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Kaufvertrag


Dette23

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gebemeinensenfdazu

Bei unserem Vertrag wäre die Summe identisch zum gezahlten Kaufpreis. Das habe ich so auch schon öfter gehört.

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vor 2 Minuten schrieb gebemeinensenfdazu:

Bei unserem Vertrag wäre die Summe identisch zum gezahlten Kaufpreis. Das habe ich so auch schon öfter gehört.

 

Wenn sowas nicht mit einer Vertragsstrafeklausel gesichert ist, hat man rechtlich nichts davon. 

 

Ich habe diese Verträge aber auch schon ab und an in der Praxis gesehen. Das ist wohl Google geschuldet. Man bedient sich da copy&paste in dem guten Glauben es richtig gemacht zu haben.

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Da wäre jetzt wirklich wichtig, ob es AGB sind. Und dafür muss der Verkäufer diesen Text mehrfach verwenden ( einfache Verwendung reicht nicht aus, auch wenn der Verkäufer Unternehmer ist). Ich halte es aber schon für wahrscheinlich, dass es AGB sind, würde ja reichen, wenn der Verkäufer diesen Vertrag für einen Wurf mit 3-5 Welpen genutzt hat. Wenn es AGB sind, ist hier wohl von einer Unwirksamkeit auszugehen, und zwar allein aufgrund der widersprüchlichen Formulierung (Verkäufer hat das Recht zur Rücknahme / Bei Rückgabe ist keine Aufwandsentschädigung zu zahlen). Außerdem auch aufgrund des umfassenden Gewährleistungsausschlusses. 

 

Auch wenn es keine AGB sind, gibt es Chancen, aus der Formulierung „raus zu kommen“, dann würde im Zweifel durch das Gericht eine Auslegung erfolgen. Da kann man nicht vorhersagen, wie das ausgehen würde, vermutlich würde der Richter einen Vergleich anregen.

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vor 27 Minuten schrieb Annali:

Und dafür muss der Verkäufer diesen Text mehrfach verwenden ( einfache Verwendung reicht nicht aus, auch wenn der Verkäufer Unternehmer ist).

 

Man übersieht häufig § 310 BGB.

 

----

(3) Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (Verbraucherverträge) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung:

1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden;

2.

§ 305c Abs. 2 und die §§ 306 und 307 bis 309 dieses Gesetzes sowie Artikel 46b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche finden auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung, wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte;

----

 

Jedenfalls wenn man bei einem "Züchter" von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeht. 

 

Mal ganz davon abgesehen, dass ein Wurf zumeist nicht aus einem Welpen besteht und die weiteren Kaufverträge schon fast zwangsläufig identisch sein werden.

Unabhängig davon hat man copy &paste offenbar zwei Mal benutzt.

 

In der Tat sind Rückgabe und Rücknahme verschiedene Begrifflichkeiten, die an unterschiedlichen Stellen  der Aufzählung Erwähnung finden. Mit Rückgabe ist wohl eher gemeint, dass ohne einen Kaufvertrag mit einem Dritten zu schließen das Tier zurückgegeben wird - aus welchen Gründen auch immer. Sollte die Rückgabe aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen (z.B. Anfechtung etc.) ist ein solches Konstrukt ohnehin unbeachtlich.

 

Jedenfalls sollte man als Laie Abstand davon nehmen sich selbst Verträge auszudenken oder im Internet zusammen zu suchen.

 

 

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Entschuldigung wenn ich das frage, was heißt das jetzt im klar Text? Ist das rechtens oder eher nicht ? :(

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vor 5 Minuten schrieb Dette23:

Entschuldigung wenn ich das frage, was heißt das jetzt im klar Text? Ist das rechtens oder eher nicht ?

 

Such doch mal einen Anwalt auf :10_wink:

 

Anhand dessen was Du mitgeteilt hast, dürfte die Frage hinreichend beantwortet sein.

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Genau, Anwalt aufsuchen! Die Chancen stehen ganz gut, dass der Hund nicht für umsonst zurückgegeben werden muss. 

 

Andere Möglichkeit: Den Hund an den anderen Interessenten verkaufen, die Ansprüche des Verkäufers kurz zurückweisen und damit dem Verkäufer „den Ball zuspielen“. Der müsste dann ggf. einen Schadensersatzanspruch einklagen - aber spätestens dann sollte wiederum ein Anwalt eingeschaltet werden.

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Ich würde mal einen Anwalt befragen. Wir haben auch ein Vorkaufsrecht für unsere Welpen. Allerdings müssen wir bis zum 7. Lebensjahr den Welpenpreis zurück erstatten und ab dann ein etwas günstigerer Preis. 

Wird dies nicht eingehalten, droht eine Vertragsstrafe.

 

Was ich jetzt aber in einigen Verträgen gesehen habe finde ich serh gur und habe ich ehrlich gesagt bisher verpennt: wird der Hund (mit wissen des Züchters) an eine andere Person weitergegeben, muss auch diese mit dem Züchter wieder einen Vertrag eingehen. Ob das so rechtens ist, da muss ich mich noch erkundigen, sonst wird das bei unseren nächsten Welpen auch so drin stehen.

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