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Hund von privat gekauft.. Probleme


Rueckenwind

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Rueckenwind

Hallo liebe Gemeinde,

 

habe mich neu hier angemeldet um euch um Rat zu fragen.

Letzte Woche habe ich mir von privat einen Hund gekauft. Ich war mit meinem bereits vorhandenen Hund dort um zu sehen wie es klappt und die beiden haben sich gut vertragen.

Dort lebte der Hund auch harmonisch mit einem Zweithund zusammen.

Wir haben einen Kaufvertrag gemacht in dem steht dass der Verkäufer keinerlei Garantie auf bestimmte Wesenseigenschaften des Hundes gibt.

Nach ca. 4 Stunden Fahrt nach Hause gab es Stress mit meinen beiden Hunden. Wir waren kaum im Flur, da hat der neue Hund ohne für mich ersichtlichen Grund meinen anderen Hund angegriffen und ihm ein Loch verpasst. Es hat etwas geblutet und mein Hund war danach verunsichert bzw. verängstigt.

Habe gleich dem Vorbesitzer geschrieben, der konnte es nicht fassen. Er sagte es hätte nie Probleme gegeben und das habe ich ja eigentlich auch gesehen als ich dort war.

In meiner anfänglichen Aufregung habe ich gesagt ich will den Hund zurück bringen, sowas geht nicht. Er weigerte sich da er ihn nicht zurück nehmen könnte, er hätte ja nicht ohne Grund ein neues zu Hause für ihn suchen müssen.

Nun habe ich viel Geld bezahlt (TWH) und werde jetzt evtl. auch noch in einen Trainer investieren müssen.

Habe ich irgendeine Handhabe gegenüber dem Verkäufer den Preis zu mindern oder die Übernahme der Trainerkosten zu verlangen?

 

Außerdem habe ich erfahren dass er über den Abgabegrund nicht 100% ehrlich war, alle meine Fragen wurden zwar wahrheitsgemäß beantwortet aber mir wurde verschwiegen dass der vorherige Besitzer den Hund selbst erst zwei Monate hat und überfordert mit der Eigenart dieser Rasse war (was ich sogar irgendwo verstehen kann). Am Anfang hatte er wohl auch Probleme mit dem Hund wegen des Alleine bleibens.

Leider habe ich selbst nicht explizit diesbezüglich nachgefragt da es sich für mich nicht so anhörte als ob der Hund nicht lange da gewesen wäre und es Probleme gegeben hätte.

Als Abgabegrund wurden veränderte familiäre Verhältnisse genannt.

Kann ich ihn deswegen irgendwie belangen weil er nicht alles über den Hund erzählt hat? Oder bin ich einfach - wie ich vermute - selbst Schuld weil ich nicht nachgefragt habe oder es schriftlich festgehalten habe?

 

Ich Danke euch für eure Meinung.

Und bitte keine Erziehungstipps, dafür werde ich evtl. noch einen seperaten Thread aufmachen, hier soll es wirklich nur ums rechtliche gehen damit nichts durcheinander kommt.

 

Liebe Grüße

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Estray

Hm, also es handelt sich ja um ein Lebewesen und nicht um eine Maschine. Ein lebender Organismus reagiert auf seine Umwelt, hat Gefühle, Launen und interagiert mit anderen lebenden Organismen. Verhalten lässt sich nicht vorhersagen.

Vermutlich war der Hund gestresst und die Zusammenführung lief nicht optimal. Wenn du ne Garantie möchtest und so wenig wie möglich schief gehen soll, dann hättest du dir und den Hunden mehr Zeit lassen sollen. Den neuen Hund erstmal ausführlich kennenlernen und die Hunde mehrmals miteinander spazieren führen sollen. Dann behutsam die Zusammenführung im Haus angehen sollen....möglichst entspannt und stressfrei.  

Bei einer Entfernung von 4 Stunden ist das natürlich nicht gut möglich....verstehe ich. 

Aber dennoch solltest du dir bewusst sein, dass das für die Hunde Stress bedeutet und sie noch Zeit brauchen, sich aneinander zu gewöhnen und sich verstehen zu lernen. 

Der Verkäufer ist dir nichts schuldig, du kannst ihn nicht haftbar machen.

 

Diesen Anspruch verstehe ich nun gar nicht:

vor 10 Minuten schrieb Rueckenwind:

Nun habe ich viel Geld bezahlt (TWH) und werde jetzt evtl. auch noch in einen Trainer investieren müssen.

Habe ich irgendeine Handhabe gegenüber dem Verkäufer den Preis zu mindern oder die Übernahme der Trainerkosten zu verlangen?

 

 

 

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Tiere sind eine Sache, bei einem wissentlich verschwiegenen Mangel, aber auch bei einem versteckten Mangel können sich sehr wohl Anforderungen gegenüber dem Verkäufer der Ware ableiten lassen.

