Zum Inhalt springen
Registrieren

Hund und Wohnungsbaugenossenschaft


Laikas

Empfohlene Beiträge

Soviel ich aus der Zeit vor ca. fünf Jahren weiß, muss man für diese Wohnungen erst mal Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft werden. Das kann jeder (?) durch Zahlung von ca. 1500 Euro (zusätzlich zur Mietkaution, falls man wirklich Mieter wird). Danach kommt man in den Interessentenpool und bekommt ein Angebot aus dem Bestand der Genossenschaft vorgelegt, wenn etwas frei wird. Einen Wohnberechtigungsschein für Geringverdiener braucht man dafür nicht, glaube ich (weiß das jemand?).

 

In unserer Stadt durfte man auch mit Hund einziehen, wenn keiner der Mieter im Haus etwas dagegen hatte. Ich kenne jemanden, die mit einem Zettel alle Mieter abgeklingelt hat und sich das schriftlich bestätigen ließ. Sie bekam dann die Wohnung.

 

Hier ist ein Beispiel aus Frankfurt: https://www.wbg-ffm.de/genossenschaft_heute/wie-genossenschaft/

Da bezahlt man den Genossenschaftsanteil erst, wenn man eine Wohnung mietet.

 

Hat jemand Erfahrungen mit dem Mieten einer Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft, wenn man einen oder mehrere Hund hat?

Link zu diesem Kommentar

Ich wohne in einer Genossenschaft - und will gar nicht mehr weg. Der offizielle Status ist hier, das Hunde und Katzenhaltung nicht gestattet ist. Dieser Passus im Genossenschaftsvertrag ist aber nur aufgrund von Faulheit nicht gestrichen - und so wohnen hier natürlich Hunde und Katzen. Keinen störts und es müsste einfach mal bei einer Genossenschaftssitzung rausgestrichen werden.

 

Teilweise sind die Genossenschaftswohnungen schon mit Wohnberechtigungsschein, da WBG einen sozialen Anspruch erfüllen. Hier im Haus betrifft das zwei von vier Wohnungen. 

 

Genossenschaftswohnungen sind teilweise mit langen Wartezeiten verbunden - und wenn man mal drin ist, ist man ziemlich sicher im Sattel. Eigenbedarf und sowas gibts nicht, die Häuser dürfen nicht an Dritte verkauft werden usw.

 

so weit

Maico

Link zu diesem Kommentar
fritzthecat

Ich war auch Mitglied in so einer Genossenschaft, wo die Dauer der Mitlgiedschaft eines der Kriterien bei der Wohnungsvergabe war. D.h., wenn es für eine frei werdende Wohnung mehrere Bewerber gab, wurde u.a. auch die Dauer der Mitgliedschaft berücksichtigt. Hunde waren dort unter Vorbehalt erlaubt, d.h. so lange es keine Beschwerden über das Verhalten des Hundes gab. Man musste nicht vorher das Einverständnis anderer Mieter haben. Es war okay, so lange man nicht unangenehm auffiel. 

  • Danke 1
Link zu diesem Kommentar

Dann sollte man seine Ersparnisse vielleicht lieber in Genossenschaftsanteilen anlegen statt in Aktien und das möglichst frühzeitig im Berufsleben, wenn man nicht auf ein Haus sparen will.

Repariert die Genossenschaft auch die üblichen Schäden wie bei normalen Vermietungen?

Link zu diesem Kommentar
Gerade eben schrieb Laikas:

Repariert die Genossenschaft auch die üblichen Schäden wie bei normalen Vermietungen?

 

Natürlich. Man ist ja als Genosse quasi Miteigentümer und Mängel mindern ja den Wert. Wir (ich spreche nun von den vier Familien hier im Haus und den vier Familien im Nachbarhaus) haben zudem einen Gärtner für den Garten (genial), einen Hausmeister gibts auch - wobei der nur auf Anruf vorbeischaut.

 

Die Anteile der Genossenschaft sind unterschiedlich teuer. Bei Auszug und Austritt aus der Genossenschaft gibts die aber zurück.

 

Prinzipiell kann man auch innerhalb der Genossenschaft umziehen. Allerdings ist z.B. in meiner WBG selten was frei. Jedoch hat man immer Vorrang gegenüber Nochtnichtgenossen. Ich kann auch meine Genossenschaftsanteile Familienmitgliedern übertragen. Also quasi meine Bude vererben.

 

so weit

Maico

Link zu diesem Kommentar
KerstinundTeddy

Freunde von uns wohnen in Hamburg/Harburg in einer Wohnung einer WBG. Bezüglich Hundehaltung gab es da nie Probleme, es gibt in den dazugehörigen Häusern einige. Und ja, genauso, mit dem ggfls. vererben, haben sie uns das auch erzählt. Es gab im Laufe der Zeit einiges an Sanierungs-/Instandhaltungsarbeiten, die problemlos geleistet wurden, als sie notwendig waren.

 

Das mit der Weitergabe an Familienmitglieder ist auch recht interessant. Unser Freund hat vor Jahren zusätzlich zu den für "seine" Wohnung benötigten Anteilen weitere gekauft. Diese berechtigten, ggfls. entweder eine größere Wohnung zu beziehen oder - wie in diesem Fall geschehen - eine weitere, kleine Wohnung zu beziehen. Hier wurden die zusätzlichen Anteile auf den Sohn übertragen, der dann, als etwas frei wurde, eine 1,5 ZKBB Wohnung beziehen konnte, die auch noch (so als i-Tüpfelchen) tatsächlich bezahlbar ist. Ohne die Anteile säße der Herr Sohn wohl heute noch in seinem kleinen Zimmer, denn für einen Normal- oder gar Wenigverdiener bezahlbarer Wohnraum ist in und um Hamburg sehr rar.

  • Daumen hoch 1
Link zu diesem Kommentar
LolaUndEddy
vor 2 Stunden schrieb KerstinundTeddy:

Freunde von uns wohnen in Hamburg/Harburg

Jetzt muss ich mal kurz neugierig fragen, haben die nen Hund? Wenn ja, wie heißt der? Die Chancen sind groß, das wir die kennen, wenn sie nen Hund haben :lol:
Ich wohn auch in Harburg :)

Link zu diesem Kommentar
KerstinundTeddy

Ja, die beiden haben einen Hund, Donald heißt der Gute, seines Zeichens (angeblich) Yorkie, aber da steckt wohl auch was anderes drin. Selten einen so souveränen Kleinhund kennengelernt. Der einzige Yorkie, der nicht auf den Arm kommt, wenn ihm größere Hunde entgegen kommen, den ich bislang kennen lernen durfte.

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...