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Hundehalter muss nach Kutschunfall für Schaden aufkommen


Graefin

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Hier kennen sich ja auch Einige mit Pferden aus.

Ist es ein richtiges Verhalten, von der Kutsche zu springen, wenn die Pferde durchgehen?

Falls nicht, wäre das eine unangemessene Überreaktion, für deren Schäden die Hundehalterin nicht aufzukommen hätte.

(wohl aber für den Sturz der einen Fahrerin - Gurtpflicht ist auf Kutschen ja wohl nicht üblich ...)

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Reagiert jeder immer richtig wenn er selber panisch wird und an seine Tiere denkt? Spielt aber hier auch gar keine Rolle. Rechtlich ist es Gefährdungshaftung und damit ist der Hund Verursacher. Aus meiner Sicht auch berechtigt.

 

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Kommt darauf an, wo du springst, und auch, was das Ergebnis ist.

 

Gerade durchgehende Pferde zu stoppen die vor eine Kutsche gespannt sind, ist mehr eine Sache des Glücks (und des Umfeldes), als eine Sache des Könnens.

Die eigentliche Kunst des Kutschefahrens ist die sorgfältige Ausbildung der Pferde, und die Fähigkeit, diese so zu Führen das ein Einwirken und Beeinflussen sie (um-)lenkt, BEVOR der Fluchtimpuls umgesetzt wird.

 

 

 

 

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