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Hundeführerschein Niedersachen ( Anerkennung von anderen Bundesländern)


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Kann mir jemand hilfreiche Tipps zur Erlangung des Hundeführerscheines (Niedersachsen) geben. Kann man auch in z.B. in Hamburg einen derartigen "Führerschein" machen und würde Er in Niedersachsen anerkannt werden? Was würde passieren, wenn man den Sachkundenachweis nicht besteht? Würde die Gemeinde/ der Stadt das Tier zugewiesen bekommen? Kann man den Führerschein auch mit einem "fremden " Hund machen? Gibt es einen offiziellen Fragenkatalog wie bei der Führerscheinprüfung? ("Automatik Hund oder Gangschaltung- Hund"? quasi Golden Retriever bzw. Kampfhund? Wie sieht die praktische Prüfung aus? Wer darf in HH und Niedersachsen derartige Prüfungen abnehmen. Gibt es eine offizielle Liste? Fragen über Fragen? Vielen Dank für die zahlreichen Tipps.

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Siobhan

Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen, also wird eine Hamburger Prüfung in Niedersachsen nicht anerkannt.

Der niedersächsische Führerschein ist eigentlich nicht so schlimm - hier wird der Mensch geprüft und nicht der Hund. 

Es gibt einen theoretischen Teil der vor Einzug des Hundes abgelegt werden sollte und später einen praktischen. Hier geht es darum zu zeigen, daß du Situationen richtig einschätzen und händeln kannst, also zum Beispiel bei Hundebegegnungen einen Bogen läufst oder ähnliches. Das ganze ist nicht zu verwechseln mit der Begleithundeprüfung. 

Abnehmen tun ihn zum Teil Trainer, Tierärzte, ... da mußt Du bei Euch mal gucken, es gibt auch deutliche Preisunterschiede. 

Die Prüfung kann wiederholt werden, hier wird kein Hund deswegen eingezogen. 

Und ja, man kann ihn auch mit einem fremden Hund machen (wäre nur ratsam wenn man den kennt und einschätzen kann)

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Naschkatze
vor 44 Minuten schrieb Siobhan:

Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen, also wird eine Hamburger Prüfung in Niedersachsen nicht anerkannt.

 

Mh. Also ich zB habe hier in NRW die Sachkunde für "normale" Hunde und für "gefährliche" Hunde abgelegt. Sollte ich nach bspw. Niedersachsen ziehen, wäre die dort nichts mehr wert?

Das fände ich ziemlich arg. Denn dann wäre es -neben der Tatsache, dass diese Prüfungen eh Unsinn sind- auch noch pure Geldmacherei.

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Du kannst diesen Hundeführerschein gem. dem "Bundesverband zertifizierter Hundeschulen" in ganz Deutschland machen. ich habe diese Prüfung in NRW abgelegt und der Hundeführerschein wird bundesweit anerkannt.

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Naschkatze

Die §§ 10 und 11 haben keine. Bei §3 bin ich mir nicht sicher, die habe ich nicht abgelegt. Aber zu einem Hund der nach den §§ 10 und 3 klassifiziert wird gehört so oder so ein Wesenstest (außer man ist cool mit dem MK), so dass man so gesehen einen praktischen Teil hat. Allerdings nur als Halter einer solchen Rasse.

 

Vielleicht könnte man ja dann nur den praktischen Teil in Nds. nachholen? Das wäre zumindest ein Kompromiss.

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Siobhan

Wie lange bist du schon Hundehalter? Den Führerschein müssen ja nur Neubesitzer machen. (und Geldschneiderri ist das eh)

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Naschkatze
vor 23 Minuten schrieb Siobhan:

Wie lange bist du schon Hundehalter? Den Führerschein müssen ja nur Neubesitzer machen. (und Geldschneiderri ist das eh)

 

Falls du mich meinst: Bisschen über ein Jahr. Die Sachkunde nach NRW Hundegesetz besitze ich seit gut zwei Jahren nun.

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ups das scheint ja ein richtig ungeregelter Bereich zu sein... Gibt es etwas , was bundesweit gilt?

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