die hier im Polar nichts zu suchen haben. Ich habe den Beitrag deswegen gemeldet.

 

Hat auch eigentlich gar nichts mit dem Eingangspost zu tun.

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Am 17.2.2017 um 20:53 schrieb UliH.:

Es ist so, wie schon gesagt.

 

Der Tierarzt alleine kann entscheiden, wie lange der Impfschutz des Serums in den Impfausweis einträgt.

Er kann/darf durchaus nur ein Jahr eintragen, auch wenn der Impfstoff für 3 Jahre zugelassen ist.

 

Ja und, welche EU-Quelle gibt er dazu an ? Schließlich wohnt D nicht auf einer

einsamen Insel und dieser EU-Heimtierpass hat EU-Verordnungscharakter und

sind Vorschriften der EU in Brüssel.

 

Nach EU-Verordnung Nr.576/2013 Anhang III, Punkt 2 e) ist eine Streichung/Verkürzung

der Immunitätsdauer /Zulassung/Lizenz der Herstellerangaben durch TÄ im EU-Raum

oder Sondergenehmigung für Tierärzte in D nicht vorgesehen. Allein die EU-Verordnung zählt.

Der TA wird nach o.g. EU-Verordnung nur bemächtigt, die Gültigkeitsdauer anzugeben,

nicht aber zu streichen/kürzen/ändern. Die Lizenz der Zulassung hat der Hersteller,

nicht der TA.

 

Es erhebt sich auch die Frage: Warum D um die die 3-jährige Immunitätsdauer/

Zulassung der Tollwut kämpft um diese sich per Federstrich von einem TA xy

wieder streichen/kürzen zu lassen ?  Zumal es um die Nobivac geht.

 

Nur wenn so in D verfahren wird, ist jeder HH gut beraten, eine schonende T-Impfung

für sein Tier zu nehmen (3-Jahre-Gültigkeit) und ganz wichtig ! den TA vor jeder

Impfung eingehend zu befragen ob er seine oder die Gültigkeit des Herstellers

einträgt ?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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vor 4 Stunden schrieb LeonderProfi:

 Das sind Links zu politischen Gruppen, die hier im Polar nichts zu suchen haben. Ich habe den Beitrag deswegen gemeldet.

Und der ursprüngliche Link?

Den ich kritisiere?

Der ist in Ordnung?

Nur die Kritik, die darf nicht sein?

 

Ach so...

 

Na dann alle HOPP zum zum Hans U. P. Tolzin, http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2017020402.html

 

Das ist ja dann total in Ordnung.

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Oben Akumas Tollwutimpfungen. Wegen gescheiter Grundimmunisierung wurde dennoch "normal" weitergeimpft (auch wenn es die angesprochenen 2 Jahre sind...), obwohl ich über ein halbes Jahr zu spät war.

 

 

Unten Yomas T.

Hier zu sehen:

Der Hund war nicht ordentlich grundimmunisiert und musste deshalb, obwohl im Oktober 2010 geboren, nach einem Jahr nochmal geimpft werden. 

 

Außerdem sieht man, dass Virbac seine Intervalle nachgebessert hat. 

 

IMG_4014.JPG

IMG_4015.JPG

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