gebemeinensenfdazu 7. Februar 2020 Teilen 7. Februar 2020 Deinem Hund wird aber momentan die Schuld "unbefugtes Eindringen durch den Zaun" angelastet, was zum Biss geführt habe. Die können insgesamt mehr Auskunft in der Sache geben. Link zu diesem Kommentar
Elli60 7. Februar 2020 Autor Teilen 7. Februar 2020 vor 44 Minuten schrieb gebemeinensenfdazu: Deinem Hund wird aber momentan die Schuld "unbefugtes Eindringen durch den Zaun" angelastet, was zum Biss geführt habe. Die können insgesamt mehr Auskunft in der Sache geben. Ok, vielleicht habe ich Glück. Link zu diesem Kommentar
Elli60 7. Februar 2020 Autor Teilen 7. Februar 2020 vor einer Stunde schrieb Elli60: Ok, vielleicht habe ich Glück. Habe bei der Versicherung angerufen. Die Dame am Telefon meinte, bei Mitschuld, heißt es, dass die Versicherung 50% zahlen muss. Sie war überrascht, dass sie das nicht gemacht haben. Sie meinte auch, wenn zwei Hunde aufeinander losgehen, wäre das mit der Mitschuld auch so. Ich habe bisschen im Internet gelesen, dort heißt es immer, der Hund, der beißt, hat die Schuld. Natürlich können Hunde andere Hunde bis zur Weißglut reizen. Aber auch hier, wird es wohl problematisch, wenn keine Zeugen anwesend waren. Die Versicherungen, denke ich mal, werden zunächst erstmal nicht zahlen, in der Hoffnung, das nichts nachkommt. Deswegen versuche ich noch, irgendwelche Rechtssprüche und Paragraphen zu finden, damit die nicht mehr rumzicken. 2 Link zu diesem Kommentar
Elli60 7. Februar 2020 Autor Teilen 7. Februar 2020 vor 3 Minuten schrieb agatha: Da sehe ich nur, ihn an der Leine nicht so an den Zaun lassen, dass er seine Pfote durch stecken kann. Zürückbellen, direkt am Zaun , da sehe ich Bilder von sich recht wütend anbellenden Hunden, ....... Bitte nehme es mir nicht so bös,ich schreibe hier nicht, um Dich zu ärgern oder eventuell Recht zu haben oder ähnliches. Ich habe immer schon DSH von anderen übernommen, die sie als Welpe und Junghund so erzogen hatten, dass sie mit den Hunden nicht mehr zurecht kamen. Da habe ich eben auch die Gegenseite kennen gelernt. Ich bemühe mich, meinen Hunden bei zu bringen, am Zaun bellende Hunde zu ignorieren, nicht hin rennen. Ich wechsle grundsätzlich die Straßenseite, wenn ich bellende Hunde sehe und höre. Ich setze meinem Hund keiner Gefahr aus, dazu gehört auch das Anbellen von großen Hunden. Ich und mein Hund waren erschrocken. Das ging so schnell, dass ich auch total geschockt war. Habe am ganzen Körper gezittert. Nette Nachbarn haben sich um mich gekümmert und auch dafür gesorgt, dass ich Heiligabend noch einen Tierarzt finden konnte. Link zu diesem Kommentar
Annali 7. Februar 2020 Teilen 7. Februar 2020 vor 2 Minuten schrieb Elli60: Deswegen versuche ich noch, irgendwelche Rechtssprüche und Paragraphen zu finden, damit die nicht mehr rumzicken. Schau noch mal meinen ersten Post in diesem Thema und überleg dir, einen Beratungshilfeschein beim Gericht zu holen und damit zum Anwalt zu gehen. Glaube mir, egal wie viele Informationen du jetzt versuchst im Internet zu finden (und es ist verdammt unwahrscheinlich die Rechtslage dadurch richtig zu überblicken) - die bei der gegnerischen Versicherung merken ganz genau, dass du juristischer Laie bist und lassen dich auflaufen. Würde ich auch so machen. 1 Link zu diesem Kommentar
