Renegade 29. April 2018 Teilen 29. April 2018 vor einer Stunde schrieb Fiona01: Hallo, ich würde mal mit deiner Haftpflichtversicherung sprechen. Ich weiß nicht recht.....vor so einem Schritt würde ich unbedingt Rücksprache mit dem Anwalt nehmen, den du doch sowieso konsultieren willst. Nicht dass du da irgendwelche Pferde scheu machst und dir dieses Gespräch hinterher auf die Füße fällt. In meinem Augen wäre es am sinnvollsten, dir erst einmal anzuhören, wie dein Anwalt vorgehen will und dich mit ihm abzustimmen. Eigentlich ist so ein Vorfall, auch wenn er für die Beteiligten schlimm ist, für Anwälte Routine. 1 Link zu diesem Kommentar
sibylle49 29. April 2018 Teilen 29. April 2018 Die Privathaftpflicht haftet auch nicht für Schäden, die der Hund anrichtet. Meine Idee war nur, abzuklären, ob eventuell aus Kulanz etwas übernommen wird. Freunde hatten mal so einen Fall, da ging es um eine wertvolle Bodenvase, die der Hund umgeschmissen hatte. Allerdings sind Schäden - u.U. auch Langzeithaftungen - bei Personen wesentlich höher und wenig eingrenzbar. Von daher denke ich nicht, dass eine private Haftpflichtversicherung eintritt, da sie ja zeitlich unbegrenzt für den entstandenen Schaden haften würde. https://www.verti.de/blog/haftpflichtversicherung-hund.jsp Link zu diesem Kommentar
Gast 29. April 2018 Teilen 29. April 2018 Und vielleicht noch im Kleingedruckten anderer Versicherungen nachlesen? Ich habe z.B. In meiner Berufshaftpflichtversicherung eine (nicht ausreichende aber immerhin) Hundehalterhaftpflicht mit drin - warum auch immer. Grundsätzlich würde ich aber auch als allererstes den Anwalt abwarten. Link zu diesem Kommentar
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