 

Beim Nachweis dieses Mangels greifen aber die von Estray genannten Aspekte, und es dürfte dir als Käufer schwer fallen, hier einen tatsächlich vorliegenden Mangel nachzuweisen, und zwar zunächst unabhängig davon, ob der Verkäufer von diesem Mangel wusste oder nicht.

 

Wie Estray bin ich der Meinung, dass die geschilderte Situation eher den äußeren Umständen entsprochen hat.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich tatsächlich lohnt, viel Energie in einen langwierigen und mit ungewissem Ergebnis endenden Prozess zu stecken.

 

Deiner Schilderung nach benötigst du - allein um deine eigenen Unsicherheit gegenüber diesem Hund zu bekämpfen - sofort professionelle Hilfe vor Ort. Hierein Energie zu stecken erscheint mir sinnvoller.

 

 

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Tiarvi

Rechtlich kann ich da auch nichts dazu sagen, aber ich finde es schon auch etwas naiv, einen THW einmal anzuschauen, einzupacken und überhaupt nicht damit zu rechnen, dass es zu stressbedingten Problemen zwischen den Hunden kommt.
Wie bereits erwähnt wurde, handelt es sich um ein Lebewesen und das hat einfach auch seine persönlichen Befindlichkeiten und reagiert mal unvorhergesehen.
Auch wenn es schwer fällt, ich würde da jetzt kein Drama draus machen und mit einer sorgfältigen Vergesellschaftung weiter machen.

Ein guter Trainer vor Ort ist sicherlich sinnvoll investiertes Geld, den würde ich auch dringend anraten.

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Ich sehe keine Möglichkeit den Verkäufer zu belangen oder den Kauf rückgängig zu machen. So wie du schreibst, war es ein Kauf zwischen zwei Privatparteien. Da gilt "gekauft wie gesehen". Ausnahme vielleicht, man könnte arglistige Täuschung nachweisen. Was mich aber fast mehr interessiert: Wie läuft es denn zwischen den Beiden nach diesem Vorfall?

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vor 14 Minuten schrieb Gerhard:

Was mich aber fast mehr interessiert: Wie läuft es denn zwischen den Beiden nach diesem Vorfall?

 

Das interessiert mich auch sehr - aber dazu hat die TE ja noch einen weiteren Thread versprochen :yes:

 

Edit: Stimmt, Gerhard - Privatverkauf hatte ich jetzt außer acht gelassen. Wobei ich nicht weiß, ob der Verkäufer tatsächlich Privatverkäufer ist. Aber das wäre ein Aspekt für einen Rechtsstreit, den ich tatsächlich nur dann für sinnvoll halte, wenn der Verkäufer nicht - wie suggeriert - Privatverkäufer ist, oder tatsächlich arglistige Täuschung vorliegt. Wissentliches Verschweigen eines Mangels (z. B. dass es bei ihm oder bei dem Vorbesitzer schon einen oder mehrere Vorfälle dieser Art gegeben hat) wäre eine Solche.

 

 

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Puh, manchmal ist es doch gut, auch eine Katzenbesitzerin zu sein.

Um zwei Katzen zusammen zu führen werden Zimmer frei geräumt, Gittertüren gebastelt und statt Zimmertür eingebaut, Spielzeuge als gemeinsames Beschäftigungsmaterial gekauft,Wohnmöbel verändert,Kletterbäume eingefügt, viel sich vorher informiert usw.

Nein, nicht nur für Katzen, die keine Freigänger sind!!!!

Gerade Katzen, die einen gemeinsamen Freigang nutzen, müssen sich gut verstehen, sonst zieht eine Katze noch für immer aus!

 

 

Hunde werden einmal spazieren geführt gemeinsam und dann solls klappen????

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.. und wo, agatha, ist dein Beitrag jetzt hilfreich und hat mit der Fragestellung der TE zu tun?

 

Auf diese Art und Weise erfahren wir ganz bestimmt mehr zu den Umständen, die uns hier interessieren ... (Achtung: Ironie!).

 

@Rueckenwind Wie du an den Beiträgen erkennen kannst, wird dir wohl nur die Inanspruchnahme einer rechtlichen Beratung zu deiner Frage weiterhelfen können.

 

Es wäre schön, wenn du den angekündigten Thread zur derzeitigen Vergesellschaftung eröffnen würdest :)

 

 

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Wie mein Beitrag helfen kann???

Vielleicht es ds nächste Mal besser überlegen???

 

Alle anderen Ratschläge sind doch schon gegeben oder kommen noch.

 

Aber gut, auch ich kann schreiben: gekauft ist gekauft!

 

Vielleicht noch eins, Katzen werden im zukünftigen ZuHause sehr langsam und bedacht zusammen geführt.

Klare Strukturen, (Zimmertrennung, oder jeder hat seine Rückzugsplatz)), langsames gemeinsames Füttern, viel gemeinsame Beschäftigung.

 

Jetzt besser????

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Da du den hund gekauft hast und der Unfall ja dann bei dir daheim passiert ist denke ich nicht das du den vorherigen Besitzer für den Schaden an deinem ersten hund belangen kannst. 

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