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Einführung Kampfhund nach Deutschland


Giugiu

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Unabhängig vom örtlichen Ordnungsamt ist es doch erstmal entscheidend, dass der Zoll den Hund ins Land lässt. Und nach dessen Infos darf ein Rottweiler nur nicht zur Haltung in Bayern, Brandenburg, Hamburg oder Hessen eingeführt werden. Den Verweis auf das Ordnungsamt auf der Website vom Zoll verstehe ich so, dass mit Haltungsgenehmigung auch die Einfuhr der Hunde möglich ist, die generell oder im jeweiligen Bundesland als gefährlich eingestuft werden. Für einen Rottweiler in NRW ist das laut der Informationen aus erster Hand also gar nicht relevant.

 

Nichtsdestotrotz braucht man für die Rotti-Haltung in NRW eine Erlaubnis. Die wird zwar vom Ordnungsamt erteilt, angemeldet wird der Hund aber z.B. beim Bürgerbüro, deshalb würde ich bei der für die Anmeldung zuständigen Stelle nachfragen, ob die Erlaubnis schon zur Anmeldung (muss spätestens zwei Wochen nach Einzug des Hundes erfolgen) vorliegen muss. 

Ich weiß nicht, ob das kommunal unterschiedlich ist, aber bei uns wird zumindest das Thema ‚großer Hund‘ im Nachgang abgeklärt und ich vermute, dass das bei den ‚bestimmten Rassen‘ auch so läuft (wie gesagt: lieber nachfragen). Nach einiger Zeit bekommt man ein Formular, dass man ausgefüllt zusammen mit den Nachweisen einschicken muss. Da vergehen einige Wochen bis Monate. Der Brief kommt auch nicht per Einschreiben, man kann also auch den ersten ‚nicht bekommen‘ haben, wenn die Zeit zu knapp ist... :ph34r:

(Praxis-Tipp: bei der Anmeldung angegebenes Datum des Einzugs aufschreiben!)

 

Ich würde allerdings beim Ordnungsamt nachfragen, wie lange die Erteilung der Erlaubnis zur Haltung eines Kat2-Hundes normalerweise dauert und welche Bedingungen man genau für einen Rotti erfüllen muss.

Das größte Problem ist ja, dass der Halter zusammen mit dem Hund nach D ziehen will und sich vorher nicht kümmern kann. Man sollte sich also sicher sein, dass man die entsprechenden Auflagen erfüllen kann oder einen Plan B haben (entweder erstmal den Hund zurück lassen oder jemanden haben, der entweder auf jeden Fall die Bedingungen erfüllt oder in einem Bundesland wohnt, wo das Problem nicht besteht). Steht denn die Wohnsituation schon fest? Neben der weißen Weste ist das ja das wichtigste Kriterium -und vor allem das mit dem größten Interpretationsspielraum. 

 

Apropos weiße Weste: Ich würde beim Ordnungsamt auf jeden Fall noch nachfragen, wie das mit dem Nachweis der Zuverlässigkeit läuft, wenn man eine Zeit lang im Ausland gelebt hat! Das könnte der schwierigste Punkt werden, denn dafür braucht man einen Ansprechpartner, der Ahnung von seinem Job hat...

Parallel könnte man noch beim Bundesamt für Justiz nachfragen, die sind ja für das Führungszeugnis zuständig. 

Wohnt er derzeit in der EU? Dann könnte er am jetzigen Wohnort ein europäisches Führungszeugnis beantragen, das dürfte die Sache einfacher machen. 

 

vor 18 Stunden schrieb Giugiu:

Und wie sieht es mit Urlaub aus? Vllt lässt sich ja alles besser von Deutschland aus regeln?

 

Hat er denn noch einen Wohnsitz am zukünftigen Wohnort? Dann wäre ein vorheriger Urlaub zur Erledigung der Formalitäten natürlich sinnvoll. Solange er hier nicht gemeldet ist, spielt es aber keine Rolle, ob er vor Ort ist. Vermutlich würde er nicht mal die Sachkundeprüfung ablegen können (die aber wirklich das geringste Problem ist, sowohl sachlich als auch zeitlich).

Die Wohnsituation, sofern die Wohnung schon bekannt ist und die Möglichkeit der Begehung besteht, ließe sich ja prinzipiell im Vorfeld prüfen (auch ohne seine Anwesenheit). Ob das formal möglich ist, wird man wieder beim Ordnungsamt erfragen müssen. 

 

vor 17 Stunden schrieb Naschkatze:

Zu den wichtigsten Auflagen in NRW gehört der Sachkundenachweis für bestimmte Rassen.

 

Wie gesagt sehe ich die Eignung von Grundstück bzw. Wohnung und gerade in diesem Fall auch den Nachweis der Zuverlässigkeit wesentlich kritischer. Die Sachkunde ist mit einem Nachmittag Fragebögen studieren (manche Fragen sind nicht wirklich HuHa-Allgemeinwissen) und einem Termin bei einem entsprechenden TA erledigt.

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Naschkatze
vor 4 Stunden schrieb KuK:

Die Sachkunde ist mit einem Nachmittag Fragebögen studieren (manche Fragen sind nicht wirklich HuHa-Allgemeinwissen) und einem Termin bei einem entsprechenden TA erledigt

 

Nichts anderes habe ich geschrieben 🤷‍♀️

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vor 5 Minuten schrieb Naschkatze:

Nichts anderes habe ich geschrieben 🤷‍♀️

 

Du hast aber auch geschrieben, dass es eine der wichtigsten Auflagen sei.

