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Hund von Fremden streicheln lassen


Kanae

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Annali

Linnie scheint die Menschen auch geradezu zum streicheln herauszufordern („Oh, der ist ja süüüß, wie ein kleiner Fuchs“ „Aaah, der Hund lächelt mich an!!!“ ...).

 

Ich erlebe es auch so, dass die Kinder fast immer fragen. Ich sage dann, dass wir den Hund „fragen“ müssen (mache ich auch bei Erwachsenen, wenn sie fragen, ob sie streicheln dürfen), dass sie sich dafür hinhocken sollen und wenn ich bei Linnie merke, dass sie das Kind grundsätzlich sympathisch findet und neugierig ist, gebe ich dem Kind auch mal ein Leckerlie. Linnie findet Kinder eher gruselig (unberechenbar und laut und polterig), da fördere ich positive Begegnungen, wenn sie vom Hund ausgehen.

 

Bei erwachsenen ist es komplett unterschiedlich, manche Menschen findet sie toll, wenn sie da Blickkontakt hat, geht sie auch mal direkt hin - da lasse ich sie auch (außer natürlich der Mensch signalisiert, dass er keinen Kontakt möchte). Manche ignoriert sie und manche mg sie gar nicht/findet sie unheimlich - dann versuche ich sie schon abzuschirmen bzw. mache eine Ansage. Gelingt natürlich nicht immer. Wenn Linnie ungefragt gestreichelt wird und dabei Meideverhalten zeigt, dann fliegt von mir ein Keks, in dem Versuch die Situation schön(er) zu füttern. Klappt sogar ganz gut, mittlerweile ist es recht wahrscheinlich, dass sie nach einer unangenehmen und distanzlosen Begegnung direkt zu mir kommt, um die Belohnung einzufordern :D

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Lique
vor einer Stunde schrieb Eifelkater:

Notfalls im Rahmen der Besitz- oder Notwehr. 

 

*Klugscheißmodus an*

 Nur Besitz- keine Notwehr um den Hund zu schützen

*Klugscheißmodus aus*

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Gusar

Ajan mag meistens Berührungen von Fremden gar nicht. Dabei schnüffelt er die Leute gerne an und wenn sie ihn dann streicheln wollen, zuckt er zurück. Warum er das macht weiß ich wirklich nicht. Schlechte Erfahrungen sind es wahrscheinlich nicht. Mir tut das sehr leid, weil ich mich freue, wenn mein Hund anderen Menschen Freude macht.

Grischa war so ein Hund. Er hat es genossen möglichst oft und auch von mehreren Händen zugleich gestreichelt zu werden.

Jetzt werde ich mich eben umgewöhnen müssen.

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Sockensucher
vor 5 Stunden schrieb Kanae:

Also ich finde meinen Hund besonders niedlich, aber er ist jetzt nicht so zuckerdiabetessüß wie ein tapsiger Labradorwelpe.. Er sieht sehr sehr lieb aus, ich glaub, das nehmen viele Menschen wahr und tatsächlich nimmt er auch Blickkontakt auf. Ich versuche, ihn platzsparend in meiner Nähe sitzen zu lassen, aber da er recht groß ist, wird das manchmal schwierig, besonders im Bus. In der S-Bahn zum Beispiel hilft es wirklich, sich mit ihm auf den Boden zu setzen, dann fällt man (zumindest kommt es mir so vor) eher in die Obdachlosen- oder Punkkategorie, also man wird schräg angeguckt, aber eher in Frieden gelassen. Der Maulkorb, der in Berlin eh in allen BVG- Fahrzeugen Pflicht ist, zeigt bisher gar keine Wirkung, außer bei Müttern mit Kindern, bzw. manchen Kindern. Die restlichen Vorschläge wie Verband oder immer eine Tasche mitnehmen wären mir, fürchte ich, auf Dauer zu anstrengend in der Umsetzung.. Ich hab noch überlegt, einfach zu sagen, mein Hund hätte Flöhe, das dürfte abschrecken. Wenn ich sehe, dass mein Hund Kontakt aufnimmt, lass ich ihn sitz oder platz machen, je nachdem, damit er sich erstmal auf mich konzentriert. Ich hab schon oft gesagt "Er hatte einen langen Tag und ist müde, er muss sich jetzt mal ausruhen", oder "Es geht ihm heute nicht so gut, bitte gönnen Sie ihm die Pause", aber das hatte auch immer diese "Oooch, du Armer"-Wirkung.. Die Haltung, sich über Hundefreunde zu freuen, finde ich gut, das werde ich mir beim nächsten Mal in Erinnerung rufen :) 

