Gast 29. Dezember 2017 Teilen 29. Dezember 2017 Zitat Kaum ein Thema wurde in den vergangenen Jahren wohl so leidenschaftlich diskutiert wie die Einführung einer Leinenpflicht für Berliner Hunde. 2018 soll es nun soweit sein. Mit Inkrafttreten der noch ausstehenden Durchführungsverordnung sind Hunde bereits ab Januar außerhalb von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, Hundegärten und Privatgrundstücken grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahmeregelungen von dieser allgemeinen Leinenpflicht gelten ebenfalls erst mit Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung.http://www.abendblatt-berlin.de/2017/12/26/berliner-hunde-kommen-an-die-leine/ Link zu diesem Kommentar
petra0306 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 wäre mir recht. Erst gestern abend ist wieder mal ein unangeleinter Hund (schwarz und um 18 Uhr ist es ja schon dunkel, so das ich ihn nicht sah) auf meinen los. Kurz vor unserem Gartentor. 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 Wobei ich mich frag wieviele Leute nun anleinen werden weil sie es laut Gesetz müssen ... Link zu diesem Kommentar
Juline 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 Och je, ihr Armen. Ich finde diese Zwänge mit einigen Ausnahmen sehr betrüblich (und halte mich selbst zugegebenermaßen nicht immer daran -und gehe das Risiko eines Ordnungsgeldes ein). Am 29.12.2017 um 22:45 schrieb benno0815: grundsätzlich an der Leine zu führen Wird in solchen Verordnungen eigentlich vorausgesetzt, dass man eine kurze Leine verwendet oder "darf" man dann auch eine Schleppleine benutzen, die man in der Hand hält? Link zu diesem Kommentar
kaedschn 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 Wie es in Berlin ist weiss ich nicht. Aber hier bei uns heißt Leinenpflicht eine Leine mit, ich meine, max. Zwei Metern. Link zu diesem Kommentar
Gast 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 Für mich gilt der Leinenzwang eh nicht weil ich Sachkunde abgelegt habe Wenn ich mich recht entsinne heisst/hieß Leinenpflicht 2m, Leinenzwang 1m. Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 Bei uns heißt Leinenpflicht alles bis 2m,. an "kurzer Leine" 1m- generell keine Flexi-Leinen oder Schleppleinen. Desweiteren muß am Hund ein Adressanhänger befestigt sein und man muß mindestens zwei Kotbeutel dabeihaben. Wenn man bei einer Kontrolle in der Leinenpflichtzone auch nur gegen einen Punkt verstößt können 100,- Euro kassiert werden. Diese Maßnahme dient nicht zur Eindämmung von Hundebissen- ich finde es bezeichnend, daß bei der Hamburger Statistik keine Zahlen stehen, außerdem kann man davon ausgehen, daß Bisse im privaten Umfeld nicht mehr zur Anzeige gebracht werden- sondern zur Bussgelderhebung. Das ist nicht wenig undz.T. wird an der Hundefreilaufzone kontrolliert, ob der Hund auch Name und Adresse trägt, Tasso gilt nicht. Es gilt auch nicht, wenn der Anhänger an der Leine befestigt ist. Link zu diesem Kommentar
kaedschn 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 Das ist ja spannend. Bei uns gilt Leinenpflicht ab 50 cm Schulterhöhe, egal ob Sachkunde oder nicht... Link zu diesem Kommentar
Gast 4. Januar 2018 Teilen 4. Januar 2018 vor 29 Minuten schrieb gebemeinensenfdazu: Bei uns heißt Leinenpflicht alles bis 2m,. an "kurzer Leine" 1m- generell keine Flexi-Leinen oder Schleppleinen. Desweiteren muß am Hund ein Adressanhänger befestigt sein und man muß mindestens zwei Kotbeutel dabeihaben. Wenn man bei einer Kontrolle in der Leinenpflichtzone auch nur gegen einen Punkt verstößt können 100,- Euro kassiert werden. Diese Maßnahme dient nicht zur Eindämmung von Hundebissen- ich finde es bezeichnend, daß bei der Hamburger Statistik keine Zahlen stehen, außerdem kann man davon ausgehen, daß Bisse im privaten Umfeld nicht mehr zur Anzeige gebracht werden- sondern zur Bussgelderhebung. Das ist nicht wenig undz.T. wird an der Hundefreilaufzone kontrolliert, ob der Hund auch Name und Adresse trägt, Tasso gilt nicht. Es gilt auch nicht, wenn der Anhänger an der Leine befestigt ist. Ach krass. Flexi und Schlepp galten/gelten hier auch nicht als adäquate Leine. In 11 Jahren Hundehaltung wurde ich nur einmal vom OAmt angesprochen, wohlgemerkt nicht kontrolliert. Masl sehen ob sich mit dem neuen Gesetz was ändert... Link zu diesem Kommentar
Gast 18. Januar 2018 Teilen 18. Januar 2018 Viel interessanter ist doch die Frage, warum es zu solchen Verordnungen kommt ... Link zu diesem Kommentar
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