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Hund beschlagnahmt


arti29

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Dass du den Hund zurück bekommst, halte ich für schwierig. Selbst, wenn nun rauskäme, dass du ihn wirklich nicht getreten und geschlagen hast, wäre es sicher nicht einfach.

Wenn ich es richtig weiß, dann muss man in Baden Würtemberg ein berechtigtes Interesse nachweisen, warum man einen Listenhund (darunter fällt der Staff) halten möchte. Zudem müssen die Behörden den Halter für geeignet halten (was sie in der Regel nicht machen, wenn es Einträge im Führungszeugnis gibt). Solltest du einen Eintrag haben (laut Artikel bist du ja polizeibekannt wegen Körperverletzungsdelikten), so wird dir die Erlaubnis wahrscheinlich nicht erteilt, einen Staff zu besitzen.

Aber ich kann mich natürlich auch täuschen.

 

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Wenn es sowieso aussichtslos ist, würde ich an deiner Stelle den Hund lieber übereignen, damit er frei zur Vermittlung ist und mit viel Glück ein guten Zuhause findet, statt im Tierheim zu sitzen. 

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vor einer Stunde schrieb Estray:

Wenn es sowieso aussichtslos ist, würde ich an deiner Stelle den Hund lieber übereignen, damit er frei zur Vermittlung ist und mit viel Glück ein guten Zuhause findet, statt im Tierheim zu sitzen. 

Das würde ich auch tun. Zumal ja auch ein Tierhalteverbot im Raum steht und es daher sehr unwahrscheinlich ist, ihn zurück zu bekommen.

Zudem werden die Kosten für die Unterbringung im Tierheim bei einer Beschlagnahmung in der Regel dem Halter auferlegt. Das heißt, du wirst für die Unterbringung zahlen müssen (ich schätze etwa 15€/Tag). Am Ende hast du wahrscheinlich kaum Möglichkeiten, den Hund überhaupt wieder zu bekommen, musst aber noch viel Geld blechen. Das Ganze lässt sich gegebenenfalls umgehen, indem der Hund übereignet wird. Oder hat das Amt den Hund bereits zur Vermittlung freigegeben? Hast du schon ein Tierhalteverbot bekommen?

Was hat denn der Anwalt gesagt? Ich bin ja nur Laie und kann nur meine Erfahrungen durch meine ehrenamtliche Tätigkeit im Tierheim schreiben.

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