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12 Wochen alter Labby stirbt durch Trainereinwirkung in Welpenstunde


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gebemeinensenfdazu

Wobei du auch mit einer Canis-Ausbildung zum Sachkundenachweis kommst. Das sagt also echt nicht viel aus, wenn du irgendwelche dazu anerkannten Seminare besuchst und eine Verwaltungsbehörde dann die Erlaubnis erteilt.

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gebemeinensenfdazu

Zum Sachverständigen: Das wr derjenige, der den Hund obduziert hat? Der kann ja schlecht feststellen, ob der Hund gehustet hat...

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vor 4 Minuten schrieb gebemeinensenfdazu:

Zum Sachverständigen: Das wr derjenige, der den Hund obduziert hat? Der kann ja schlecht feststellen, ob der Hund gehustet hat...

 

Das kann derjenige gewesen sein, der den Hund obduziert hat, muss aber nicht. Das Gericht kann auch einen anderen bestellt haben.

 

Ich habe übrigens bei juris geschaut, das Urteil ist aber nicht veröffentlicht - also bleibt uns auch weiter nur die Spekulation...

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gebemeinensenfdazu

Nur mal angenommen es hätte tatsächlich ausschließlich an den Haaren im Hals (vermutlich ist die Luftröhre gemeint?) gelegen- das wäre doch schon mehr als unterlassene Hilfeleistung, wenn man dem Hund dann nicht beim Abhusten hilft, sondern ihn stattdessen herunterdrückt. Damit verhindert man ja ein Abhustenkönnen und die Erstickung droht unmittelbar. Spätestens dann ist ein Schock aus Angst völlig erklärbar.

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@gebemeinensenfdazu Wenn der Hund verzweifelt versucht hätte abzuhusten und der Trainer drückt ihn dann trotzdem runter, meinst du? Dann sähe das Urteil vermutlich anders aus. Aber laut Bericht hat der Hund ja nicht gehustet, also konnte der Trainer nix von den Haaren wissen...

 

Das ist schon ein klassisches „Im Zweifel für den Angeklagten“-Urteil und der Richter hat nach dem Zeitungsbericht durchaus deutlich gemacht, dass das ein „Freispruch zweiter Klasse“ ist. Mehr kann er nicht tun - er ist an unsere rechtsstaatlichen Grundsätze gebunden (und das ist auch gut so). Hier waren einfach nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt (Kausalität bzw. objektive Zurechenbarkeit). 

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gebemeinensenfdazu
vor 26 Minuten schrieb Annali:

Wenn der Hund verzweifelt versucht hätte abzuhusten und der Trainer drückt ihn dann trotzdem runter, meinst du? Dann sähe das Urteil vermutlich anders aus. Aber laut Bericht hat der Hund ja nicht gehustet,

Ja das meine ich. Im Zeitungsbericht steht nichts davon (und ich glaube auch nicht an die Haartheorie), aber irgendetwas muss doch besonders schrecklich mitanzusehen gewesen sein. Atemprobleme hätte man doch gehört und der "Trainer" auch gespürt. Beschleunigte Atembewegung, Pfeifen, Hustenreflex... die Tatsache, dass alles das scheinbar nicht wahrgenommen wurde , legt einfach nahe, dass das Drücken nicht nur einen sondern den alleinigen Anteil am Schock hatte.

Vielleicht konnte die Behauptung des "Trainers" er habe gar nicht gedrückt, sondern nur "Hände darübergehalten" nicht widerlegt werden. Ganz dubios wie der Welpe unter den Umständen seitlich in Panik liegenbleibt und nicht einfach flüchten würde.

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vor 1 Minute schrieb gebemeinensenfdazu:

(...) legt einfach nahe, dass das Drücken nicht nur einen sondern den alleinigen Anteil am Schock hatte.

 

Ja, ganz genau - legt nahe! Aber für eine Verurteilung reicht das halt nicht. 

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Sam1984

So tragisch der Tod des kleinen Welpen ist und so sehr wie ich solche "Trainer" verabscheue, so sehr sehe ich es aber auch so, dass das Urteil gerechtfertigt ist. Sofern auch nur der leiseste Zweifel besteht, dass der Welpe durch die Hand des Trainers zu Tode kam, muss dieser Zweifel sich im Urteil wiederfinden.

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gebemeinensenfdazu

Irgendwie kann ich den Verdacht nicht abschütteln, dass es vor allem daran liegt, dass es um ein Tier geht, dass das nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

Hätte ein Mensch unter den Umständen (Tötungsandrohung, Haare im Rachen) einen Schock erlitten, hätte man auf jeden Fall alle Untersuchungsmittel genutzt, um die Ursache zweifelsfrei festzustellen. Beim Tier wäre wohl das zu teuer...

Also wäre das dann nicht "nicht zweifelsfrei feststellbar" sodern "zu teuer um es zweifelsfrei festzustellen...".

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Sam1984

Ich meine die Besitzer des verstorbenen Welpen hätten grundsätzlich die Möglichkeit ein Gegengutachten in Auftrag zu geben. Ob man sich aber jetzt all das antun will...weiß nicht.

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