
Tierhaltungsverbot in Mietwohnungen zulässig?
von
Renegade in Rechtliche Fragen & Hundeversicherungen
-
Das könnte Dich auch interessieren
-
Brauche Hilfe - Nebenkostenabrechnung so zulässig? Brauche ich Rechtsbeistand?
Hallo, ich hoffe mir kann irgendwer helfen. Habe vor wenigen Tagen diese Nebenkostenabrechnung von 2012 (!) bekommen. Ist das zulässig nach so vielen Monaten noch etwas einzufordern? Ich glaube sogar, dass wir schon eine bekommen haben für den Zeitraum, kann diese aber gerade nicht auf die Schnelle finden. Bei kurzer Recherche habe ich dies gefunden: "Das Gesetz - § 566 Abs. 3 BGB - regelt auch den Zeitpunkt eindeutig: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Min Kummerkasten
-
Haustieraltung in Mietwohnungen geändert
Hallo ihr Lieben. Heute kam zum ersten Mal in den Nachrichten, dass ein Gericht beschlossen hat, dass die Haltung von Haustieren im Mietvertrag nicht prinzpiell verboten werden darf. Wurde ja auch Zeit. -
Nach Quälerei 720€ Geldstrafe und 4 Jahre Tierhaltungsverbot
Was sagt ihr zu dem Urteil? http://www.bild.de/regional/frankfurt/tierquaelerei/blacky-zu-tode-gequaelt-25582500.bild.html -
Eure Erfahrungen in Mietwohnungen
Hallo Ich wollte mal wissen: Wie sind eure Erfahrungen mit Hunden in Mietwohnungen? Hintergrund: Ich werde ja nun wie es aussieht im Januar eeeendlich wieder einen Hund haben, ziehe aber vorher um. Eine Wohnung hab ich noch nicht, bin gerade auf der Suche. In dem Ort, wo ich suche, gibt es nur eine große Wohnungsvermittlungsagentur, in deren Verträgen steht, dass Hunde nicht erlaubt sind. Von der Mitarbeiterin weiß ich aber, dass Hunde wohl "geduldet" werden; ergo: Solange sich keiner beschwin Plauderecke
-
Besteuerung der Hundehaltung ist auch bei Sozialhilfeempfängern zulässig
Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 3020/08 Datum: 08.06.2010 Aktenzeichen: 14 A 3020/08 Leitsätze 1. Die Besteuerung der Hundehaltung ist regelmäßig auch bei Sozialhilfeempfängern zulässig. 2. Für individuelle Sonderfälle sieht das Steuerrecht das Institut des (Teil-)Erlasses der Steuerschuld aus Billigkeitsgründen vor, das der Behörde das Recht und die Pflicht gibt, unter besonderen Umständen Härten einer den Einzelfall nicht in den Blick nehmenden Regelung auszugleichen. 3. Es ist unzuläss
-