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Frage zum Thema Hundegebell


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hallo

 

wie ihr ja wisst haben wir mehrere Hunde und wohnen auf einem Dorf (Gewerbebetriebe wie Bauer, Autoreparatur, Gaststätte usw sind direkt um uns herum) in dem es noch mehr Hunde gibt. Mir hat heute eine Nachbarin erzählt das sich jemand von gegenüber (großer Hof mit Pferdezucht) über Hundegebell aufregt, das vorwiegend wohl am späten Nachmittag/Abend ist und man wohl davon ausgeht das es von unsere Hunden ist. Also mal abgesehen davon das wir ständig hinterher sind das unsere ruhig sind, liegt unser Haus auch von etwas nach hinten versetzt und der  Garten geht nur hinter dem Haus raus und  hat keine Verbindung nach vorne zur Strasse. Das Haus wirkt schon etwas wie ne Schallschutzmauer zur Strasse hin. Der besagte Nachbar wohnt schräg gegenüber auf auf der anderen Strassenseite (sehr breite Landstrasse) und sein Haus ist auch weiter nach hinten versetzt. Ab 21 Uhr sind unsere Hunde dann auch komplett drinnen.

 

Direkt neben uns und direkt gegenüber von dem Hof ist ein 2 Familienhaus, beide Parteien haben Hunde und lassen die auch gerne mal Abends nach 21 Uhr draußen spielen und bellen. Das Haus ist weiter zur Strasse hin und somit näher am gegenüberliegenden Grundstück. Auch die Einfahrten bzw der Garten liegen sich komplett gegenüber so das Lärm relativ leicht zur anderen Seite hin gelangen kann und nicht erst wie bei uns über das Haus hinweg muss.

 

Ich gehe davon aus das der besagte Lärm eher vom Nachbargrundstück kommt. Meine Frage ist da, wie ist in einem solchen Fall die Beweislast? Muss der Nachbar erstmal nachweisen von welcher Partei das gebell kommt oder muss ich im Zweifelsfall nachweisen das es nicht von uns ist und bin erstmal auf Grund der Hundeanzahl der schuldige?

 

Bei uns geht auch die Hauptgassistrecke entlang Richtung Wald auch da laufen oft Leute entlang deren Hunde bellen. Die könnten den Lärm ebenso verursachen

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Elchifan

Warum denn gleich Rechtsfragen aufwerfen :unsure:?

Erst mal rübergehen und nachfragen - fast alles läßt sich im Gespräch klären :o.

Vielleicht bist Du ja gar nicht betroffen und regst Dich umsonst auf :blush:

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Ich meine die Nachbarn die sich ANGEBLICH beschweren stehen in der Beweislast,

müssen Lärmprotokoll führen und auch versuchen zu klären welche Hunde es sind (wenn es in der Straße mehrere Hundehalter gibt).
Und so lange Du nur von einer 3. Person (tratschende Nachbarin) gehört hast, das sich jemand beschwert hat, würde ich darauf nichts geben.

Mit sowas kann diese Nachbarin böses Blut raufbeschwören...

....solange diesen Personen die es WIRKLICH stört nicht auf Dich zu kommt würde ich das so händel "in ein Ohr rein und zum anderen raus".

Mach Dich nicht verrückt, solange es keine wirklichen Beschwerden von denen kommt...

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Nee keine Sorge ich mach mich da nicht verrückt und wenn ich den Nachbarn treffe werd ich ihn auch ansprechen, aber ich gehe lieber in solche Gespräche wenn ich vorab die Rechtslage grob kenne. Damit läßt sich in der Regel sachlicher reden

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Nadja1

 

vor 15 Stunden schrieb grka:

Meine Frage ist da, wie ist in einem solchen Fall die Beweislast? Muss der Nachbar erstmal nachweisen von welcher Partei das gebell kommt oder muss ich im Zweifelsfall nachweisen das es nicht von uns ist und bin erstmal auf Grund der Hundeanzahl der schuldige?

 

 

Bevor es soweit kommt, kommt erst einmal 3 mal Schlichtungsverfahren,

vorher nehmen Gerichte so einen Fall gar nicht an.

Dann muss derjenige der sich beschwert nachweisen über ein 'Bellprotokoll',

wobei der Lärmpegel eine Rolle spielt.

 

Grundsätzlich darf ein Hund bellen:  '10 min am Stück und nicht länger als 1 Std./Tag'.

Das ist so eine juristische Vorgabe/Orientierung, kein Gesetz.

Bellen zu verbieten/vom Nachbarn geht nicht und käme einen Hundehaltungsverbot

gleich. Solange Deine Hunde im Rahmen bellen, solltest Du Dir für alle Fälle den

Satz merken:* von meinen Hunden geht kein störendes Gebell aus* und Punkt

und schweigen. Das müssen die anderen erst mal verarbeiten, wenn man den

Satz öfter wiederholt, fällt es auch den Letzten auf.

 

Nur eigentlich hat sich doch keiner bei Dir beschwert ? Worüber reden wir denn ?

Solange sich keiner vor 'meiner Tür' direkt beschwert, ist es auch keine Beschwerde.

Und selbst wenn das passiert, muss man auch sehen, dass es oft nur der einzige

Nachbar ist, der sich beschwert und hat ein gewisses Wertungspotential.

 

Ich hatte mal einen Nachbarn, der mir auch damit kam, die anderen beschweren

sich, da bekam er o,g. Satz zu hören. Der zog mich 3 mal vor die Schlichtungsstelle,

beim letzten Mal, hatte der ein 'Kontakt-und Belästigungsverbot' in der Tasche, meine

Tiere bellten schon immer Rahmen und so lebten wir die nächsten 10 Jahre friedlich

und in Freuden nebeneinander. 

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