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Urteil - Mieter (Epileptiker) muss Therapiehund abgeben


sibylle49

Empfohlene Beiträge

Keinem hier liegt der Mietvertrag vor. Keiner weiß, ob er die Therapiehundbehauptung vor Gericht nachgewiesen hat und keiner weiß, wie das Treppenhaus ausgesehen hat. 

Wenn es stimmt, dass es andere Hunde im Haus gibt, muss dieser Halter sich deutlich negativ von denen abgehoben haben.

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sibylle49
vor 17 Minuten schrieb Lique:

Wenn es stimmt, dass es andere Hunde im Haus gibt, muss dieser Halter sich deutlich negativ von denen abgehoben haben.

 

...auch das weißt du nicht, kannst nur spekulieren. Vamos ver bis das Urteil veröffentlicht wird. Ich meine das "negativ abgehoben" haben. Dass es andere Hunde sehr wohl gibt steht im Artikel, von dem ich jetzt einfach mal ausgehe, dass die gemachten Angaben zutreffen.

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vor 3 Minuten schrieb sibylle49:

 

...auch das weißt du nicht, kannst nur spekulieren. Vamos ver bis das Urteil veröffentlicht wird. Ich meine das "negativ abgehoben" haben. Dass es andere Hunde sehr wohl gibt steht im Artikel, von dem ich jetzt einfach mal ausgehe, dass die gemachten Angaben zutreffen.

Es wäre zumindest die Rechtslage. 😉

Das ist was anderes als Sachverhalt. 

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Eifelkater
vor 5 Stunden schrieb sibylle49:

Aber genau da steht eben auch drin, dass es zu keiner Einschränkung innerhalb der Mietsache kommen darf. Und eine vom Vermieter gestellte Waschmaschine, die dann voller Hundehaare ist, ist genauso wie ein (nachweislich) verschmutztes Treppenhaus eine klare Beeinträchtigung. 

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sibylle49

Ich finde schon interessant, wie hier zum Teil das Urteil verteidigt wird. Wenn ich mir so ansehe, wie argumentiert wird, wenn jemand einen Hund abgeben möchte, wieviel Mitgefühl man dann für den Hund hat... und hier soll jemand, der seit 2009 in diesem Haus lebt, krank ist.... einfach seinen Hund abgeben? Richter haben einen recht großen Ermessensspielraum und da es sich hier um ein Urteil eines AGs handelt, hätte der Richter dem Hundehalter Auflagen machen können, z.B. die, sich eine eigene Waschmaschine/Trockner zuzulegen.

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... und wenn mir der Hund so wichtig ist bzw. ich möglicherweise auf ihn angewiesen bin, sollte ich doch noch mehr darauf achten, dass es zu keinen Beeinträchtigungen kommt. Um das eben nicht zu gefährden.

 

Erinnert etwas an den LKW-Fahrer, der bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird und vor Gericht argumentiert, dass er auf seinen Führerschein angewiesen ist. Hab ich wenig Mitleid. 

Gerade eben schrieb sibylle49:

Ich finde schon interessant, wie hier zum Teil das Urteil verteidigt wird. Wenn ich mir so ansehe, wie argumentiert wird, wenn jemand einen Hund abgeben möchte, wieviel Mitgefühl man dann für den Hund hat... und hier soll jemand, der seit 2009 in diesem Haus lebt, krank ist.... einfach seinen Hund abgeben? Richter haben einen recht großen Ermessensspielraum und da es sich hier um ein Urteil eines AGs handelt, hätte der Richter dem Hundehalter Auflagen machen können.

Ich verteidige das Urteil nicht, denn ich habe es nicht gelesen. Ich versuche nur zu den hier bereits getätigten Spekulationen, Gegen-Spekulationen aufzustellen. Um aufzuzeigen, wie wackelig jede Bewertung ist, ohne das Urteil gelesen zu haben.

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sibylle49
vor 5 Minuten schrieb Lique:

Es wäre zumindest die Rechtslage. 😉

Das ist was anderes als Sachverhalt. 

 

Nö, eine einheitliche Rechtslage gibt es hier nicht. 

 

@Lique Also deinen Vergleich mit dem betrunkenen LKW - Fahrer finde ich schon grenzwertig. Da gibt es klare Gesetze. Bei der Hundehaltung in Mietwohnungen eben nicht. Ich bin jetzt raus, mein Sohn wird mir das Urteil besorgen und dann weiß man mehr (wenn's geht, da hier wohl die Berufung ansteht.)

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Gerade eben schrieb sibylle49:

 

Nö, eine einheitliche Rechtslage gibt es hier nicht. 

Doch, Rechtslage ist nicht gleich rechtliche Bewertung.

Aber ich seh schon, ich lasse hier weiter die Profis diskutieren. 

  • Haha 1
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sibylle49
vor 2 Minuten schrieb Lique:

Doch, Rechtslage ist nicht gleich rechtliche Bewertung.

Aber ich seh schon, ich lasse hier weiter die Profis diskutieren. 

 

Ich melde mich noch einmal: Mit "einheitlicheRechtslage" meine ich nicht die "rechtliche Bewertung" sondern ein BGH oder BVerfG - Urteil. Also ein Urteil, das Richtlinien setzt, an denen sich Richter orientieren.

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caronna

was für ein Gericht war das? LG? ich hoffe der betroffende gibt nicht auf und wendet sich an die nächste instanz!

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