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Hundehaltung


LionDP

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LionDP

hallo,
meine Eltern und ich wollen uns ein Hund anschaffen.
In unsrem Mietvertrag steht darin das die Erlaubnis eines großen Tieres dem Vermieter vorbehalten ist.
Auf anfrage beim Vermieter begründete er das er keine Hunde mag und angst vor Hunden hat.
Wohnen in einem Mehrfamilienhaus , aber in dem nur wir leben und keine Wohnungen mehr vermietet werden (Vermieter hat eine Werkstatt im WG des Hauses).
meine frage:
Kann ich mir ein Hund holen und kann der Vermieter unser Mietverhältnis kündigen? 

Liebe grüße Lion-_-

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Zweiundzwanzig

Eigentlich sollte nichts gegen die Hundehaltung sprechen. Der Grund des Vermieters, dass er Angst hat wird vor Gericht keine Gültigkeit haben. Wäre somit ein nicht zulässiger Kündigungsgrund.

 

Allerdings werdet ihr im Tierheim keinen Hund bekommen ohne Genehmigung des Vermieters.

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Herdifreund

@wolkenbruch

Schön das Du deine erste völlig falsche Aussage revidiert hast. Die Angst vor Hunden ist hier kein Grund. Es sei denn, sie wäre so schwerwiegend, dass der Vermieter Gefahr laufen würde gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen zu müssen.

 

Warum man auf die tollste Sache der Welt verzichten sollte, nur weil der Vermieter das nicht will obwohl man im Recht ist, verstehe ich nicht. Kommt natürlich darauf an, wie sich das zwischenmenschliche Verhältnis dann entwickelt und wieviel Wert man darauf legt.

 

@zweiundzwanzig

Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber in unseren Tierheimen (uns eingeschlossen) fragt niemand nach der Genehmigung des Vermieters. Bestenfalls nach den Räumlichkeiten und dem Umfeld, um zu sehen  ob das für den jeweiligen Hund geeignet ist.

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Wolkenbruch
vor 24 Minuten schrieb Herdifreund:

@wolkenbruch

Schön das Du deine erste völlig falsche Aussage revidiert hast. Die Angst vor Hunden ist hier kein Grund. Es sei denn, sie wäre so schwerwiegend, dass der Vermieter Gefahr laufen würde gesundheitliche Beeinträchtigungen in Kauf nehmen zu müssen.

 

Warum man auf die tollste Sache der Welt verzichten sollte, nur weil der Vermieter das nicht will obwohl man im Recht ist, verstehe ich nicht. Kommt natürlich darauf an, wie sich das zwischenmenschliche Verhältnis dann entwickelt und wieviel Wert man darauf legt.

Da war ich wohl nicht mehr up to date ;)

 

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Wer gegen den Willen des Vermieters handelt schwört einen Konflikt herauf. In meinen Augen ist es dumm den Teufel am Bart zu kitzeln.

 

Lieber vorher eine Wohnung suchen in der ein Hund gehalten werden darf als später richtig Terror mit einem Vermieter zu haben.

 

Nun ja wer das aushält sollte natürlich auf sein Recht bestehen.

  • Daumen hoch 1
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Sockensucher

Der Vermieter ist direkt betroffen, man kann sich das Leben also bewusst richtig richtig schwer machen. Und das Urteil sagt, dass man es konkret begründen muss... alsovielleicht holt er sich dann ein Attest von einem Psychologen ...

Ich würde euch raten eine andere wohnung zu suchen, wo Hundehaltung erlaubt ist, dass steht dann sowieso an, denn Krieg zwischen Mieter und Vermieter, dass drückt die Lebensqualität immens und letztlich wird einer weichen müssen und das ist sicher nicht der Vermieter im eigenen Haus.

Spannungen werden es auch nciht leicht machen, dem hund beizubringen, das andere Menschen keine Bedrohung sind, wenn ihr dann immer mit einem mulmigen Gefühl rausgeht, was der vermieter jetzt shcon wieder auszusetzen hat ect ect. Ehrlich, da wird euch als Hundehalter sowieso dann einiges erwarten, im eigenen Haus will man das nicht haben. Und das schlimmste wäre dann doch wohl, dass der Hund abgegeben werden müsste, weil er oder ihr rausgeklagt werdet und eine Wohnung mit Hund zu finden, ist sowieso nochmal ein Thema für sich. ... von jetzt auf gleich funtioniert das in der Regel nicht.

Ich wünsche euch, das euer Wunsch in Erfüllung geht und alles gutgeht, vielleicht ließe sich der Vermieter ja durch die Wahl der Rasse irgendwie beeinflussen, vielleicht kann man mal mit einem Gasthund zeigen, dass das alles nich so schlimm ist, wie er sich das vorstellt. Aber viel Hoffnung hätte ich da nicht. Gerade wenn Angst angeführt wird.

 

  • Daumen hoch 1
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Kröterich
vor 23 Stunden schrieb Zweiundzwanzig:

Eigentlich sollte nichts gegen die Hundehaltung sprechen. Der Grund des Vermieters, dass er Angst hat wird vor Gericht keine Gültigkeit haben. Wäre somit ein nicht zulässiger Kündigungsgrund.

Dass andere Bewohner eines Mehrfamilienhauses Angst vor dem Hund haben (könnten) ist leider einer der besten Gründe einen Hund abzulehnen. Da der VM in diesem Haus zumindest arbeitet bin ich ziemlich sicher, dass er damit durchkommen würde.

 

 

Ich würde mit dem VM nochmal reden. wenn er wirklich Angst vor Hunden hat kann man ja gewisse Gegenmaßnahmen anbieten. Falls es nur vorgeschoben ist, habt ihr mMn keine Chance. Aber wenn müsstet ihr eh den Klageweg gehen. Ein guter Anwalt wird euch eine ernsthafte Einschätzung der Gewinnchancen geben.

Ich an eurer Stelle würde also über einen Auszug nachdenken, wenn der Hundewunsch groß genug ist versteht sich.

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schlenki2

Ich denke auch, dass es kein guter Zustand wird, wenn du den Hund ohne Zustimmung des VM anschaffst.

 

Auf der anderen Seite, versetze dich doch mal in die Lage des VM. Er hat Angst vor Hunden und soll dann in seinem eigenen Grundstück ständige Begegnungen ertragen. Warum sollte er sich das antun.

 

Eine Genehmigung zur Hundehaltung bekommt man eh nur quasi bis "auf Widerruf". Sollte der Hund auffällig werden, das Umfeld oder das Haus verschmutzen, oder sich Mitmieter belästigt oder gar angegriffen fühlen, kann diese Genehmigung zurückgenommen werden.  

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