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Hundehaltung + Eigentumswohnung


Empfohlene Beiträge

amuley

Hallo zusammen, 

 

ich habe mir überlegt eine Eigentumswohnung zu kaufen und diese an eine Freundin zu vermieten die zwei große (aber ruhige) Hunde hat.

 

Kennt sich jemand damit aus ob die anderen Wohnungseigentümer innerhalb des Hauses auf die Hundehaltung in "meiner" Wohnung Einfluss nehmen können? 

 

Gruß Silke 

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sibylle49

Generell ist die Hundehaltung erlaubt, a b e r die anderen Wohnungseigentümer müssen eventuell zustimmen, entscheidend ist, ob die Eigentümerversammlung einen Beschluss/eine Hausordnung gefasst hat, die dahingehend etwas festlegt. Die Rechtslage zur Hundehaltung ist insgesamt recht kompliziert. Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Kauf darüber informieren, es gibt nämlich auch die Möglichkeit des Grundbucheintrags.

 

Hier Beispiele aus Urteilen von 2017:

 

https://www.iurado.de/?p=urteile&site=iurado&id=560

 

http://www.stadthunde.com/magazin/hunde-wissen/recht/hunde-und-eigentumswohnungen.html

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Au weia, Freunde und geschäftliche Beziehungen führen gemeinhin

zum Verlust von Feundschaft und....., Du weißt schon.

 

Aber auch hier gilt selbstverständlich die "Glückes-Schmied-Regel".

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Nadja1
vor 8 Stunden schrieb amuley:

Hallo zusammen, 

 

ich habe mir überlegt eine Eigentumswohnung zu kaufen und diese an eine Freundin zu vermieten die zwei große (aber ruhige) Hunde hat.

 

 

Kennt sich jemand damit aus ob die anderen Wohnungseigentümer innerhalb des Hauses auf die Hundehaltung in "meiner" Wohnung Einfluss nehmen können? 

 

Gruß Silke 

 

Es wär zu prüfen, ob bei dem avisierten Wohneigentum ein generelles, berechtigtes Hundeverbot

für das Haus vorliegt.  M.E. dürfte da nichts vorliegen, nur besteht das Problem in der späteren

Nutzung, denn wenn etwas einem Mieter nicht passt und sei es nur, dass er anzeigt dass er Angst

hat und meint der Hund sei gefährlich u.v.a. Dinge mehr, hat Deine Freundin ein Problem.

Der Hund muss sich einpassen und das gelingt max. bis Yorkie, alles andere wird kritisch.

Habe gerade Einblick in eine große Eigentumswohnanlage und Hundehaltung. Verbieten kann

keiner etwas, nur hat man da die gleichen Probleme wie ein regulärer Mieter immer dann, wenn

sich Leute beschweren und das passiert schnell mal über Ordnungsamt oder Vet.-Amt.

Mehr Ruhe hast Du im gekauften Haus, wenn die Lage noch beachtet wird.  

Selbst wenn die Tiere super ruhig sind, braucht bei Treppenbegegnungen ein Mensch/Kind nur

ausreichend Angst zu haben, muss der Hund da schon ein Beißkorb und Leine haben.

Da beginnen m.E. schon die Einschränkungen für Hundehalter mit Eigentum z.B.

Dafür würde ich keinen Cent investieren. das Risiko ist viel zu hoch. Zwar gibt es das Gesetz des

generellen Verbotes, nur es gerät zur Farce, weil auch Eigentümergemeinschaften letztlich das

Sagen haben, genau wie Vermieter sich für die zu vermietende Wohnung jeden Hund verbieten können.

Sie dürfen nur den Satz des 'generellen Verbots' nicht im Mietvertrag aufnehmen. Genehmigung zur HH

brauchst Du immer, egal ob Vermieter oder Eigentümer. 

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  • 1 Monat später...
Zweiundzwanzig
Am ‎22‎.‎05‎.‎2018 um 23:24 schrieb amuley:

Kennt sich jemand damit aus ob die anderen Wohnungseigentümer innerhalb des Hauses auf die Hundehaltung in "meiner" Wohnung Einfluss nehmen können? 

 

Können sie nicht. Habe selber ne Eigentumswohnung.

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Nadja1

Solange der Hund unauffällig ist und niemanden stört, ist es OK.

Sobald der Hund auffällig wird (Bellen stundenlang, Beißen, Aggressivität z.B.)

ist es wie überall,  dass Störverhalten abgestellt werden muss. Das kann bis zum

Verbot der Hundehaltung gehen. Dabei ist es unerheblich ob Miete, Haus oder

Eigentumswohnung. Es geht um die Sache, um Regeln und friedliches Zusammenleben.

Eigentum hebt das nicht auf.

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Zweiundzwanzig

In der Praxis ist es aber fast unmöglich einen Eigentümer zur Abgabe des Hundes zu bewegen. Eine Hundehalteverbot allein bringt ja nichts. Es muss dann auch jemand kommen und den Hund einziehen. Und das ist eben nicht möglich.

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Renegade

Der vieldiskutierte "Hausfrieden" sollte nicht ganz außer Acht gelassen werden (besonders wichtig bei kleineren Einheiten).

Steht etwas zur Hundehaltung in der Hausordnung oder der Teilungserklärung?

Gibt es Hunde im Haus?

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Nadja1
Am 17.7.2018 um 13:34 schrieb Zweiundzwanzig:

In der Praxis ist es aber fast unmöglich einen Eigentümer zur Abgabe des Hundes zu bewegen. Eine Hundehalteverbot allein bringt ja nichts. Es muss dann auch jemand kommen und den Hund einziehen. Und das ist eben nicht möglich.

Es ist nicht Sinn der Übung einen Eigentümer zur Abgabe

seines Hundes zu bewegen. Der HH wird in hartnäckigen

Fällen bewegt, nach Ausspruch/Gericht des Verbotes und wenn

er Auflagen nicht einhält. Da stehen aber sehr schnell,

nette Leute vor der Tür und ziehen das Tier ein.

Passiert selten und dauert etwas, aber genau das ist

in D möglich. Meist kommt der Vet.-AmtsArzt, Tierschutz,

OA,  u.U: auch Polizei. Alles schon dagewesen und kein Problem.

Tiere werden nach allen Seiten, auch vor menschlichen Fehlern

und Uneinsichtigkeiten geschützt, immer dann, wenn sich die

Gemeinschaft nachhaltig und permanent beschwert und der HH

 die Störung nicht abstellt.

 

 

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