Bnhry 13. September 2018 Teilen 13. September 2018 Hallo! Ich bin 16 Jahre alt und habe seit einiger Zeit auch einen eigenen Hund. Ich bin gerade dabei einen Zettel für einen Hundeverein auszufüllen. Darin ist auch die Angabe wer der HundeHALTER ist. Meine Frage ist, kann ich denn unter 18 überhaupt Hundehalter sein? Ich stehe in seinem Impfpass etc. als Halter drin aber ist das so überhaupt richtig oder muss ich ein Elternteil als Halter eintragen? Liebe Grüße:) Link zu diesem Kommentar
Tyrshand 13. September 2018 Teilen 13. September 2018 Hm, zur Not Eltern eintragen oder ein * machen mit dem Zusatz "Gesetzliche Vertreter: ..." und dann dort deine Eltern eintragen 1 Link zu diesem Kommentar
Gast 14. September 2018 Teilen 14. September 2018 In NRW muss man lediglich als Halter eines Hundes der Kategorie 1 und 2 (gefährliche Hunde) minestens 18 Jahre alt sein, bei den sog. 20/40 Hunden 16 Jahre. Link zu diesem Kommentar
Gast 14. September 2018 Teilen 14. September 2018 @Bnhry kurze und knappe Antwort, darfst du. Würde mit deinen Eltern aber kurz mal über die Haftpflichtversicherung für den Hund reden. Hier würde ich mal in die Police schauen ob Versicherer und Eigentümer egal ist oder ob man hier tätig werden muss. Toll das du mit 16 einen eigenen Hund hast und auch im Hundeverein tätig wirst, weiter so . Link zu diesem Kommentar
Gast 15. September 2018 Teilen 15. September 2018 Ich sehe es etwas anders. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur bedingt geschäftsfähig. Verträge aus denen dem Jugendlichen eine Verpflichtung entsteht oder Verträge, bei denen dem Jugendlichen bei Nichterfüllen ein Schaden entstehen kann, sind ohne Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten generell nicht zulässig. Ich sehe das bei: - Steuer - Versicherungsvertrag - Tierhalterhaftung nach BGB Wo ich es nicht sehe ist bei einer Mitgliedschaft in einem Verein. Der Verein wird aber wohl aus Haftungs- und Versicherungsgründen das Einverständnis eines gesetzlichen Vertreters fordern. PS: ich finde es allerdings schon sehr verantwortungsbewusst, dass du dir darüber Gedanken machst. Finde ich gut. Link zu diesem Kommentar
AnjaBla 15. September 2018 Teilen 15. September 2018 Ich würde in dem Fall einfach auf Nummer sicher gehen, eine Einverständniserklärung haben und ein Elternteil mit unterschreiben lassen oder so 1 Link zu diesem Kommentar
pixelstall 19. September 2018 Teilen 19. September 2018 Ich habe den Hund meiner Tochter auf mich angemeldet, und werde ihn ihr dann wenn sie in etwas mehr als einem Jahr 18 ist überschreiben, dann kann man sich auch nochmal die Verträge (Op und Haftpflicht Versicherung) ansehen und ggf. zu günstigeren Tarifen ändern . 1 Link zu diesem Kommentar
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