Mit den Leuten ins Gespräch will ich meistens eher ungern, weil Hund und ich tatsächlich oft lange, anstrengende Tage haben und in der Bahn durchschnaufen wollen... Aber ich werde es trotzdem weiter probieren. Ich hatte leider schon ein paar Situationen, wo ich dann in ein halbstündiges Gespräch verwickelt wurde, das war lästig, aber ja, wenn es die Leute vom Hund ablenkt, eine ganz gute Taktik

Ja ist eine wirklich schwierige Situation ...hm ... vielleicht wirklich eine Megabratzige Jacke mit Punksprüchen anziehen? Oder eine Warndecke auf den Hund. Epileptikerwarnhund nicht ansprechen! .... Da es ja immer neue Menschen sind, kann man ja keinen Lernerfolg herbeirufen, nur irgendwas am Äußeren ändern.... zu sagen der Hund hat Flöhe, könnte andere Reaktionen hervorrufen, schließlich würdest du sie ja da auch so verteilen. Vielleicht ein Entschuldigung, wir sind platt und wollen nur in Ruhe nach hause. Dankeschön, Kopf hängen lassen, augen zu. Wäre vielleicht eine andere schiene ... Echt schwierig. Hier jedenfalls kann man Leute, die auf Hunde noch nett reagieren an einer Hand abzählen. Highlight war, dass eine älteres Paar mit dme Fahrrad angerast kommen, ich die Hunde alle an die Seite schaffe und absetze, da biegt sie ab, fährt meine  5 Kg Fluse auch noch an und beschwert sich pöbelnd, dass sie es unverschämt findet, dass ich sie zwinge an so vielen Hunden vorbeizufahren. Die beiden Mädchen die ich mithatte, hatten richtig Angst, weil sie dann auch noch anfing nach meinem Hund zu treten, die natürlich bellte, weil sie angefahren worden war und ich so perplex war, dass ich sie nciht gleich greifen konnte.

Und noch viele andere unerquickliche Begegnungen mit Menschen, für die Hunde gar nicht existieren dürften, egal wie gut erzogen, unauffällig. niedlich ...

Also ich beneide dich um so viele nette Leute, auch wenn sie dumm sind. Viel Erfolg beim Strategienausprobieren!

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Bobbie42
vor 7 Stunden schrieb NannyPlum:

Übrigens bedeutet das nicht, dass jeder Hinz-und-Kunz Leni ständig ungefragt angrabschen darf! 

 

 

 

Schade.

Fürs klauen wäre das besser ......

  • Haha 4
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Fiona01

Mit Vorankündigung und Hand beschnüffeln lässt sich Minos gerne streicheln.

Er dreht den Spieß aber auch gerne um, drückt sich an Menschen ran, die er sympathisch findet und bewegt die damit zum Streicheln. Allerdings muss ich dann auch auf ihn achten, denn da hat er durch seine 33 kg schon Kraft und man muss "vorgewarnt" werden, wenn man das nicht kennt. ;) 

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Eifelkater
vor 8 Stunden schrieb Lique:

*Klugscheißmodus an*

 Nur Besitz- keine Notwehr um den Hund zu schützen

*Klugscheißmodus aus*

Warum sollte es keine Notwehr sein?

Notwehr erstreckt sich auch auf Eigentum bzw. Besitz und ich kann nicht hellsehen, was der andere Mensch tatsächlich vorhat, muss aber keinen (auch angenommenen) Angriff auf mein Rechtsgut dulden. 

 

Wäre im Zweifelsfalle aber egal, weil die Handlung im Prinzip die gleiche ist. Lan sollte halt bei allen Ausnahmerechten eine gewisse Angemessenheit walten lassen. Und Ausnahmerechte sind eben Rechte und keine Pflichten.

Kein Richter der Welt wird jemanden bestrafen, weil er sich vor Gericht auf das falsche Ausnahmerecht beruft. Das tun nur Prüfungsausschüsse....

