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Hundebiss am Zaun.


Elli60

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Hallo,

ich bin hier neu. Habe mich hier registriert, in der Hoffnung, dass ich hier Hilfe bekomme.

 

Ich bin am 24.12.2019 mit meinem Hund spazieren gegangen. Es regnete und ich war wegen den Weihnachtsvorbereitungen in Eile. 

Unverhofft,  kam von links ein Hundegebell aus dem Garten. Mein Hund bellte zurück, dabei ist die Pfote meines Hundes wohl durch den Zaun gekommen, oder der Schäferhund hat die Pfote außerhalb, von unten gepackt und hineingezogen. Ich weiß es nicht genau. Das Ganze ging sehr schnell. Die Pfote war im Maul des Schäferhundes, erst durch energisches zurückweisen lies er los. Die Halterin wohnt dort nicht. Niemand hat das gesehen.

Die Pfote meines Hundes musste genäht werden. Alles zusammen hat das fast 500 € gekostet.

Die Haftpflichtversicherung der Halterin will nun nicht zahlen, weil die Pfote meines Hundes auf dem Grundstück der Halterin war.  Mir wird eine Mitschuld nach §254 BGB gegeben.

Mein Hund war angeleint. Wir haben das Grundstück nicht betreten. Ich wäre dort nicht gegangen, wenn ich das Bellen vorher gehört hätte.

Ich hätte nicht gedacht, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich bin ziemlich aufgewühlt, weil für mich, als Rentnerin, das sehr viel Geld ist. 

Gibt es da eine Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen?

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir behilflich sein könnte. Ich traue mich nicht, wegen den Kosten, einen Anwalt zu fragen.

 

Vielen Dank

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Das Versicherungen erstmal nicht zahlen wollen, ist ja keine Seltenheit. Natürlich kann man dagegen Einspruch erheben. Der sollte aber einigermaßen fundiert klingen, damit er bei der Versicherung nicht direkt zu den Akten gelegt wird.

Ich weiß allerdings nicht, ob es überhaupt in Frage kommt, dass Du selbst diesen Widerspruch einlegst. Du musst Deine Ansprüche ja im Normalfall gegenüber der Halterin geltend machen und die wiederum mit ihrer Versicherung verhandeln. Ich habe mich aber auch schon mal direkt mit einer Kfz-Haftplicht-Versicherung geeinigt, weil der Fahrzeughalter sich blöd angestellt hat.

 

Meiner laienhaften Auffassung nach kann man wegen eines Mitverschuldens (das es in solchen Fällen eigentlich immer gibt, egal wo die Pfote nun war, ganz einfach weil Hunde eben Hunde sind) nicht komplett die Zahlung verweigern, wenn es nur einen Geschädigten gibt. Mann müsste sich höchstens über den Anteil der jeweiligen Teilschuld streiten. 50/50 ist in solchen Fällen nicht unüblich, auch wenn es unfair klingt.

Wenn der andere Hund unbeaufsichtigt hinter einem Zaun herumläuft, durch den oder unter dem hindurch sich Schnauzen stecken lassen, ist das ja schon mal fahrlässig (bzw. ein übler Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht, für die Unterscheidung muss man wohl Jurist sein...). Die Pfote hätte auch eine Kinderhand sein können, die nach einem Gänseblümchen greift.

Ohne Rechtsschutzversicherung wäre ein Rechtsstreit deswegen nicht rentabel. Aber einen gesalzenen Brief von einem Anwalt schreiben zu lassen, dürfte sich lohnen. Selbst wenn der nur die 50% rausholt, bleibt für Dich mehr übrig, als wenn Du zähneknirschend klein bei gibst. Zumal die Geschäftsgebühr des Anwalts m.W. Teil des Schadens ist, Du davon also auch nur Deinen Anteil zahlen musst.

Also: keine Angst vorm Anwalt. Den zu fragen, welche Kosten schlimmstenfalls auf Dich zukommen, kostet erstmal gar nichts. Und nimm ein Foto von dem Zaun mit.

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Das ist sehr schwierig hier die Erfolgsaussichten einzuschätzen. Problematisch ist natürlich, dass es keine Zeugen gibt und wie @KuK schon schrieb wäre die genaue Beschaffenheit des Zauns auch wichtig. Ich halte es aber auch nicht für unwahrscheinlich, dass es zumindest auf einen Vergleich und eine teilweise Kostenübernahme hinauslaufen könnte.

 

Eine Krankenversicherung für deinen Hund hast du vermutlich auch nicht, oder? Ansonsten hätte sich nämlich die Rechtsabteilung deiner Hunde-Krankenversicherung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung gekloppt.
 

Mal ein ganz anderer Ansatz - du schreibst, dass die 500 € Tierarztkosten für dich als Rentnerin viel Geld sind. Es ist sehr gut möglich, dass dir Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe vom Gericht zusteht. Erfahrungsgemäß steht eine solche Beihilfe wirklich sehr vielen Personen zu, auch Vollzeitbeschäftigte, die durchaus mehr als den Mindestlohn verdienen, habe sehr, sehr häufig Anspruch auf beratungshilfe. Es wird nur zugleich sehr selten in Anspruch genommen.
 

