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Frage zu Übernahme Vertrag


libelle2017

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libelle2017

Ich habe lediglich unserem ANwalt den "Vertag" gefaxt und dann die antwort seiner Sekretärin bekommen das der Vertrag wohl rechtens ist....

Ich tue mich aber schwer damit eben weil ich nach eigenen recherchen immer wieder auf die "Gewährleistung gestoßen bin...

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Wie lange geht denn der Durchfall schon. Du solltest auf jeden Fall zum TA und eine Kotprobe abgeben.

Giardien sind sehr häufig

 

Was mir noch am Vertrag nicht gefällt: die (teure) Reservierung. Bei uns werden keine Welpen reserviert, da gibts nur mûndliche Zusagen. Auch bei dem Welpen den ich mir jetzt gekauft habe. Wir wollen die besten Plätze für unsere Welpen. Niemand soll den Welpen holen nur weil er schon Geld gezahlt hat...

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acerino

Welche Konsequenz hat das Diskutieren des Vertrages denn jetzt genau?

Der Hund ist ja schon bei euch.

 

Über was reden wir?

Wollt ihr nachträglich irgendwas geltend machen? 

 

Oder möchtet ihr objektive Anhaltspunkte, die euer Bauchgefühl (keine seriöse Zucht) bestätigen?

 

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Nadja1

 

vor 6 Minuten schrieb libelle2017:

Ich habe lediglich unserem ANwalt den "Vertag" gefaxt und dann die antwort seiner Sekretärin bekommen das der Vertrag wohl rechtens ist....

Ich tue mich aber schwer damit eben weil ich nach eigenen recherchen immer wieder auf die "Gewährleistung gestoßen bin...

 

Die Gewährleistung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. 

Man muss dazu: 'regelmäßig, jährlich züchten und am Markt teilnehmen,

mit mindestens 2 Würfen und 2 Hündinnen. Dann ist man gewerbsmäßig;

ab 3. Hündin und mehr als 2 Würfen ist man 'gewerblich'. Beide Varianten

müssen gewährleisten.

 

Keine Gewährleistung gibt es nur: 'Privat an Privat, dann muss der Hund älter

sein, also schon 'gebraucht' , oder man mach sporadisch aller Jubeljahre mal

einen Wurf, man nimmt also nicht jedes Jahr und nicht regelmäßig teil.

Diese Variante schließt Dein sog. Züchter schon mal selbst aus.

 

Ganz schön verfahren die Sache und sehr nebulös.

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Nesaja25

Das mit dem Vorkaufsrecht haben wir auch im Vertrag. Und eine Strafe. 

Die Begründung der Züchterrin war das sie gerne weiß wo ihre Hunde sind. Und das kann ich gut nachvollziehen. 

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Nadja1

Es ist ja auch völlig egal wie der Vertrag aussieht. Kommt es zur juristischen Klarlegung,

bekommt er den Status. Züchter und muss gewährleisten und solche Späß'chen wie

'nicht weiter vermitteln' dürften auch gestorben sein, wenn es ein regulärer Kauf mit

entspr. üblichen Kaufsumme ist und in Eigentum übergeht. Das sind dann rechtsunwirksame

Klauseln, sicher will der TE so etwas wissen. ;)

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vor 18 Stunden schrieb libelle2017:

Der Käufer wurde über die Weiterbehandlung (Impfung) aufgeklärt.

 

Dieses recht seltsame Konstrukt ist letztlich (man könnte anfangs gar zweifeln) ein Kaufvertrag.

 

vor 18 Stunden schrieb libelle2017:

Der Hund ist frei von Rechten Dritter, darf jedoch ohne Zustimmung nicht weiter vermittelt werden.

 

Mit Erwerb des Eigentums kann ich mit dem Hund, in den Grenzen des Tierschutzgesetzes, verfahren wie ich will. Eigentumsrechte wirken absolut (d.h. gegenüber Jedermann). Schuldrechtliche Verpflichtungen (schon gar nicht obige) sind kaum geeignet das zu vereiteln. Verkaufe ich den Hund ist er salopp ausgedrückt "weg". Man müsste sich anderer Sicherungsrechte bedienen (Vorkaufsrecht kombiniert mit pauschalisiertem Schadensersatz / Vertragsstrafeversprechen ...).

 

vor 18 Stunden schrieb libelle2017:

Herr/Frau.... bescheinigt hiermit, den Hund/welpen besichtigt zu haben und verzichtet auf Gewährleistung sowie spätere Ansprüche geltend zu machen.

 

Es handelt sich um eine gewerbliche Zucht. Der Gewährleistungsausschluss und weitergehende Ausschluss ist unwirksam. Dies aus mehreren Gründen.

  • Es dürfte sich bei dem Vertrag um AGB handeln
  • § 309 Nr. 7 BGB findet Anwendung (wird entgegen der gesetzlichen Bestimmung auch im Verkehr zwischen Unternehmern herangezogen)
  • Ohnehin gilt § 475 BGB (auch soweit ein Vertrag als Individualabrede auszulegen ist). 

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Hund als Verbraucher erworben hast. Was aber letztlich auch keine große Rolle spielt.

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libelle2017

Danke für eure zahlreichen Nachrichten und tollen Tips usw.

3 minutes ago, Mark said:

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Hund als Verbraucher erworben hast. Was aber letztlich auch keine große Rolle spielt.

 

Wir haben ihn gekauft als Familienhund, das heißt wir wollen nicht mit ihm züchten oder sowas....

 

Wenn der kleine jetzt nachweislich Würmer oder sogar schlimmer diese Giardiens hat, könnte ich dann THEORETISCH nicht sogar verlangen das die den kleinen wieder zurück nehmen und mir mein Geld wieder geben müssten?

Also wirklich nur die reine Theorie

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vor 4 Minuten schrieb libelle2017:

Wenn der kleine jetzt nachweislich Würmer oder sogar schlimmer diese Giardiens hat, könnte ich dann THEORETISCH nicht sogar verlangen das die den kleinen wieder zurück nehmen und mir mein Geld wieder geben müssten?

 

Nein, das geht so einfach nicht.

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Nadja1
Am 26.7.2017 um 08:45 schrieb libelle2017:

Wir haben ihn gekauft als Familienhund, das heißt wir wollen nicht mit ihm züchten oder sowas....

 

Wenn der kleine jetzt nachweislich Würmer oder sogar schlimmer diese Giardiens hat, könnte ich dann THEORETISCH nicht sogar verlangen das die den kleinen wieder zurück nehmen und mir mein Geld wieder geben müssten?

Also wirklich nur die reine Theorie

 

Warum das denn ? Der Hund hat doch gar nichts. Ich weiß nicht wielange

ihr das Puppy habt, aber es geht um Dinge, die er bei Euch erworben haben kann.

Da reichen ein paar Stunden schon.

Mir klingt das alles so nach 'Kaufreue', die bekanntlich stark nach Kauf einsetzt

und nun unbedingt ein Grund gefunden werden muss.

 

Selbst wenn, der Hund ist Euer Eigentum und Würmer und Giardien sind kein Grund

einen Hund zurück zu bringen, oder Du musst beweisen, dass diese schon bei Übergabe

vorlagen.

 

So einfach ist das alles nicht und wenn ihr eine Änderung wollt, solltet ihr das mit dem Züchter

absprechen.

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