Zweiundzwanzig 23. Juli 2018 Teilen 23. Juli 2018 vor einer Stunde schrieb Nadja1: Meist kommt der Vet.-AmtsArzt, Tierschutz, OA, u.U: auch Polizei Tierschutz darf keine Tiere beschlagnahmen und das Veterinäramt bzw. die Polizei haben auch kein Interesse daran einen Hund einzuziehen. Wir hatten mal jemanden im Haus der im Gemeinschaftskeller alles voll mit Kaninchenkäfigen stehen hatte. Sein eigener Keller war auch vollgestapelt mit Käfigen. Trotz der enormen Geruchsbelästigung und der Zweckentfremdung des Gemeinschaftskellers war es nicht möglich die Kaninchenhaltung zu unterbinden. 1 Link zu diesem Kommentar
Mica 19. Februar 2019 Teilen 19. Februar 2019 Hallo, ich bin selbst Eigentuemerin einer ETW und habe schon immer einen Hund. Die Frage hatte sich aber zu anfang auch gestellt, und auch ein generelles Hundeverbot war Teil der Eigentuemerversammlung zur Abstimmung. Soweit ich mich erinnern kann, haetten ALLE Eigentuemer (einschliesslich wir selbst) gegen Hundehaltung stimmen muessen, um ein Verbot durchzuboxen.. da es aber die Gegenstimme gab, ging das Verbot nicht durch. Bin mir aber nicht sicher, ob das eine gesetzliche Regelung ist, oder ob es nur hier so gehandhabt wurde. Ich hatte mich damals (vor 20 Jahren) damit beschaeftigt, und soweit ich noch weiss, gehoeren Katzen und Hunde mittlerweile zum "Standard" und Haltung kann nicht generell verboten werden. Aber wie gesagt.. ich bin hinsichtlich dem Thema nicht am neuesten Stand. Link zu diesem Kommentar
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