gebemeinensenfdazu 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 gelöscht:weil dreifach Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 vor 2 Stunden schrieb Fricco: Wahrscheinlich ist es aber auch dabei so, das mancher Prüfer jugendlichen Überschwang als Aggressivität deutet Was da "aggressiv" genannt wird, hat mit Aggressivität nichts zu tun. Wenn ein Hund "nach vorne" verteidigt, wenn er bedroht wird, geht a) die Aggression nicht von ihm aus und b ) bedeutet es schon gar nicht, daß sich jemand dabei verletzt. Daß Verbellen ("Hau Ab"), also Distanzschaffung- eine deeskalierende Maßnahme - zum Durchfallen führt zeigt nicht , daß ein Hund aggressiv ist sondern daß ein verqueres Bild vom Hund dahintersteht. Und das ist schlichtweg rassistisch. Wieviele Hütehunde haben schon gezwickt. Nein- damit sind sie auch nicht gefährlich. Ein Listenhund darf noch nicht einmal "Geh-Weg" sagen, er hat gefälligst alles zu erdulden. Dabei wäre mit Abstandschaffung doch JEDE körperliche Versehrtheit durch Hunde vermieden worden. Wie im verlinkten Text der bayrischen Polizei (nur als Link in Link gesetzt) steht, darf er nicht jagen, wenn ihm ein Kaninchen vorgesetzt wird? Das ist nun wirklich ein Bereich, in dem Halter Management gefragt ist. Da finde ich die niedersächsische Variante besser. Link zu diesem Kommentar
gast 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 Ja, das finde ich auch ganz schwierig. Das gilt allerdings nur in dem Negativzeugnisdings, aber es macht den Hund nicht generell gefährlich wie in NRW ( ich glaube, es war NRW). Ich möchte einfach das so haben wie für Nicht-Listenhunde. 1 Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 Also in NRW darf ein Hund beim Wesenstest knurren und bellen, wenn er bedroht wird. Wichtig ist dabei, dass er sich vom Halter/von der Halterin dann bremsen läßt und nicht die wirkliche Absicht zu verletzen zeigt. Aber ein "geh weg!" darf er kommunizieren. 3 Link zu diesem Kommentar
gast 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 Beim Sachkundenachweis oder beim Wesenstest? Ich kenne den von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg - und da darf er das nicht. Aber kann schon sein, denn in der HundeVerordnung NRW steht das - meine ich - explizit drin, dass der Hund nur dann als gefährlich einzustufen ist, wenn er ohne Provokation/Bedrängung gebissen hat. Link zu diesem Kommentar
gast 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 Ob es sich geändert hat? Er dürfte es 2009 zumindest nicht: >>Nach einem Punktesystem bewertet der Prüfer dann, wie der Hund reagiert: Er darf sich erschrecken, ausweichen oder neugierig hinschauen, doch er darf keine Zeichen von Aggressivität zeigen. Ein Zähnefletschen gibt bereits Punktabzug. In dem Test wird nicht nur der Hund bewertet, sondern auch sein Besitzer. "Wichtig ist, dass der Halter den Hund in jeder Situation im Griff hat", sagt Hundetrainer Michael Simon.<< http://m.rp-online.de/nrw/panorama/wesenstest-in-nrw-so-werden-kampfhunde-geprueft-aid-1.763023 Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 In Hessen gilt ein jagender Hund automatisch als gefährlich -ohne Abstufungen. 1 Link zu diesem Kommentar
Tina+Sammy 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 vor 5 Minuten schrieb gebemeinensenfdazu: In Hessen gilt ein jagender Hund automatisch als gefährlich -ohne Abstufungen. In NRW auch. Link zu diesem Kommentar
Gast 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 vor 10 Stunden schrieb Fricco: Hunde werden nicht bösartig geboren, .... Ein gerne verbreitetes Märchen. Selbstverständlich gibt es auch Hunde, die mit Überaggression, Cholerik und/oder Hang zum asozialem geboren werden. In der Natur würden die nur meist das Erwachsenenalter nicht erreichen. vor 10 Stunden schrieb Fricco: Hunde werden nicht bösartig geboren, .... Ein gerne verbreitetes Märchen. Selbstverständlich gibt es auch Hunde, die mit Überaggression, Cholerik und/oder Hang zum asozialem geboren werden. In der Natur würden die nur meist das Erwachsenenalter nicht erreichen. Link zu diesem Kommentar
gast 16. November 2017 Teilen 16. November 2017 @gebemeinensenfdazu und @Tina+Sammy Ja, in Bayern nicht. Irgendwas ist hier wenigstens auch gut. http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV/true Link zu diesem Kommentar
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