gast 13. September 2017 Teilen 13. September 2017 Folgende Fakten wurden der Moderation bestätigt: Es liegt ein Übereignungsvertrag vor. Das Tierheim wurde Eigentümer des Hundes. Der im Raum stehende Vorwurf der arglistigen Täuschung entbehrt genauso jeglicher Grundlage wie die hier geäußerten spekulativen Vorwürfe zu dubiosen Machenschaften von Tierheimen. Das Thema ist geschlossen. 1 Link zu diesem Kommentar
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