Filou1808 19. Februar 2019 Teilen 19. Februar 2019 Hallo, Ich habe mal eine Frage. Und zwar haben wir uns einen Hund im November gekauft. Ihn in Raten abbezahlt. Er ist jetzt auch komplett "bezahlt". Nun ist es jetzt aber so, dass unsere Tochter eine allergische Reaktion zeigt. Ich habe den Züchter darüber informiert, dass wir unseren kleinen Liebling in befreundete Hände geben möchte vorerst. Da ich nicht möchte das unsere Tochter weiterhin Kortison nehmen muss. Wir suchen natürlich nach einer Alternative, um ihn bei uns zu halten. Jetzt droht die Züchterin mir damit einen Anwalt einzuschalten und fordert den Hund zurück. Darf Sie das? Er ist doch unser "Eigentum ". Es ist so schön schwer für uns und so könnten wir ihn wenigstens noch sehen. Link zu diesem Kommentar
Gast 19. Februar 2019 Teilen 19. Februar 2019 Das ist ja reichlich doof, tut mir leid für Euch Habt ihr einen Vertrag geschlossen? Da müsste drin stehen was im Fall einer Weitergabe Sache ist und ob sie ihn zurückfordern darf. Da würde ich zuerst mal reinschauen. Habt ihr keinen Vertrag geschlossen würde ich mal annehmen, sie darf ihn nicht zurück verlangen. Oder, @Mark wie ist das? Link zu diesem Kommentar
Siobhan 19. Februar 2019 Teilen 19. Februar 2019 Habt ihr einen Vertrag mit Vorkaufsrecht des Züchters? Link zu diesem Kommentar
Ann 19. Februar 2019 Teilen 19. Februar 2019 Was steht denn im Vertrag? Jenachdem was da drin steht, darf sie das. Nehmt Euch einen Anwalt, ein Internet-Hundeforum ist da wohl der falsche Platz zum Fragen. Link zu diesem Kommentar
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