Da es von behördlicher Seite keine „Rangfolge“ der vier zu erfüllenden Bedingungen gibt, kann man daraus eigentlich nur schließen, dass es für den Halter ein besonders wichtige Hürde sei. Im Vergleich zu den Problemen, die einem das Ordnungsamt bzgl. der Eignung von Grundstück oder Wohnung bereiten kann, ist der Sachkundenachweis aber eben das letzte, worum man sich Sorgen machen muss. Und in der zeitlichen Abfolge ist er auch das letzte, um das man sich kümmern muss. In diesem Fall schon gar nicht vor dem Umzug. 

Da ist es noch wesentlich wichtiger, sich vor Einfuhr des Hundes um die Versicherung zu kümmern. 

 

Und das „Nullkommanix“ wollte ich lediglich etwas präzisieren, der Halter hat schon genug Erkundigungen und Recherche zu erledigen. Insb. wollte ich nicht unerwähnt lassen, dass auch ein erfahrener HuHa nicht unvorbereitet in den Test gehen sollte. 

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pixelstall

Die erweiterte Sachkunde für die Haltung von Kat 2 Hunden ist aber nicht bei jedem TA abzulegen denn die unterscheidet sich von der für 20/40er Hunde, ich musste damals das beim Amtsveterinär machen, dafür gab es extra einen Termin. Alternative wäre, das der TE die Genehmigung für sich beantragt, und den Hund erstmal auf sich anmeldet, dann hat der Bruder nach seinem Umzug alle Zeit der Welt den Krempel zu erledigen (Wohnung usw klappt ja nicht unbedingt binnen eines Urlaubes) und dann den Hund wieder zu übernehmen wenn er alles beisammen hat-  Übernahme von Privat ist in NRW ja erlaubt . (Um dann aber mit "seinem" Hund Gassi zu gehen bräuchte er aber zumindest schonmal die entsprechende Sachkunde) .

 

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vor 15 Stunden schrieb pixelstall:

Die erweiterte Sachkunde für die Haltung von Kat 2 Hunden ist aber nicht bei jedem TA abzulegen denn die unterscheidet sich von der für 20/40er Hunde,

 

Die Prüfung selbst unterscheidet sich nicht (trotzdem muss man sie m.W. erneut ablegen, wenn man sie bisher nur für große Hunde abgelegt hat, selbst wenn das beim Vet-Amt war), nur der Personenkreis, der sie abnehmen darf, ist kleiner. Das geht außer beim Vet-Amt aber auch bei anerkannten Sachverständigen. Aufs Vet-Amt beschränkt ist das nur bei Kat1-Hunden. 

Und der Personenkreis, der die Prüfung abgelegt haben muss, unterscheidet sich natürlich auch, bei einem ‚Hund bestimmter Rassen‘ muss das halt jeder machen, der den Hund führen will.

  • Danke 1
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pixelstall

@KuK ok, das ich die Prüfung gemacht habe ist ja schon ein halbes Leben her 🤣(jetzt fühle ich mich alt) 

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Ich habe nur die erste Seite gelesen, weiß also nicht ob es diesen link schon gibt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste
Demnach sind Rottweiler in der Liste von NRW aufgeführt, allerdings:
>Die Gefährlichkeit der Rasse wird vermutet, kann aber widerlegt werden (Wesenstest).<

>

Am 12. April 2001 erließ der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“, das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht von Hunden der Rassen American-Pit-Bull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.

Das Bundesverfassungsgericht entschied am 16. März 2004 über eine gegen dieses Gesetz gerichtete Verfassungsklage. Es erklärte das Importverbot für mit dem Grundgesetz vereinbar. Dagegen verstoße die Regelung zum Zuchtverbot gegen das Grundgesetz, weil es sich nicht um eine tierschutzrechtliche, sondern um eine der Gefahrenabwehr dienende Regelung handele, für die die Gesetzgebungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege.[4] Artikel 1 des Gesetzes ist als Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland weiterhin in Kraft.<

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Tina+Sammy

EIGENTLICH ist es nicht verboten, Rottis nach NRW zu holen.

 

Wir hatten aber den Fall, dass ein *hust* überengagierter Mitarbeiter beim Ordnungsamt der festen Überzeugung war, dass es eben nicht erlaubt sei.

 

Der Hund hat knapp 2 Monate im Tierheim gehockt, bis das alles geklärt war 😕

 

Keine Telefonate mit dem zuständigen Ordnungsamt/VetAmt, sondern E-Mail.

 

Letztlich brauchst du beim Rotti nur angeben, dass einer einziehen wird, Sachkunde, Versicherung, polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

 

Mittlerweile kommen häufig Mitarbeiter vom Ordnungsamt raus und schauen sich die örtlichen Begebenheiten an.

Zäune müssen hoch genug sein und einem Rottweiler Stand halten.

 

Bei einem wurde sogar verlangt, dass abschließbare Fenstergriffe eingebaut werden.

Wenn der Hund allerdings aus DIESEN Fenstern gesprungen wäre, hätte er da unten für keinen mehr eine Gefahr dar gestellt 🙈

 

Freundliche Anfrage beim Ordnungsamt, wie sie das gestaltet haben möchten, wenn der Hund einzieht.

 

Viele legen Wert darauf, dass sich gemeldet wird, BEVOR der Hund einzieht.

 

Im MK sind einige ganz schön schräg drauf, falls du dort wohnst ;)

 

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pixelstall

@Tina+Sammy Jap bei uns würden sie 2m betonierten Doppelstab Zaun zzgl Abweiser nach Innen bei einem jungen Rottweiler verlangen, bei den Staffies (weil alt ) reichte denen 1.50m zum öffentlichen Weg. Bei unserem großen Grundstück wären das über 180m - und nicht zu bezahlen, und auch nicht genehmigungsfähig.

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