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Fragen zum Impfausweis


sampower

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vor 34 Minuten schrieb Engelchen160567:

Es kommt darauf an a) in welches Land du reist und b) die Wiedereinfuhr des Tieres nach Deutschland.

 

Ist bei deinem Hund der Antikörpertest gemacht worden? Das ist wichtig, sonst kann es Probleme geben.

Dieser Test ist frühestens 21 Tage nach der Impfung möglich und muß Antikörper von mindestens 0,5 haben. Ist die Ausreise aus einem nicht gelisteten Drittland, kommen nochmals 3 Monate Wartezeit hinzu.

 

Der Antikörpertest bleibt solange gültig wie die Abstände zwischen den Impfungen nicht überschrittenwerden, ansonsten müßtest du das ganze wiederholen.

 

Ich vermite aber das dein Hund diesen Test hat wenn er von Rußland stammt.

 

Titertests braucht man nur noch wenn man mit seinem Hund in ein nicht gelistetes Drittland fahren will damit er wieder nach Deutschland einreisen darf. Russland gehört zu den gelisteten Drittländern da gilt die gleiche Verordnung wie bei Reisen in der EU, genau so ist es bei Reisen nach Schweden, Norwegen und solange Großbritannien noch in der EU ist auch dorthin.

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vor 29 Minuten schrieb Tazi:

Titertests braucht man nur noch wenn man mit seinem Hund in ein nicht gelistetes Drittland fahren will damit er wieder nach Deutschland einreisen darf.

 

Wenn man mit EU-Heimtierausweis in das nicht gelistete Drittland ausreist, kommt man auch ohne Titertest wieder in die EU zurück. Wenn ein Hund also einmal in der EU war, von einem hiesigen TA gegen Tollwut geimpft wurde, diese Impfung im EU-HTA eingetragen und die erste dort eingetragene min. 21 Tage her ist (und zwischendurch das "Ablaufdatum" nicht überschritten wurde), genügt der Ausweis an der EU-Grenze, egal woher man kommt.

Vermutlich muss die 21-Tage-Wartezeit schon vor der Ausreise aus der EU abgelaufen gewesen sein, das weiß ich jetzt nicht so genau. Wäre aber logisch, weil es ja um den Impfschutz während der gesamten Reise geht.

 

vor 15 Stunden schrieb Buhund:

Dann sagen, dass der Impfausweis beim Umzug verloren gegangen ist, aber mein weiß noch, dass ... z.B. im August 2019 gemipft wurde ...

 

Darauf wird sich der TA wohl noch viel weniger einlassen als auf die Übertragung von mit Aufkleber und Stempel dokumentierten Impfungen. Er wird einen dann wohl an den TA verweisen, der die Impfung durchgeführt hat.

Das ist aber relativ egal, weil @gebemeinensenfdazu Recht hat, bei Tollwut genügt eine einmalige Impfung. Der einzige Haken ist, dass nach der ersten dokumentierten Impfung 21 Tage Wartezeit nötig sind (und jedes Mal wieder, wenn die Folgeimpfung auch nur einen Tag zu spät war!)

 

@sampower sollte also sicherheitshalber sogar drei Monate vor dem eigentlichen Termin neu impfen lassen, wenn die Ausreise zwei Monate vorher erfolgen soll. Darin sehe ich aber auch kein Problem, früher hat man das Zeug jährlich gespritzt. Dafür genügt es dann, den EU-HTA mitzuführen, weil ältere Impfungen nicht mehr relevant sind.

Und falls die Reise durchs Baltikum auch Estland mit einschließen soll, darf die Tollwutimpfung eh erst 12 Monate her sein, egal welches Verfallsdatum der TA in den Ausweis geschrieben hat.

 

vor 15 Stunden schrieb Buhund:

Da Taavi ein Tierschutzhund ist und mit einem russischen Impfpaß "importiert" wurde, könnte es sein, dass @sampower bei Wiedereinreise "Einfuhrumsatzsteuer" für Taavi entrichten müßte.

 

Da die Reise nur durch EU-Länder führen sollte, wird das wohl kein Problem sein. Außerdem wäre ein vorhandener EU-HTA ja ein ausreichender Nachweis, dass der Hund bereits in der EU war.

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vor 15 Stunden schrieb Nebelfrei:

(Und für die Reise natürlich alle Seiten fotografierem und an deine Emailadresse sende)

 

Das ist so 90er, gefällt mir... 😂

Heutzutage hat man seine Fotos in der Cloud!

