Heyhey 23. Juni 2018 Hallo. Es geht um dem Hund Hund meiner Freundin. Ihr Bruder und sie streiten um den Hund obwohl er dem Vater gehört. Sie hat den Hund aufgezogen und ihrem Bruder wurde das Haus übergeben nachdem hat der Bruder sie rausgeschmissen. Sie hatte ihren Hund wegen ihrer Oma dort gelassen. Nun ist es so das die Oma bald ins heim kommt. Sie möchte ihren hund wieder habe doch der Bruder lässt es nicht zu obwohl er kaum Zeit hätte für dem Hund und der Vater meint macht euch das selber aus. Aber der Bruder schreit sie nur an und lässt gar nicht verhandeln. Wer ist da jetzt im recht bzw. Wem steht der Hund nun zu? Ich finde der Bezug vom Hund zu meiner Freundin ist perfekt was klar ist hat ihn ja aufgezogen und war immer für ihn da. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ann 23. Juni 2018 Das ist eine Frage für einen Anwalt und nicht für ein Hundeforum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Annali 23. Juni 2018 vor 1 Minute schrieb Ann: Das ist eine Frage für einen Anwalt und nicht für ein Hundeforum. Oder für einen Familientherapeuten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Heyhey 23. Juni 2018 Wäre trotzdem nett wenn jemand einen Tip hätte oder bissl mit dem rechten auskennt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riko 23. Juni 2018 Nun wenn der Hund dem Vater gehört dann soll er mal einen Hintern in der Hose haben und entscheiden wer den Hund bekommt. Macht das mal unter euch aus ist natürlich eine prima Haltung. Rechtlich gesehen kann nur er das. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Annali 23. Juni 2018 Da kann keiner einen Tipp geben. Du hast die Antwort im Grunde schon selbst gegeben: Der Hund gehört dem Vater, also steht er dem Vater rechtlich zu. Alles andere sind Familienstreitigkeiten - dieselbe rechtliche Situation hast du, wenn zwei 5jährige sich darum kloppen, wer jetzt mit Papas Tablet spielen darf und der sagt „Mir egal, macht es unter euch aus“. Rechtlich hat deine Freundin hier keine Anspruchsgrundlage, wer sich um den Hund in der Vergangenheit im gemeinsamen Haushalt gekümmert hat, spielt dabei keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Heyhey 23. Juni 2018 Mal angenommen der Vater wäre schon tot Wer hat dan des recht. Der der den meisten Bezug hat würde ich sagen. Lieg ich da falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Annali 23. Juni 2018 vor 3 Minuten schrieb Heyhey: Mal angenommen der Vater wäre schon tot Wer hat dan des recht. Der der den meisten Bezug hat würde ich sagen. Lieg ich da falsch? Der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft. Auch hier spielt der Bezug keine Rolle. Es geht hier nicht um Sorgerecht für ein Kind, die dort geltende Grundsätze kannst du nicht heranziehen. Tiere werden rechtlich wie Sachen behandelt. Edit: Natürlich steht es einer Erbengemeinschaft frei, sich streitig vor Gericht über den Nachlass auseinanderzusetzen. Je nach Richter mag dann der Bezug zum Hund auch eine Rolle spielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Riko 23. Juni 2018 Nein dann tritt das Erbrecht in Kraft. Je nachdem was verfügt wurde bekommen die Hinterbliebenen ihre Anteile. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gast 23. Juni 2018 Der Vater ist nicht tot. Wenn ja,würde der Erbschein , ausgestellt vom Erbgericht, über das Erbe verfügen. Der Erbschein muss bei der zuständigen gerichtlichen Stelle beantragt werden. Dort wird er nach Anhörung und Beleglage ausgestellt. Man kann natürlich auch einen Notar beauftragen, den Erbschein ausfüllen zu lassen. (Notar,nicht Anwalt, muss den Anspruch beglaubigen) Kostet nur wesentlich mehr. Ich würde versuchen, meinen geliebten Hund dem Bruder/Vater abzukaufen. (beglaubigt durch schriftl. Vertrag und mit sofortiger Aushändigung des Hundes.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag