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Kein Durchgang für Reit- und Zugtiere


Zurimor

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Zurimor

Ich kam neulich an einem Schild vorbei, auf dem es hieß, Durchgang für motorisierte Fahrzeuge und Reit- und Zugtiere verboten.

Wenn ich nun mit meinem Hund Canicross machen würde oder Bikejöring, was auch immer wobei der Hund zieht, dürfte ich da dann nicht durch? Gilt mein Hund in dem Moment als Zugtier?

Oder ist der Begriff Reit- und Zugtiere anders definiert?

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Nein, gilt er nicht. Als einspuriges Gefährt mit max. zwei Hunden bist Du einfach nur ein Fahrrad- oder Rollerfahrer mit Hunden. Ab drei Hunden und/oder mit mehrspurigem Gefährt (Trainingswagen) musst Du es hier bei uns z.B. mit der Forstverwaltung abstimmen, oder wer auch immer für das Gebiet, in dem Du Dich aufhältst, verantwortlich ist. Hier gibt es einen Verein, der z.B. in bestimmten Gebieten der Landesforsten trainieren darf. Solche Absprachen gibt es öfter mit Vereinen. Als Privatperson mal eben ein offenes Team irgendwo durch die Botanik fahren ist hier bei uns jedenfalls nicht erlaubt, soweit ich weiß. Wie es genau geregelt ist, ist aber Sache der Bundesländer.

Wenn Du beim Bauern über den Acker fegen willst, musst Du das natürlich auch mit dem absprechen, egal, ob Du als Gespann oder nur als Radfahrer mit Hund giltst. Auf seinem Land gelten seine Regeln. Aber auch hier kenne ich gute Beispiele für Absprachen unter Gespannfahrern und Landwirten.

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Mal nachsehen ob das Schild an beiden Enden vom Weg steht  (also aus beiden Richtungen kommend). Steht es nur an einem Ende,  darf man aus der anderen Seite kommend durch. Auch immer nachprüfen ob der Paragraph hinten auf dem Schild steht.  Wenn der nicht drauf ist ist das Schild wieso irrelevant. 

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vor 7 Stunden schrieb Lyris:

Mal nachsehen ob das Schild an beiden Enden vom Weg steht  (also aus beiden Richtungen kommend). Steht es nur an einem Ende,  darf man aus der anderen Seite kommend durch. Auch immer nachprüfen ob der Paragraph hinten auf dem Schild steht.  Wenn der nicht drauf ist ist das Schild wieso irrelevant. 


Guter Hinweis, das wusste ich auch noch nicht. Danke!

Ich hab jetzt auch nochmal versucht, irgendwas genaueres rauszufinden, aber es ist wirklich verwirrend. Ist, wie gesagt, Ländersache und jeder kocht sein eigenes Süppchen. Und dann hängt es auch noch davon ab, ob es Landesforst ist oder Privatwald. Aber hier gilt das, soweit ich weiß, wie ich es oben geschrieben habe. Einspurig bis max. zwei Hunde ist einfach Fahrrad/Roller mit Hund. Ich ging davon aus, dass das überall so ist, aber ist wohl doch nicht so.

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