Renegade 8. Juni 2018 Teilen 8. Juni 2018 Für die Leute, die über die rechtliche Situation bzgl. Tierhaltung in Mietwohnungen nicht Bescheid wissen: https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2017/6/urteil-tierhaltung-mietwohnung.html?utm_medium=email&utm_source=news&utm_campaign=owner_KW23&utm_content=owner_content_buttonR3T2&PID=&CCWID=001.54779593 1 1 Link zu diesem Kommentar
caronna 9. Juni 2018 Teilen 9. Juni 2018 Amtsgericht ist einzelfallentscheidung! anderer Ort, selbst anderer Richter und schon kann es ganz anders ausgehen, Leider 1 Link zu diesem Kommentar
Renegade 9. Juni 2018 Autor Teilen 9. Juni 2018 Stimmt. Dennoch ist insgesamt der Trend ersichtlich, dass die Gerichte (nicht nur in puncto Tierhaltung) wesentlich Mieter orientierter entscheiden als noch vor ein paar Jahren. Der Einzelfall wird geprüft, bereits getroffene Entscheidungen gelten häufig als Leitlinie. 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 9. Juni 2018 Teilen 9. Juni 2018 Ich seh das locker: Offiziell ist in meiner Genossenschaft keine Hundehaltung erlaubt. Für die beiden Rumse gibts schon mal eine Genehmigung, bei Nachbars leben Sally und Max, im zweiten Genossenschaftshaus hier leben auch Hunde. Später gibts dann halt eine Genehmigung für die nächsten Rumse. so weit Maico Link zu diesem Kommentar
Laikas 9. Juni 2018 Teilen 9. Juni 2018 Es gibt auch Mietervereine, die einem zur eigenen Situation eine Rechtsberatung geben. Kostet bei uns 60 Euro im Jahr inklusive Rechtsschutzversicherung. Alle Rechtsberatungen sind dann kostenlos und sie schreiben bei Bedarf auch Briefe an Vermieter oder Hausverwaltungen. Link zu diesem Kommentar
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