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Einstweilige Verfügung für die Herausgabe meiner Hündin


Sabina1974

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Sabina1974

Ich habe eine Frage.

Ich habe meinen Exfreund angezeigt bei der Polizei wegen Unterschlagung meiner Hündin, vor 9 Monaten. Er ist vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Meine Hündin habe ich immer noch nicht. 

Ich habe das wegen einen Anwalt konsultiert. Der ist aber außer mit 1 Brief an meinen Exfreund, mit der Aufforderung meine Hündin raus zugeben nicht weiter tätig gewesen. Obwohl ich den Anwalt bezahlt habe und öfters mich erkundigt habe ob er in der Sache tätig geworden ist. Und ob ich noch etwas tun könnte um die Herrausgabe meiner Hündin zu beschleunigen.
Mein Exfreund hat vor 9 Monaten meine Hündin nicht zurück gebracht und behauptet als Grund das ich Schulden bei ihm habe. Das wegen behält er meine Hündin. Ich habe keine Schulden bei meinen Exfreund.
Ich habe den Anwalt immer wieder gefragt was ich machen kann um meine Hündin wieder zu bekommen. Er hat mir immer wieder gesagt er würde die Akte anfordern bei Gericht. 
Was er aber nicht einmal getan hat. 
Jetzt nach 9 Monaten habe ich hin wieder gefragt was ich tun kann und ob ich als Privatperson eine einstweilige Verfügung bei Gericht bekommen kann auch ohne Anwalt. Jetzt nach 9 Monaten schickte er mir einen Antrag darüber. 
Ich habe Unterlagen/ Vertrag das ich  die Eigentümerin bin, nur ich. 

Meine Frage kann ich noch eine einstweilige Verfügung stellen, die Anzeige habe ich vor 9 Monaten gestellt. Erlischt jetzt mein Anspruch weil viel Zeit vergangen ist. Habe  ich noch eine Möglichkeit eine einstweilige Verfügung  zubekommen auch ohne Anwalt oder gibt es auch eine andere Möglichkeit meine Hündin zurück zu bekommen? Wegen der Unterschlagung hat das Gericht ihn mit Geldstrafe bestraft, ich habe ihn auch wegen Körperverletzung angezeigt darüber gibt es noch kein Urteil.
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar und würde mich freuen. Vielen Dank.

Lg   
 

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Es tut mir sehr leid für Dich und Deine Hündin, Du steckst in einer unguten Situation. Eine rechtliche Auskunft kann ich Dir nicht geben, aber es gibt kostenlose bzw gegen ein kleines Entgeld Rechtsberatungsstellen der Anwaltskammer. Vielleicht kann man Dir dort weiter helfen.

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Ist bestimmt eine blöde Idee.

 

Ich würde vielleicht raus bekommen,wann und vor allem wo der Hund täglich spazieren geführt wird.

 

Da Du den Besitzvertrag und das Gerichtsurteil besitzt, käme ich auf den Gedanken, den Hund zurück zu "klauen".

 

Vielleicht die Polizei dazu rufen, die Besitzunterlagen vorzeigen und den Hund verlangen?

 

Geht so was???

 

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Naja nach 9 Monaten ist es etwas spät für eine einstweilige "Verfügung". Diese setzt Dringlichkeit voraus, die im Sinne der ZPO glaubhaft gemacht werden muss.

Eine Herausgabeklage wäre der richtige Weg - mit einem anderen Anwalt.

 

Es gäbe noch eine andere Möglichkeit, die auch rechtlich haltbar wäre. Das ist aber nichts für ein Forum. Ein guter Anwalt  ist da sein Geld wert. Da der Gegenstandswert "mini" ist, entstehen auch keine teuren Gebühren, sofern nach RVG (= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet wird, was der Regelfall ist oder sein sollte.

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Bimbam

Ich an deiner Stelle würde mal zur Polizei gehen und fragen, was du da machen kannst.

Wenn du eindeutig beweisen kannst, dass es dein Hund ist, dann kannst du sie evtl. mit Hilfe der Polizei zurück holen.

Sollte das nicht gehen, dann unbedingt  den Anwalt wechseln.

Viel Glück!

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Einen neuen Anwalt nehmen, ggf. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen wenn möglich und den Hund herausklagen. Das möglichst schnell, denn je mehr Zeit vergeht, desto schlechter. 

Und ich an deiner Stelle würde mich auch noch erkundigen ob du irgendwelche Möglichkeiten hast gegen deinen alten Anwalt vorzugehen, denn er hat ja ganz eindeutig Fristen nicht eingehalten und die bezahlte Dienstleistung nicht erbracht. 

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Nix da Anwalt. Da es schon ein rechtskräftiges Urteil gibt und obendrein noch eine Besitzurkunde, würde ich damit einfach zur Polizei gehen und den Hund dort raus holen lassen.

Ansonsten könnte man ja ewig klagen und er gibt sie trotzdem nicht raus, trotz sämtlicher Strafen... . Dafür gibt's die Polizei...

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Sabina1974

@Renesis 

Danke für die schnelle Antwort.

Das hoffe ich jetzt auch das ich mit dem Urteil der Unterschlagung die Polizei da zu bekomme das sie mit mir meine Hündin rausholen. Damals bin ich zur Polizei gegangen die haben nichts getan. 

Wenn das nichts bringt gehe ich zu einen anderen Anwalt. 

Vielen Dank lg

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Sabina1974

@agatha 

vor 9 Stunden schrieb agatha:

Ja werde mir einen anderen Anwalt nehmen.

Ich dachte das ich vielleicht bei Gericht auch ohne Anwalt eine einstweilige Verfügung bekommen kann. Jetzt wo ich das Urteil habe das er mit Geldstrafe bestraft wurde.

Lg

 

 

 

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