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Urteil - Mieter (Epileptiker) muss Therapiehund abgeben


sibylle49

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Eifelkater

Ist halt die Frage was der wirkliche Grund dahinter war. Ich kann mir schon vorstellen, dass der Hausfrieden massiv gestört ist, wenn sich auch nur ein oder zwei Mieter darüber aufregen, dass sie ständig Hundehaare in ihrer Wäsche haben. Und wer weiß ob die Verschmutzung im Hausflur wirklich nur aus Hundehaaren besteht.

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Siobhan

Wenn er vorher eine Genehmigung hätte einholen müssen und das nicht gemacht hat ist das schon sehr unklug. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß es hier nur um ein paar Haare m Flur geht. 

  • Daumen hoch 1
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Therapiehunde, wie z.B. Hypohunde, haben im Gegensatz zu Blindenführhunden keinen rechtlichen Sonderstatus.

 

so weit

Maico

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AnjaBla

Ich hab den Artikel auch gelesen, ob es die selbe Seite war, weiß ich gerade nicht mehr... So wie ich es verstanden hab, hat er den Hund aus dem Ausland mitgebracht, weil im Mietvertrag nicht stand das man keinen Hund halten darf, eine Genehmigung hätte er nicht, hat wohl nicht mal gefragt ob es in Ordnung ist. Und der Hund sei auch kein Therapiehund, er würde überlegen ihn zu einem ausbilden zu lassen. Meine Meinung: irgendwie selber schuld. Ich würde nie einen Hund zu mir holen ohne definitiv zu wissen, das es für den Vermieter okay ist. Also nur mit schriftlicher Genehmigung.

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sibylle49
vor 7 Minuten schrieb AnjaBla:

Ich hab den Artikel auch gelesen, ob es die selbe Seite war, weiß ich gerade nicht mehr... So wie ich es verstanden hab, hat er den Hund aus dem Ausland mitgebracht, weil im Mietvertrag nicht stand das man keinen Hund halten darf, eine Genehmigung hätte er nicht, hat wohl nicht mal gefragt ob es in Ordnung ist. Und der Hund sei auch kein Therapiehund, er würde überlegen ihn zu einem ausbilden zu lassen. Meine Meinung: irgendwie selber schuld. Ich würde nie einen Hund zu mir holen ohne definitiv zu wissen, das es für den Vermieter okay ist. Also nur mit schriftlicher Genehmigung.

 

Also in dem von mir verlinkten Artikel steht das nicht. Vielleicht liest du dir mal das BGH - Urteil durch, das ist in Bezug auf den Vermieter fragen und das Halten weiterer Hunde durch andere Mieter ganz interessant. 

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