Gast 29. August 2018 Teilen 29. August 2018 ich würde versuchen,freundlich zur Nachbarin zu sein. Mich freundlich über Garten, Einkaufsmöglichkeiten, ..... und vorsichtig über Hunde zu unterhalten. Immer mit dem Ziel vielleicht den Nachbarshund in den 11 Stunden alleine sein, ausführen zu dürfen. Also so :" wenn ich mit meinen Hund, darf ich da vielleicht, zur Freude meiner Hunde, ihren mitnehmen???" Ich meine, die Drohungen, Anfeindungen, Anzeigen bringen doch nichts. Link zu diesem Kommentar
schlenki2 29. August 2018 Teilen 29. August 2018 vor 3 Stunden schrieb agatha: ich würde versuchen,freundlich zur Nachbarin zu sein. Mich freundlich über Garten, Einkaufsmöglichkeiten, ..... und vorsichtig über Hunde zu unterhalten. Immer mit dem Ziel vielleicht den Nachbarshund in den 11 Stunden alleine sein, ausführen zu dürfen. Also so :" wenn ich mit meinen Hund, darf ich da vielleicht, zur Freude meiner Hunde, ihren mitnehmen???" Ich meine, die Drohungen, Anfeindungen, Anzeigen bringen doch nichts. Genau so halte ich es. Zu Spaziergängen mitnehmen, also das machen hier (Ungarn) nur die wenigsten und der Schäfi und mein Kuvasz sind nun auch nicht die besten Freunde, also das entfällt. Aber ich darf seine "trocken Brot Diät" mit Futter von unserem Kuvasz aufbessern. Und manchmal fragt sie sogar was wegen seiner Gesundheit und da konnte ich auch schon helfen. Geschlagen wird er auch nicht mehr wenn ich es sehen könnte. Also, alles in allem finde ich das ist schon eine Verbesserung für den Hund und bestimmt mehr, als ich mit harter Konfrontation erreicht hätte. Auch hier gibt es ein Tierschutzgesetz, aber er wird versorgt, nicht an der Kette gehalten. Außerdem ist er, wie gesetzlich vorgeschrieben, gechipt und erhält seine jährlich geforderte Tollwutimpfung. Da sieht hier niemand Handlungsbedarf, es gibt viel schlimmere Fälle, und dass ich mich an der Haltung störe ist mein Problem. 1 Link zu diesem Kommentar
Eifelkater 29. August 2018 Teilen 29. August 2018 vor 15 Stunden schrieb annarory: Das zitierte Tierschutzgesetz ist deutsches Recht... im österreichischen Tierschutzgesetz ist das leider nicht so dezidiert verankert https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541 § 13. (2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind. (3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. 1 Link zu diesem Kommentar
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