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Einstweilige Verfügung für die Herausgabe meiner Hündin


Sabina1974

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sibylle49

Wenn du ein (End-)Urteil hast, dann hast du i.d.R. auch einen vollstreckbaren Titel, diesen kannst du im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstrecken lassen. Es gibt das "Verbot der Selbsthilfe", d.h. du darfst den Titel nicht selbst vollstrecken. Das darf nur ein staatliches Vollstreckungsorgan (Staat hat Gewaltmonopol). Am besten gehst du mit deinem Urteil zum zuständigen Amtsgericht und dort zum Gerichtsvollzieher und beantragst die Vollstreckung. Du solltest allerdings vorher dem Schuldner eine Frist setzen (per Einschreiben) und dies auch dokumentieren können. 

 

Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist, dass du deinen Hund nicht schon längst per Titel beim Schuldner hast rausholen lassen, sondern so lange wartest. Wenn du ein Endurteil hast, hast du auch einen Titel und benötigst keinen Anwalt mehr.

 

 

https://dejure.org/gesetze/ZPO/750.html

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vor 3 Stunden schrieb sibylle49:

Wenn du ein (End-)Urteil hast, dann hast du i.d.R. auch einen vollstreckbaren Titel, diesen kannst du im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstrecken lassen.

 

Hier aber nicht. Strafurteile sind keine Zivilurteile.

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