Elli60 7. Februar 2020 Autor Teilen 7. Februar 2020 vor 7 Minuten schrieb agatha: Da sehe ich nur, ihn an der Leine nicht so an den Zaun lassen, dass er seine Pfote durch stecken kann. Zürückbellen, direkt am Zaun , da sehe ich Bilder von sich recht wütend anbellenden Hunden, ....... Bitte nehme es mir nicht so bös,ich schreibe hier nicht, um Dich zu ärgern oder eventuell Recht zu haben oder ähnliches. Ich wechsle grundsätzlich die Straßenseite, wenn ich bellende Hunde sehe und höre. Ich gehe Gefahren aus dem Weg, dazu gehört auch das Anbellen von großen Hunden. Ich und mein Hund waren erschrocken. Das ging so schnell, dass ich auch total geschockt war. Habe am ganzen Körper gezittert. Nette Nachbarn haben sich um mich gekümmert und auch dafür gesorgt, dass ich Heiligabend noch einen Tierarzt finden konnte. Link zu diesem Kommentar
Elli60 7. Februar 2020 Autor Teilen 7. Februar 2020 vor 1 Minute schrieb Annali: Schau noch mal meinen ersten Post in diesem Thema und überleg dir, einen Beratungshilfeschein beim Gericht zu holen und damit zum Anwalt zu gehen. Glaube mir, egal wie viele Informationen du jetzt versuchst im Internet zu finden (und es ist verdammt unwahrscheinlich die Rechtslage dadurch richtig zu überblicken) - die bei der gegnerischen Versicherung merken ganz genau, dass du juristischer Laie bist und lassen dich auflaufen. Würde ich auch so machen. Ja, guter Tipp. Ich muss dazu sagen, dass ich schon öfter in meinem Leben, in Sachen Rechtsansprüche, mich selbst durchsetzen musste. Ich wurde von Behörden und Ämter bewusst betrogen. Rechtsanwälte wollten mich auch nur abzocken. Nun ja, ich habe mein Recht bekommen. Die Paragraphen haben mich fast wahnsinnig gemacht. Übrig geblieben ist mein Stolz, mich durchgesetzt zu haben. Das gibt Selbstwertgefühl und ein Auftreten, das auch in anderen Bereichen, wenns Probleme gibt, sehr hilfreich ist. Link zu diesem Kommentar
fritzthecat 7. Februar 2020 Teilen 7. Februar 2020 vor 15 Stunden schrieb agatha: Ich habe meiner Nachbarin gleich die Daten meiner Versicherung gegeben,die hat aber auch nicht gezahlt, da der Hund der Nachbarin schuldig war. vor 13 Stunden schrieb agatha: @fritzthecat ich habe nicht dem Hund sondern dem HH eine gewisse MIT schuld zugeschrieben. Ach ja? 1 Link zu diesem Kommentar
fritzthecat 7. Februar 2020 Teilen 7. Februar 2020 vor 3 Stunden schrieb Elli60: Weiß jemand, wie lange ich Zeit habe, einen Widerspruch einzulegen? Gegen einen Verwaltungsakt beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Die Versicherung ist natürlich keine öffentliche Verwaltung. Ich weiß nicht, ob da die gleiche Frist gilt. Dazu können die Juristen unter uns sicher mehr sagen. Link zu diesem Kommentar
Annali 7. Februar 2020 Teilen 7. Februar 2020 vor 6 Minuten schrieb fritzthecat: Gegen einen Verwaltungsakt beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Die Versicherung ist natürlich keine öffentliche Verwaltung. Ich weiß nicht, ob da die gleiche Frist gilt. Dazu können die Juristen unter uns sicher mehr sagen. Keine spezielle Frist. Da hat man einfach innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist Zeit seinen Anspruch geltend zu machen. 1 Link zu diesem Kommentar
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