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Ersthundhalter


AnjaBla

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Jetzt ist es halt nicht mal mehr Tierschutz, sondern sogar "aktiver TIerschutz". 

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Zurimor

Laut Definition dessen, was Tierschutz ist, ist es so, nämlich "alle Aktivitäten, die darauf abzielen, Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von Leiden, Schmerzen, Schäden und unnötigen Beeinträchtigungen zu ermöglichen." Werd ich nicht nochmal wiederholen.

Daß viele den Begriff für sich anders verstehen schließt nicht aus, daß per Definition bereits die artgerechte Haltung eines Tieres Tierschutz ist.

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vor 9 Minuten schrieb Lique:

Jetzt ist es halt nicht mal mehr Tierschutz, sondern sogar "aktiver TIerschutz". 

Nicht zu fassen, oder? ;)
Hoffentlich sagt das keiner den Spaniern, die Galgos en masse produzieren, um ihnen ein "artgerechtes" Leben bei der Hasenhatz ermöglichen, bis sie zu lahm, zu krank oder zu alt dafür sind.
Alles aktive Tierschützer, oder?

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Zitat

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.

(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

Das sind die Mindestanforderungen, die das TSG an Haltung vorsieht, das bedeutet doch nicht, dass der, der sich daran hält ein TS ist.

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Zurimor

@benno0815 Anscheinend kapierst du es nicht. ;)

Tierschutz ist u.a. definiert als "alle Aktivitäten, die darauf abzielen, einem Tier ein artgerechtes Leben zu ermöglichen" womit auch bereits die artgerechte Haltung eines Tieres Tierschutz ist, logisch, oder?

Aber anscheinend muß Tierschutz viel hehrere Ziele haben, die Haltung eines Tieres ist ja zu simpel, um das Tierschutz nennen zu dürfen. ;)

 

P.S. Tierschutz != Tierschützer hatte ich übrigens auch schon erwähnt. Man kann Tierschutz betreiben und ist deswegen noch lange kein aktiver Tierschützer.

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vor 1 Minute schrieb Zurimor:

@benno0815

Aber anscheinend muß Tierschutz viel hehrere Ziele haben, die Haltung eines Tieres ist ja zu simpel, um das Tierschutz nennen zu dürfen. ;)

 

Da gebe ich Dir tatsächlich recht :D
Nochmal, das sind Mindestanforderungen per Gesetz zur Tierhaltung.
Die o.g. Aktivitäten, einem Tier ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, bezieht sich auf die Leute, die Aktivitäten unternehmen, um einem Tier, dass in Missständen lebt, ein solches zu ermöglichen ;)
Das meint nicht, dass Zurimor ein Held war, weil er Suhna gekauft hat, tut mir leid, dass ich das so offen sagen muss ;)

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Zurimor
vor 9 Minuten schrieb benno0815:

Die o.g. Aktivitäten, einem Tier ein artgerechtes Leben zu ermöglichen, bezieht sich auf die Leute, die Aktivitäten unternehmen, um einem Tier, dass in Missständen lebt, ein solches zu ermöglichen ;)
Das meint nicht, dass Zurimor ein Held war, weil er Suhna gekauft hat, tut mir leid, dass ich das so offen sagen muss ;)

 

Nein, tun sie nicht. 

https://www.juraforum.de/lexikon/tierschutz

 

Es ist tatsächlich so gemeint wie geschrieben, auch die artgerechte Haltung eines Tieres ist gemäß Definition bereits Tierschutz.

Aber ich hab eh den Eindruck, es geht dir nicht um eine sachliche Diskussion, sondern darum, daß dir was "weggenommen" wird oder andere sich was unberechtigt aneignen.

Anders weiß ich zumindest nicht, wie du zu deinem letzten Satz kommst.

Ich hatte übrigens bereits zweimal geschrieben, daß Tierschutz nichts mit Tierschützer zu tun hat, um Held oder nicht Held geht es also eh nicht.

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Das ist aber Deine Interpretation, Zurimor, Du musst schon akzeptieren, dass andere vom Begriff des Tierschutzes eine völlig andere Vorstellung haben und es daher für selbstverständlich halten, dass ein Tier im Sinne des Tierschutzgesetzes artgerecht und ohne Leid gehalten wird.
Ehrlich gesagt, verstehe ich auch gar nicht, worauf Du hinaus willst. Dass alle Tierschützer sind, die einen Hund halten (in den Mindestanforderungen des TSG)?
 

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