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Hundebiss am Zaun.


Elli60

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Habe jetzt die Info bekommen, dass ich einen Monat Zeit für einen Widerspruch habe. Ich werde mit Fotos vom Tor, das Geschehen nochmal genau formulieren. Wenn  ich wieder einen negativen Bescheid bekommen sollte, kann ich mir einen Anwalt nehmen. Hier muss ich mich noch genau erkundigen, weil der Angestellte am Telefon keine eindeutige Auskunft gab (Jein) Ich werde erstmal das Wochenende gelassen angehen. 

 

Wünsche hier allen ein schönes Wochenende. Danke für die Antworten.

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vor 2 Stunden schrieb Elli60:

Habe jetzt die Info bekommen, dass ich einen Monat Zeit für einen Widerspruch habe.

Interessante Info, glaube ich nicht. Wie @Annali schon sagte, für die Geschichte kommst du um einen Anwalt nicht rum. 

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vor 9 Minuten schrieb agatha:

Jetzt meine Frage :

Kann ich denn nicht, um Fristen zu wahren, nur den Widerspruch formulieren.

Dabei  auch die rechtsmittelfähige Begründung der Ablehnung gleich verlangen?

Rechtsmittelfähig, um die Versicherung fest zu nageln und auf den Einsatz  eines Anwaltes hin zu weisen.

In der gewonnen Zeit kann ich Beweise sammeln und habe trotzdem die Frist eingehalten.


Welche Frist? 🤷‍♀️

 

Da gibt es keine 1-Monat-Frist u d Rechtsmittel sowieso nicht, das ist ne Versicherung, eine ganz normale (juristische) Person des privaten Rechts und keine Behörde/kein Gericht. Ich weiß nicht woher die TE diese Frist-Information hat, aber sie ist schlicht Quatsch.

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vor 5 Stunden schrieb Annali:

überleg dir, einen Beratungshilfeschein beim Gericht zu holen und damit zum Anwalt zu gehen

 

Und um nochmal eine Lanze für die Anwälte zu brechen: Auch ohne den Schein kostet sowas beim Anwalt doch kein Vermögen!

 

Wären denn überhaupt Beratungskosten fällig, wenn man den Anwalt direkt damit beauftragt, Widerspruch einzulegen? Ich hätte jetzt gedacht, dass dann nur die Geschäftsgebühr zu bezahlen ist. Und das je nach strittiger Summe und letztendlich von der Versicherung bezahltem Anteil eben auch zwischen Geschädigtem und Versicherung aufgeteilt.

(Also nach meinem Verständnis z.B.: Anwalt fordert 75% vom Schaden, Versicherung erklärt sich bereit, 50% zu zahlen, man belässt es dabei: Versicherung bezahlt 2/3 der Geschäftsgebühr. Falsch gedacht? Meinen letzten Verkehrsunfall habe ich direkt vom Anwalt bearbeiten lassen, Schuldfrage war klar, ich habe gar nichts bezahlt.)

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vor 30 Minuten schrieb KuK:

Also nach meinem Verständnis z.B.: Anwalt fordert 75% vom Schaden, Versicherung erklärt sich bereit, 50% zu zahlen, man belässt es dabei: Versicherung bezahlt 2/3 der Geschäftsgebühr. Falsch gedacht? Meinen letzten Verkehrsunfall habe ich direkt vom Anwalt bearbeiten lassen, Schuldfrage war klar, ich habe gar nichts bezahlt


Wenn man einen außergerichtlichen Vergleich schließt, dann vereinbart man meistens dass jeder seine Anwaltskosten selbst trägt, aber auch andere Vereinbarungen sind natürlich zulässig - man muss es aber vereinbaren, ansonsten gilt dass jeder kostenschulder für seinen Anwalt ist.
 

Bei einem gerichtliche Vergleich oder auch bei einem Urteil, mit welchem z.B. nur ein Teil der Forderung zugesprochen wird, werden die Kosten üblicherweise im Verhältnis des Obsiegens/Verlierens gequotelt. Gewinnt einer ganz, muss der andere die Kosten tragen. Ist die Sache vor Gericht gegangen, dann werden die Frage der kostenverteilung und auch der Streitwert vom Gericht per Beschluss festgesetzt.

 

Gerichtskosten muss immer zunächst die klagende Partei einzahlen. Das Prozesskostenrisiko trägt also ersteinmal der Kläger. 

