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Hilfe - Hundewelpe wird nicht zurück gegeben an uns!


Xeniaa

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MalamutMica

Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist halt immer noch ein großer Unterschied. Rechtlich gesehen seid ihr einfach nicht mehr Eigentümer, da der Eigentumsübergang in dem Moment erfolgte, als beide Seiten ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag, nämlich einerseits Bezahlung der "Sache" und andererseits Übergabe der "Sache" erfüllt haben, § 433 BGB.

 

Nun gibt es natürlich mehrere Wege, von einem Kaufvertrag zurück zu treten, nur wird es eben schwierig wenn sich die beiden Parteien nicht einig sind. Du kannst zwar behaupten, dem Hund gehe es dort nicht gut und der neue Eigentümer erfülle damit seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht, nur wirst du das beweisen müssen....denn der andere Vertragspartner kann dem ja entgegenhalten, dass deine Aussage nicht stimmen würde, es dem Hund gut gehen würde und er damit sehr wohl seine Pflichten erfüllt.

 

Stell dir vor, du kaufst dein Traumauto, bist total glücklich damit, etc und auf einmal kommt der Verkäufer und sagt, du müsstest ihm das Auto zurückgeben, weil du den Gang reinwürgst, bei Rot über die Ampel gefahren bist und das Auto nicht einmal die Woche wäschst (wir gehen mal davon aus, dass solche Nebenabreden im Vertrag getroffen wurden). Würdest du dann sagen: Oh ja, natürlich bekommst du dein Auto zurück?

 

Du bist nicht mehr Eigentümer des Hundes, auch wenn du sagst, du trittst vom Kaufvertrag zurück......erst wenn die Rückabwicklung durch ist (und es kann dabei durchaus sein, dass du dann auch den Kaufpreis erstatten musst), bist du wieder Eigentümer. Vorher nicht!

 

Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich lediglich auf den Zeitpunkt der Bezahlung.....sprich, du bleibst solange Eigentümer bis der Vertragsgegenstand bezahlt ist. Da das bei euch ja wohl schon erfüllt sein dürfte, hat sich auch der Eigentumsvorbehalt erledigt, § 449 BGB.

 

Den Rücktritt von einem Vertrag regelt § 323 BGB. Danach kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner ein fällige Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Hier allerdings ist zu prüfen, was denn genau die "fällige Leistung" ist und ob eine Pflichtverletzung vorliegt.

 

Ich bin gespannt, wie dein Fall ausgeht.....

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Hallo, danke für die letzte Nachricht und dem auseinandersetzen.

Ähnliches sagte uns der Rechtsanwalt im Bereich Kaufverträge der nun überprüft ob es überhaupt ein Kaufvertrag ist da einige Klauseln oder AGBs, wie auch immer wohl nicht ganz rechtens sein soll. 

Wir haben der Käuferin jetzt das doppelte an Geld geboten um den Hund wieder zu bekommen. Der Anwalt schreibt einen Brief auf Herausgabe, wie auch immer der das begründen mag. 

Anfechten des Vertrages kommt leider nicht un frage da die Gründe nicht vorliegen laut Anwalt. 

Eine gerichtliche Einigung kann uns nur das Besuchsrecht einräumen welches mit Notar durchgesetzt werden muss. 

Leider stehen die Aussichten, auf Vertragsbruch zu plädieren da die Klausel auf die das zutrifft nicht rechtens ist und somit ungültig. Vielleicht erreichen wir privat noch etwas.. Ansonsten, ja weiss ich auch nicht.  Damit leben wird schwierig, vermisse sie jeden Tag. Selbst erst Hund sucht sie in der Wohnung :(

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Zuzufügen ist vielleicht noch, dass mein erst Hund erlöst ist vom Welpen #Terror#, anscheinend hat sie das doch nicht so gejuckt -Heuchlerin- hust...

Das schlimmste ist einfach, wir hatten sie von der 8-12 Woche bei uns,  mit allen Phasen, Prägung, Hundetrainer und die hat super gehört und alles war klasse nur naja das Verhältnis zum erst Hund sah schwierig aus #Zwergpinscher Prinzessin# deswegen die Abgabe :( ich vermisse sie jeden Tag und ich hätte sie niemand abgegeben, wenn ich nicht meinen erst Hund als wichtiger erachtet hätte... 

 

Ich werde nie aufgeben alles zu tun, damit ich sie nochmal wieder sehe und vielleicht kommt es ja eines Tages dazu dass sie ihn abgeben muss.. Dann sind wir Vorverkaufsrechtig und dürfen sie bevorzugt aufnehmen. ICH HOFFE WENIGSTENS DARAUF KANN ICH MICH BERUFEN :( es ist sehr traurig das Tier als Sache gelten und sogenannte Tierschutz Verträge nichts wert sind..  

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Kann es sein dass die neue Familie gar nicht wirklich "böse" ist... sondern du einfach nur deinen Hund zurück möchtest weil du dich zu schnell für eine Abgabe entschieden hast ? :unsure:

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Vielleicht :( war halt schwer abzuwägen wegen den erst Hund... Davon habe ich es abhängig gemacht. Dennoch wollte ich Sie selbst nie abgeben. War mein absoluter Traumhund. Haben so viele Interessenten besichtigt und gemacht und getan und naja :( sann ging es eben zu schnell, wie es dann eben ist. 

Bereuen tue ich es trotzdem sehr aber habe auch viel dazu gelernt. 

Man weiss ja nie was alles noch so kommt, vlt sollte es so sein. 