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vor 4 Stunden schrieb piper1981:

Interessanter  finde ich hier eigentlich die Frage, warum  er bei Einreise  nach D  noch  keinen EU-Ausweis  hatte?

 

Weil er aus Russland kam und in Russland keine EU-Ausweise ausgestellt werden können. Der konnte nur mit russischen Papieren hier einreisen. ;)

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sampower
vor 19 Minuten schrieb KuK:

 

Das ist so 90er, gefällt mir... 😂

Heutzutage hat man seine Fotos in der Cloud!

 

Nicht bei mir :ph34r:

 

Die 21 Tage Vorlaufzeit gilt aber nur einem Hund der keine durchgängige Tollwutimpfung hat, also quasi neu geimpft wird

vor 2 Minuten schrieb Selkie:

 

Weil er aus Russland kam und in Russland keine EU-Ausweise ausgestellt werden können. Der konnte nur mit russischen Papieren hier einreisen. ;)

 

Ha macht Sinn, ich Idiot 😅

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vor 40 Minuten schrieb KuK:

 

Wenn man mit EU-Heimtierausweis in das nicht gelistete Drittland ausreist, kommt man auch ohne Titertest wieder in die EU zurück. Wenn ein Hund also einmal in der EU war, von einem hiesigen TA gegen Tollwut geimpft wurde, diese Impfung im EU-HTA eingetragen und die erste dort eingetragene min. 21 Tage her ist (und zwischendurch das "Ablaufdatum" nicht überschritten wurde), genügt der Ausweis an der EU-Grenze, egal woher man kommt.

Vermutlich muss die 21-Tage-Wartezeit schon vor der Ausreise aus der EU abgelaufen gewesen sein, das weiß ich jetzt nicht so genau. Wäre aber logisch, weil es ja um den Impfschutz während der gesamten Reise geht.

 

 

 

So steht es im Gesetz für die wieder Einreise von Hunden aus einem nicht gelisteten Drittland. Bitte etwas runterscrollen zu "Nicht gelistetem Drittland"
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/urlaub-mit-heimtieren/urlaub-ausserhalb-der-eu/

Man muss also für den Hund schon bei der Ausreise aus der EU einen Titertest gemacht haben ansonsten gibt es Schwierigkeiten bei der wieder einreise.
Hier die offizielle Seite zu der Regelung.  https://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html

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fritzthecat
vor 1 Stunde schrieb sampower:

Die 21 Tage Vorlaufzeit gilt aber nur einem Hund der keine durchgängige Tollwutimpfung hat, also quasi neu geimpft wird

Da in deinem EU-Ausweis aber nur diese eine Impfung stehen wird, und die Vorimpfungen im Nicht-EU-Ausweis womöglich nicht anerkannt werden (wenn sie das würden, bräuchtest du ja keinen EU-Ausweis), solltest du diese Vorlaufzeit wohl doch einhalten, denke ich.

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sampower
vor 1 Minute schrieb fritzthecat:

Da in deinem EU-Ausweis aber nur diese eine Impfung stehen wird, und die Vorimpfungen im Nicht-EU-Ausweis womöglich nicht anerkannt werden (wenn sie das würden, bräuchtest du ja keinen EU-Ausweis), solltest du diese Vorlaufzeit wohl doch einhalten, denke ich.

 

Ja das macht Sinn, danke für die Gedankenanstöße

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vor 1 Stunde schrieb Tazi:

Man muss also für den Hund schon bei der Ausreise aus der EU einen Titertest gemacht haben ansonsten gibt es Schwierigkeiten bei der wieder einreise.

 

Ups, stimmt ja, einmal muss man die Titerbestimmung ja doch durchführen lassen. Wenn danach lückenlos (dokumentiert) geimpft wird, muss man das aber nicht wiederholen.

Das hatte ich mir falsch gemerkt (weil wir für unsere sowieso jeweils einen Bericht von einem akkreditierten Labor haben und das Thema damit erledigt gewesen wäre -wenn wir uns schon um EU-HTA gekümmert hätten... :ph34r: Wenn die zugehörige Impfung nicht im Ausweis steht, dürfte das wohl nicht anerkannt werden, also muss ich das wohl doch im Hinterkopf behalten, falls es mal in ein Drittland gehen sollte.)

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