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Herdifreund

Das Haftpfluchtversicherungen nicht zahlen wollen ist nicht unüblich. Egal welche vollmundigen Werbeversprechen  sie auch machen. Auch nicht, das bei Auseinandersetzungen zwischen Hunden oft nur die Hälfte gezahlt wird. ABER: Eine Haftpflicht muss schuldunabhängig zahlen. Sie muss Schäden, die der versicherte Hund verursacht hat tragen (zumindest die Hälfte). Das geht soweit, das auch für Fälle gezahlt werden muss, in denen der Hund gar nicht direkt involviert, sondern nur der Auslöser für Schäden war. Z.B. durch Erschrecken. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, könnte man die eigene Versicherung fragen, was die davon hält. Eine Gute würde da zumindest Hilfestellung leisten.

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vor 12 Minuten schrieb Herdifreund:

ABER: Eine Haftpflicht muss schuldunabhängig zahlen.


Nö, muss sie nicht. Diese Aussage ist schlicht falsch.

 

vor 14 Minuten schrieb Herdifreund:

Sie muss Schäden, die der versicherte Hund verursacht hat tragen (zumindest die Hälfte).


Auch das ist so pauschal nicht richtig.

 

vor 15 Minuten schrieb Herdifreund:

Das geht soweit, das auch für Fälle gezahlt werden muss, in denen der Hund gar nicht direkt involviert, sondern nur der Auslöser für Schäden war.


Das mag im konkreten Einzelfall stimmen, aber ist natürlich auch nicht allgemeingültig.

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Herdifreund

@analie

 

Schau mal unter Gefährdungshaftung nach. Und danach erzähl nochmal so einen Blödsinn. Ganz pauschal bedeutet dies, das eine entsprechende Haftpflichtversicherung GRUNDSÄTZLICH für ALLE Schäden aufkommen muss, die der versicherte Hund hervorruft. Und zwar unabhängig davon, ob die Handlung durch das Verhalten des anderen (egal ob Hund oder Mensch) "provoziert" wurde. Nettes Beispiel ist der zerrissene Mantel, bei dem der Schaden dadurch entsteht, das der Hund einen ihn freundlich lockenden Menschen anspringt. Oder wenn jemand aus Angst vor dem freundlich auf ihn zulaufenden Hund in einen Graben fällt und sich das Bein bricht. Auch gern genommen: Ein Hund läuft auf einen anderen zu. Der andere empfindet das als Bedrohung und beisst zu.  Das sind alles Fälle, bei denen eine HaftpflIcht zahlen muss. Nicht weil sie es will, sondern weil das Bestandteil der gesetzlich  verankerten Gefährdungshaftung ist. Das sich diese Haftung bei Hund Hund Begegnungen oft auf die Hälfte reduziert, liegt hier in der Definition der "Sache" Hund und dessen Verhalten begründet. Nicht selten zu Unrecht, aber das muss dann erstritten werden. Hier gibt es längst höchstrichterliche Urteile, nach denen solche Entscheidungen einzelfallspezifisch zu betrachten sind. Und genau deshalb  kann man das nicht nur pauschal so schreiben, sondern es ist auch gesetzlich so verankert. Ausnahmen bilden nur grobe Fahrlässigkeit oder bewusstes Herbeiführen von Schaden hervorrufender Situationen. 

 

Wichtig ist eigentlich nur, zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherung zu haben ( natürlich ohne SB). In knapp 80% der Fälle zahlt die Haftpflicht aktuell nach dem ersten "offiziellen" Anwaltsschreiben. Mit SB ist gerade bei Hund Hund Begegnungen kontraproduktiv.

 

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@Herdifreund Solche Google-Juristen liebe ich ja... Du vermischst hier einiges, zum Beispiel die Tierhalterhaftung und Versicherungsvertragsrecht. Außerdem pauschalisierst du einzelfallentscheidungen.
 

Aber ist auch egal, ich bin nicht hier um Jura-Vorlesungen zu halten und bin hier jetzt raus.

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 Ich hätte nicht gedacht, dass ein Hundebiss am Zaun, in der Rechtsprechung so kompliziert gehandhabt wird. Offensichtlich brauche ich einen Anwalt der sich zweifellos mit dieser Sache auskennt. Sind Online-Rechtsanwälte wirklich nicht so gut?

 

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