AnjaBla 28. Februar 2020 Teilen 28. Februar 2020 Statt einen Notarzt wäre vielleicht der behandelnde Palliativmediziner der richtige für die Gabe des Medikaments, die könnten ja auch dann eine solche Genehmigung haben. Die Lösung aus Amerika finde ich so schlecht gar nicht mit den 2 verschiedenen Ärzten zur Bestätigung das austherapiert ist. 1 2 Link zu diesem Kommentar
Eifelkater 29. Februar 2020 Teilen 29. Februar 2020 vor 16 Stunden schrieb Renegade: Bei der momentanen Rechtslage könnte mich wohl irgendein Mensch, den ich dazu (rechtssicher ?) beauftrage, straflos um die Ecke bringen. Halt dann nur mit "Hausmitteln", was dann bestimmt kein würdiger Tod wäre. Die Ärzte sind da momentan aussen vor. Aber wohl nur sie könnten für einen stressfreien und schmerzlosen Tod eines Palliativpatienten sorgen, wenn dieser es so will. Laut §216 StGB ist eben nichts mit Straffreiheit. https://dejure.org/gesetze/StGB/216.html Link zu diesem Kommentar
Annali 29. Februar 2020 Teilen 29. Februar 2020 vor 12 Minuten schrieb Eifelkater: Laut §216 StGB ist eben nichts mit Straffreiheit. https://dejure.org/gesetze/StGB/216.html Da muss man abgrenzen zwischen Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) und Beihilfe zur Selbsttötung (passive Sterbehilfe) letzteres ist straffrei. 1 2 Link zu diesem Kommentar
Renegade 29. Februar 2020 Teilen 29. Februar 2020 @Annali Danke für die Klärung! Das war mir so nicht bewusst. Die Juristin, die im ZDF zu den Auswirkungen der BVG Entscheidung befragt wurde, sagte mehrmals, dass der Sterbewillige halt jemanden finden müsste, der ihm hilft. Wobei die Ärzte aus den oben angesprochenen Gründen weitestgehend ausfallen dürften. Und wieder die Sterbehilfsorgas ins Spiel kommen. Ich bin echt schon sehr neugierig, wie das mal geregelt wird. Richtig schlimm ist die Hängeparie nach wie vor für die sterbewilligen Schwerstkranken, die unser Gesundheitsminister schon düpiert hat. Link zu diesem Kommentar
Eifelkater 29. Februar 2020 Teilen 29. Februar 2020 Ich könnte mir ja durchaus Vorstellen, dass bei einmaliger aktiver Sterbehilfe, mit dementsprechender Vorgeschichte und tatsächlich glaubhaft gemachten Verlangen ( am besten noch bei verschiedenen Stellen) die Richter eher zu Bewährungsstrafen tendieren. Der Staat ist halt da schon in einer Zwickmühle: Zum einen müsste er wissentlich sein Gewaltmonopol außer Kraft setzen, zum anderen würde er tatsächlich den Eingriff in das höchstmögliche Rechtsgut eines Menschen erlauben. Und das ganze dann noch mit dem Hintergrund der medizinischen Verbrechen im 3. Reich, wo die Ärzte eben auch mit staatlicher Erlaubnis....Von der Möglichkeit des Missbrauchs durch dritte mal ganz abgesehen. Für den Einzelnen bin ich ganz klar pro Sterbehilfe, aus staatlicher Sicht ist die Sache verdammt kompliziert.,... Link zu diesem Kommentar
Renegade 10. März 2020 Teilen 10. März 2020 https://www.tagesspiegel.de/politik/politik-fuer-den-suizid-der-staat-muss-beim-sterben-helfen-ob-er-will-oder-nicht/25621014.html Link zu diesem Kommentar
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