 

Interessant wäre ob man in einem solchen Fall nicht auch mit rechtfertigendem Notstand argumentieren könnte. Weil man den anderen aus einer Gefahrensituation, in die er sich unwissentlich gegeben hat befreien will. Aber das kollidiert dann wahrscheinlich mit der Gefährdungshaftung des Tierhalters....

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Kanae
vor 11 Stunden schrieb Eifelkater:

*klugscheiß modus an*

auch rechtlich gesehen ist kopfstreicheln bei einem Menschen sind ganz ohne, das kann nämlich durchaus bei dem Gegenüber eine berechtigte Notwehrsituation implizieren. Dazu reicht es, wenn das Gegenüber denkt, a) entweder der Streichler wolle ihn angreifen oder b) er einfach nicht angefasst werden möchte.

Wenn sich dann der Hund noch einmischt wirds richtig lustig.....

 

Allerdings darf man als Hundebesitzer auch problemlos jemanden wegschubsen, wenn man nicht möchte das sein Eigentum angegrapscht wird.

 

Hunde sind nämlich nach wie vor Eigentum und als Eigentümer darf ich andere von der Einwirkung auf mein Eigentum ausschließen. Notfalls im Rahmen der Besitz- oder Notwehr. 

 

*klugscheiß modus aus*

Ja, danke für den Hinweis! Es wär auch mehr eine überzogene Trotzreaktion, die der Situation nicht angemessen wäre, aber die Vorstellung find ich trotzdem amüsant

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Lique
vor 4 Stunden schrieb Eifelkater:

 

Kein Richter der Welt wird jemanden bestrafen, weil er sich vor Gericht auf das falsche Ausnahmerecht beruft. Das tun nur Prüfungsausschüsse....

 

Wir waren aber im Klugscheißermodus und nicht vor Gericht. :D

 

Zitat

 ich kann nicht hellsehen, was der andere Mensch tatsächlich vorhat, muss aber keinen (auch angenommenen) Angriff auf mein Rechtsgut dulden. 

 

Letztlich wird es ja daran hängen, was du annehmen durftest. Dass Fremde ohne zu fragen an Hunde rangehen und die anfassen ist ja leider sozialer Standard, anders als fremden Menschen über den Kopf streicheln. Notwehr ist kein Schutz vor Einwirkung, sondern vor Angriff und wenn man sich den nur einbildet wird diese Einbildung ja sehr genau unter die Lupe genommen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da in der Realität irgendwie eine Notwehrsituation ergibt, solange nicht nachweislich ein den Hund schädigendes Verhalten vorlag /geplant war. Jedenfalls würde ich mich nicht darauf verlassen.

 

Aber ich hab jetzt keine Rechtsprechungsrecherche durchgeführt.  

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Eifelkater
vor 24 Minuten schrieb Lique:

Wir waren aber im Klugscheißermodus und nicht vor Gericht. :D

 

 

Letztlich wird es ja daran hängen, was du annehmen durftest. Dass Fremde ohne zu fragen an Hunde rangehen und die anfassen ist ja leider sozialer Standard, anders als fremden Menschen über den Kopf streicheln. Notwehr ist kein Schutz vor Einwirkung, sondern vor Angriff und wenn man sich den nur einbildet wird diese Einbildung ja sehr genau unter die Lupe genommen.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich da in der Realität irgendwie eine Notwehrsituation ergibt, solange nicht nachweislich ein den Hund schädigendes Verhalten vorlag /geplant war. Jedenfalls würde ich mich nicht darauf verlassen.

 

Aber ich hab jetzt keine Rechtsprechungsrecherche durchgeführt.  

Nö, verlassen nicht.

 

Aber mal folgendes Szenario angenommen:

 

jemand will deinen Hund streicheln, du schubst ihn ( sanft weg), er stolpert, knickt um und zeigt dich dann wegen Körperverletzung an und will Schadensersatz. Dann kannst du dich vorm dem BGB tatsächlich auf Selbsthilfe des Besitzers berufen, im STGB bist du aber dann automatisch bei Notwehr, weil du da ja quasi nur drei Ausnahmerechte hast. Schlimmstenfalls landest du dann bei §16 "Irrtum über Tatumstände". 

 

Aber das sind nur meine (un)juristischen 2 cents.....das mögen Anwälte und Richter eventuell anders sehen....

 

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