Zum Inhalt springen
Registrieren

12 Wochen alter Labby stirbt durch Trainereinwirkung in Welpenstunde


Gast

Empfohlene BeitrÀge

Das schockt mich zutiefst und macht mich einfach sprachlos... 😰
... und dann noch diese lÀcherliche Strafe...

 

Zitat

Nicht nachweisen lĂ€sst sich, dass die Erziehungsmaßnahmen des Mannes zum Tod des Welpen gefĂŒhrt haben. Ein Gutachter, der den Labrador obduziert hatte, kommt zu dem Schluss, dass der Junghund durch ein Herz-Kreislauf-Versagen gestorben ist, dessen Ursache ein Schock gewesen sein könnte. Dieser Schockzustand kann durch starke Angst oder verstopfte Atemwege ausgelöst worden sein. FĂŒr Atembeschwerden wĂŒrde sprechen, dass im Rachen des toten Welpen Haare gefunden worden waren, möglicherweise von dem anderen Hund. DafĂŒr könnte der Hundetrainer nichts.

https://www.mt.de/lokales/regionales/22534207_Labrador-gequaelt-Welpe-stirbt-in-Hundeschule.html

 

Link zu diesem Kommentar
Eifelkater

Ich gehe völlig konform mit der Aussage des Richters....

 

Aber wieso wurde die Schadensersatzklage abgewiesen? 

Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu

Noch nicht inmal basale Hundekenntnisse bei diesem Pseudotrainer, da haben Fachfremde offensichtlich mehr Grundkenntnisse.

Dass ein Hund aufgrund einer minutenlangen Tötungsandrohung einen Schock erleidet ist doch logisch und völlig entsetzlich.

  • GefĂ€llt mir 1
Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu
vor 19 Minuten schrieb Eifelkater:

Aber wieso wurde die Schadensersatzklage abgewiesen? 

So wie ich das verstanden habe:Das war ein Zivilverfahren, in dem es nur um den Schadenersatz ging und das diesem vorausging. Evtl kann sie dagegen vielleicht Beschwerde einlegen nach diesem Urteil (in dem es um Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ging?)

Ich frage mal @Lique (is' ja keine Rechtsberatung, nur 'ne VerstÀndnisfrage...) oder @Mark, weil mich das auch interessiert.

Link zu diesem Kommentar

Nach dem Artikel konnte die misshandlung durch den Trainer nicht eindeutig als Todesursache festgestellt werden. Eine misshandlung konnte festgestellt werden, aber nicht dass diese tatsĂ€chlich ursĂ€chlich fĂŒr den Tod war.

 

Zivilverfahren und Strafverfahren sind grundsÀtzlich voneinander unabhÀngig. Ein wiederaufleben des zivilverfahrens aufgrund des Ausgangs des Strafverfahrens wird es nicht geben. 

 

Warum nun letztlich genau genau die Schadensersatzklagen abgewiesen wurde, darĂŒber kann man nur spekulieren. Gut möglich dass auch die Anwesenheit der Halter eine Rolle gespielt hat - die haben ja laut Artikel nicht eingegriffen, obwohl sie dabei waren. Aber ich finde es eh immer schwer, solche Sachen anhand eines Zeitungsberichts zu beurteilen - die Berichterstattung ist auch oft subjektiv eingefĂ€rbt.

  • GefĂ€llt mir 3
  • Danke 1
  • Daumen hoch 1
Link zu diesem Kommentar
Naschkatze

Furchtbar was der Kleine durchmachen musste :(

Da wird mir schlecht.

 

1500€ ist lachhaft, aber wenigstens wurde die Schule geschlossen.

Unfassbar dass die Halter einfach zugesehen haben. Hoffentlich holen die sich keinen neuen Hund.

  • GefĂ€llt mir 1
Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu
vor 45 Minuten schrieb Annali:

Ein wiederaufleben des zivilverfahrens aufgrund des Ausgangs des Strafverfahrens wird es nicht geben.

Nein, das nicht- klar. Aber je nachdem wie das Urteil im Zivilverfahren begrĂŒndet wurde ist evtl. doch eine Beschwerde drin.

Ich finde aber schon komisch, dass mit der Zivilklage nicht etwas gewartet wurde, war bei uns immer nachgelagert.

Link zu diesem Kommentar
vor einer Stunde schrieb gebemeinensenfdazu:

Nein, das nicht- klar. Aber je nachdem wie das Urteil im Zivilverfahren begrĂŒndet wurde ist evtl. doch eine Beschwerde drin.

Ich finde aber schon komisch, dass mit der Zivilklage nicht etwas gewartet wurde, war bei uns immer nachgelagert.

Nein. Zumal auch in dem Strafverfahren "nur" gesagt wurde, dass das am Boden halten an sich strafbar war. Also selbst, wenn es dem Kleinen heute gut gehen wĂŒrde.

 

FĂŒr den Zivilanspruch benötigt man den Nachweis, dass das Verhalten des Trainers ursĂ€chlich fĂŒr den Tod war. Und das hat sich auch nicht aus dem Strafverfahren ergeben, auch dort ist von Haaren im Hals als mögliche Ursache die Rede. Es ist eben nicht sicher, und das reicht nicht.

 

FĂŒr das Zivilverfahren gibt es idR die Möglichkeit Berufung einzulegen, aber dafĂŒr laufen Fristen die von dem Strafverfahren völlig unbeeinflusst sind. Also long story short: Nein, es ist aufgrund des Strafverfahrens keine Beschwerde drin und selbst wenn es so wĂ€re, wĂŒrde das Strafverfahren dem Zivilverfahren hier nicht helfen, weil es eben wie oben ausgefĂŒhrt nichts zur Todesursache feststellt.

 

Ist jetzt eigentlich nur nochmal in anderen Worten das, was @ Annali schon geschrieben hat (beziehe mich auch noch auf den Teil mit den schwammigen Zeitungsberichten). Aber vielleicht hilft das nochmal zusÀtzlich. 

  • Daumen hoch 1
Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu
vor 3 Minuten schrieb Lique:

Haaren im Hals als mögliche Ursache die Rede

Hm fĂŒr einen Schock? Wegen  Erstickungsangst?

Das fĂ€nde ich nun sehr schwammig. Wenn wirklich Haare im Hals und fĂŒr einen Schock verantwortlich gewesen wĂ€ren- dann hĂ€tte der Hund doch zumindet gehustet. DafĂŒr gĂ€be es doch genug Zeugen.

 

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto fĂŒr unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...