Maeday 13. März 2018 Teilen 13. März 2018 Hallo, ich bin mit meinen Sucheingaben nicht zu diesem Thema gestoßen, sofern es schon eines gibt kann ich mich darin ja einlesen. Habe ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn ich einen Hund von jemandem übernehme, der diesen Hund aber nicht angemeldet hatte und entsprechend keine Hundesteuer gezahlt hat? Sprich, muss ich befürchten, dass ich nachzahlen muss oder sonstiges? Link zu diesem Kommentar
Freefalling 13. März 2018 Teilen 13. März 2018 Wenn du den Hund übernimmst, musst du ihn anmelden (innerhalb einer gewissen Zeitspanne, hier sind es zwei Wochen) und ab dann auch Steuern zahlen. Für das davor bist du nicht verantwortlich. Schau dir doch mal das Formular deiner Stadt an. Meist muss man da angeben, woher man den Hund hat. Im Zweifel wird das Steueramt sich beim Vorbesitzer melden - aber ich weiß nicht, ob das wirklich gemacht wird und ob du den Namen unbedingt angeben muss. Was dich angeht, interessiert es sie aber nur, ob du Steuern zahlst für die Zeit, in der der Hund in deinem Besitz ist. 1 Link zu diesem Kommentar
gast 13. März 2018 Teilen 13. März 2018 ordentlicher Kaufvertrag, sofort anmelden. Natürlich kann es sein, dass der Verkäufer mit Konsequenzen rechnen muss. Aber Du bist verantwortlich ab Datum der Kaufübernahme. Link zu diesem Kommentar
Maeday 13. März 2018 Autor Teilen 13. März 2018 Vielen Dank!! Im Formular der Stadt ist das nicht ersichtlich gewesen.. Ich wollte mich noch an der zuständigen Stelle informieren, dachte aber Schwarmwissen ist schneller und ich bin schon ein wenig vorbereitet dann Link zu diesem Kommentar
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