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Freefalling

HalloHallo,

Ich sehe da leider auch wenig Chancen für euch. Das Vetamt wird sicher nichts finden, was gegen die Haltung spricht. Auch wenn ich verstehen kann, was dir nicht passt, auch bzgl des Umgangs der Kinder mit dem Hund. Das reicht dem Vetamt nicht.

 

Wenn es noch geht, würde ich mich bei der Familie entschuldigen für die Kurzschlussreaktion und darauf hoffen, dass sie sich ein paar Ratschläge geben lässt. Das ist meines Erachtens der einzige berechtigte Zugang, auf den du noch hoffen kannst.

 

Deine Gefühle kann ich sehr sehr gut verstehen. Du vermisst sie und bereust die Entscheidung. Du darfst aber nicht vergessen, dass du deinem Ersthund zuliebe entschieden hast und das war sicher nicht aus heiterem Himmel. 

Ich denke in letzter Zeit auch oft an die potenzielle Zeithündin, die mal testweise bei uns war. Ich frage mich dann, ob ich nicht mutig genug war, ob mein Ersthund sich an sie gewöhnt hätte, ob es eigentlich mehr an mir lag als an ihm usw... 

Die Hündin sucht immer noch ein Hause und da zweifel ich meine Entscheidung auch an und frage mich, ob wir das nicht doch irgendwie geschafft hätten. Aber dann mache ich mir immer wieder bewusst, dass ich mich aus guten Gründen entschieden habe und einer davon war mein Bauchgefühl. Es hätte nicht funktioniert, das habe ich intuitiv gemerkt. Mir tut es für die Hündin total Leid. Aber ich würde mich wieder so entscheiden.

Ich hatte außerdem mal eine kurze Zeit eine Pflegekatze, für die ich wegen meiner Allergie und wegen fehlenden Freilaufs ein neues Zuhause suchen musste. Obwohl sie da noch lange glücklich gelebt hat, hab ich mich zu Anfang auch über alles aufgeregt, was nicht exakt so war, wie ich es gemacht habe. Das hat sich gelegt.

Vielleicht hilft dir das etwas. Versuch mal, dich auf deinen Hund zu konzentrieren und etwas runterzukommen.

 

 

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Es tut mir leid, dass die Aussichten so sind, wie sie sind.

 

Wie lange lebt der Hund denn nun schon da?

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Seit 8 Tagen..  Klar wird es jeden Tag besser und auch meine Hündin ist wieder die alte.. Als wäre nie was gewesen. Naja sie ist schin dankbar das es ein Ende hatte. Irgendwann werde ich froh sein, dass ich si entschieden habe denn beide hatten einen anderen Auslauf nötig, ein Welpe ihr wisst ja was da so alles läuft, und dann muss ich im neuen Jahr wieder 6 Stunden arbeiten und hätte die kleine nicht gleich so lang alleine lassen wollen. Zudem "nur" 70m2 Stadtwohnung, zwar mit Hof aber der Labrador Welpe wäre sehr stadtlich geworden. Dort hat sie Haus, Garten und Familienanschluss...  Familienhund geeignet eben. Ich hoffe nur sie wird dort auf Dauer glücklich und das sie sich nicht irgendwann melden und sagen es klappt nicht, sie muss weg :( danke für alle Nachrichten zum Thema 

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PawSitive

Hallo du! 

Ich kann sehr gut verstehen, dass du den Hund jetzt sehr vermisst und die Entscheidung bereust. Das zeigt roch, wie sehr du das Tier liebst. 

Du schreibst aber auch, dass dein erster Hund jetzt fast wieder so ist wie früher, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist für mich ein Zeichen, dass du alles richtig gemacht hast. Nicht unbedingt für dich, aber für die Hunde. Ich finde es toll von dir, dass du zuerst daran gedacht hast, was für die Tiere das beste ist, selbst wenn du jetzt eine schwere Zeit durch machst. 

Wer weiß, vielleicht geht es dem Hund im neuen Zuhause ja doch ganz gut? Du hast noch immer Verantwortungsgefühl, das finde ich ganz normal. Vielleicht hilft es ja, wenn du den neuen Besitzern schilderst wie du dich fühlst? Ich denke, wenn du ihnen keine Vorwürfe machst, sondern stattdessen sagst, wie sehr du dich sorgst und das Tier vermisst, kann man bestimmt mit ihnen reden. Wenn sie deine Sorge verstehen und sich nicht unter Zwang gesetzt fühlen, könnte man vielleicht eine Einigung treffen. Zum Beispiel dass du am Anfang noch hin und wieder zu Besuch darfst. Vielleicht fällt es dir dann leichter, Vertrauen zu den neuen Besitzern zu fassen und du kannst ein wenig entspannen :)

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Habe mir nun überlegt, da wir das baldige Glück haben ein Haus zu kaufen mit großem Grundstück, dass wenn es nochmal ein zweithund sein soll, dann einer aus dem Tierschutz der keine Chance hat und definitiv keinen Welpen mehr. Es gibt schon genug Hunde und Welpen on mass machen die Situation nicht besser. Finde es grausam das manche Hunde im tierheim verenden und keine Chance mehr bekommen. Meine Pinscher Dame kann sich dann selbst einen aussuchen und bekommt keinen vor die Nase gesetzt. 

 

Zu dem Welpen, naja es ist jetzt Angelegenheit der Anwälte. Ich habe an sich kein schlechtes Gefühl bei der Familie (sind an sich vernünftige, vorzeige Menschen) aber wie schon gesagt wurde, die handhabe über den Hund fehlt mir. Denke viel an Sie und hoffe Sie vermisst uns nicht zu sehr und das sie uns bald vergessen hat. Danke für die aufmunterndem Worte aus den letzten Kommentaren. 

 

Falls sich nochmal was tut, hört ihr sicher wieder von mir #.# 

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