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Welpen wiedergefunden...Hilfe


SchlaflosInHH85

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SchlaflosInHH85

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer weitervermittlung.
Ich habe einen Welpen im Februar 2018 verkauft mit einem Vertrag in dem festgehalten ist das ich ein Vorkaufsrecht habe unter der Rückerstattung von 60 % des Kaufbetrags. Nach ca. 3-4 Monaten teilte die Besitzerin mit, dass Sie mit dem Hund nicht zurecht kam und er bei ihrer Schwester sei.  Sie wurde auf das Vorkaufsrecht aufmerksam gemacht mit dem Wunsch den Hund zurück zu holen. Daraufhin sagte Sie der Hund sei an ein älteres Ehepaar vermittelt und es gibt keine Kontaktdaten. Sie blockte mich und reagierte nicht mehr bei Versuch einer Kontaktaufnahme. Jetzt nach knapp 8 weiteren Monaten wird dieser Hund deutlich über Preis bei Ebay angeboten. Nach einem Telefonat war klar das es sich um den gesuchten Hund handelt. Der Hund wird deutlich überteuert angeboten und offensichtlich handelt die Ebayerin mit Hunden. Ich würde diesen Hund gerne zurückholen aber kann diesen überteuerten Preis nicht zahlen. Habe ich andere Möglichkeiten? Kann ich mich auf den ursprünglichen Vertrag berufen?
Danke

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Das kann so nicht beantwortet werden, da kommt es auf den konkreten Inhalt des Kaufvertrages an und alle weiteren Umstände des Einzelfalls. Wichtig wäre vor allem die Frage, wer konkret jetzt den Hund auf eBay anbietet und wie er zum Hund gekommen ist, also ob derjenige wirksam Eigentümer geworden ist oder nicht.

 

Du solltest dir anwaltliche Hilfe suchen. Viel Glück und Erfolg!

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Herdifreund

Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht ist in den §§ 463 ff. BGB geregelt. Um das durchzusetzen ist dann allerdings tatsächlich ein Anwalt nötig.  In wieweit der Hund aber von einer dritten oder vierten Person dann noch zurückgeholt werden kann ist sehr fraglich.

Auch sind Klauseln, die den Rückkaufwert spürbar unterhalb des Kaufwertes und somit des eigentlichen, bzw. tatsächlichen Wertes des Hunds einfordern, sehr kontraproduktiv, da diese schon wieder in die Nähe des Wuchers rücken können. Ganz im Gegenteil muss man bei einem Hund sogar von einem zu zahlenden Mehrwert ausgehen, da z.B. Tierarztkosten, etc. eben dessen Wert steigern. Manchmal ist weniger eben mehr. 

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SchlaflosInHH85

Ja, weniger ist tatsächlich manchmal mehr, aber ich habe den Welpen selber nur zum unkostenpreis ( fressen, entwurmen, impfen und chippen) verkauft, da mir Geld nicht wichtig ist. Mir ist wichtig das es in dem Fall der kleinen gut geht und die 60% waren dafür gedacht das es nicht zum Handel kommt.

In dem Fall ist es das beste das ich mir einen Anwalt nehme. Danke für eure Hilfe.

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