Geh einfach mal während der üblichen Sprechzeiten zu dem für dich zuständigen Amtsgericht (Sprechzeiten sind meistens zwischen 9-12 Uhr) und frag dich beim Pförtner durch, wo du die beratungshilfestelle findest. Nimm deinen Personalausweis mit und außerdem Kopien von deinem letzten rentenbescheid und von Nachweisen über deine monatlichen Ausgaben (Mietvertrag, Nebenkosten, ggf. Darlehen/Kredite, versicherungsbeiträge - vorher Kopien davon machen). Die Mitarbeiter beim Amtsgericht unterstützen dich dann beim ausfüllen des Formulars und wenn du berechtigt bist, bekommst du einen beratungshilfeschein. Mit diesem Schein gehst du dann zum Anwalt (ganz normal Termin machen) und der macht dann alles weitere. Bezahlen musst du dann nur noch eine Pauschale von 15 €, den Rest der Anwaltskosten zahlt der Staat. 

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fritzthecat
vor 4 Minuten schrieb Annali:

Ansonsten hätte sich nämlich die Rechtsabteilung deiner Hunde-Krankenversicherung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung gekloppt.

Aber wie ist das denn, Annali: den Anspruch hat @Elli60 ja eigentlich gegen die Halterin des Schäferhundes, wie KuK richtig schrieb.  Würde denn ein Rechtsstreit mit der Haftpflichtversicherung oder mit der Halterin ausgetragen?

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vor 12 Minuten schrieb fritzthecat:

Aber wie ist das denn, Annali: den Anspruch hat @Elli60 ja eigentlich gegen die Halterin des Schäferhundes, wie KuK richtig schrieb.  Würde denn ein Rechtsstreit mit der Haftpflichtversicherung oder mit der Halterin ausgetragen?


Also angenommen die TE hätte eine Krankenversicherung für den Hund, dann würde sie die Tierarztrechnung dort einreichen und angeben, wie es passiert ist. Wenn man die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung direkt beifügt, dann würde sich die Krankenversicherung gleich dorthin wenden. Wenn nicht, dann natürlich an den Halter und der würde diese Forderung wiederum bei seiner Haftpflichtversicherung einreichen - am Ende kloppen sich jedenfalls die Versicherungen__ 

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vor 27 Minuten schrieb Annali:

Ich halte es aber auch nicht für unwahrscheinlich, dass es zumindest auf einen Vergleich und eine teilweise Kostenübernahme hinauslaufen könnte.

 

Ich denke das ist das entscheidende. Je nachdem, wie weit sich der Anwalt mit seiner Forderung aus dem Fenster lehnt (man sollte halt nicht an ein Schlitzohr geraten, das nur seine Gebühren maximieren will...), wird die Versicherung im Normalfall bei der Schadenssumme wohl kein Fass aufmachen und höchstens mit einem niedrigeren Angebot entgegnen.

 

Da die Tatsache, dass der andere Hund gebissen und damit die Verletzungen verursacht hat, bisher nicht angezweifelt wurde: Könnte die Versicherung im nachhinein noch damit argumentieren? Denn das dürfte dann mangels Zeugen das größte Risiko sein.

Wenn die Möglichkeit nicht mehr besteht, wird der Versicherung wohl klar sein, dass sie aus der Nummer nicht zu 0€ rauskommt, wenn etwas Gegenwehr kommt.

 

Kann man sich eigentlich auch als Geschädigter an einen Versicherungsombudsmann wenden?

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vor 5 Minuten schrieb KuK:

Kann man sich eigentlich auch als Geschädigter an einen Versicherungsombudsmann wenden?


Ich glaube nicht. Ich meine das ist nur für Ansprüche aus einem bestehenden Versicherungsvertrag. Aber bin mir nicht sicher.

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Hallo, danke an alle, die mir geantwortet haben.

Ich finde das einfach unfair. Ich dürfte rein theoretisch nicht auf einem Bürgersteig gehen, weil ja plötzlich aus dem Eck ein Hund kommen könnte, der meinen anbellt und durch den Zaun  meinen Hund beißen könnte. Darf mein Hund nicht zurückbellen?

Ich dachte immer, dass es heißt: Der Hund, der beißt, ist schuld.  Mein Hund war an der Leine, was soll ich mehr tun?

 

 

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vor 12 Minuten schrieb agatha:

Das Tor muss ich aber nun mal auf und zu machen,also bleibt da eine Bodenlücke.

 

Bei einem Hund, der direkt zulangt, hättest Du aber auch dafür sorgen müssen, dass er nicht bis an das Tor heran kann (doppelte Einzäunung an der Stelle z.B.). Wie gesagt: es könnte auch mal eine Kinderhand sein. 

 

vor 20 Minuten schrieb agatha:

da der Hund der Nachbarin schuldig war.

 

Das hieße ja, dass es ein Recht gibt, in alles reinzubeißen, was über die Grundstücksgrenze ragt. Daran habe ich so meine Zweifel...

Auch in dem Fall hat die Versicherung es einfach erstmal mit einer Ablehnung versucht und ist halt damit durchgekommen. 

 

vor 23 Minuten schrieb agatha:

Nur, wenn Hund an der Leine ist, wie kommt er dann so nah an den anderen Hund,dass seine Pfote durch den  Zaun geht ?

 

Den Teil mit "unverhofft" hast Du gelesen?

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fritzthecat
vor 2 Stunden schrieb Annali:

am Ende kloppen sich jedenfalls die Versicherungen

 

Genau das war eigentlich meine Frage: an der Versicherung kommt  man nicht vorbei? Ich meine, es ist ja weitgehend unstrittig, dass Versicherungen dazu neigen, eine Zahlungspflicht erst mal abzulehnen. Wenn die darauf beharren, kann ich als Geschädigter kein Geld vom eigentlichen Schädiger fordern? Ich meine, eine Versicherung spricht ja nicht Recht. Wenn die sich drückt, negiert das ja nicht zwingend meinen Anspruch, oder? Ein Gericht könnte doch zu einem anderen Schluss kommen, wenn ich als Geschädigter es drauf ankommen ließe?

 

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