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Kostenübernahme im Falle von Trächtigkeit durch Fremdrüden


Zurimor

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vor 6 Minuten schrieb Nebelfrei:

Wie kann eine Hündin gedeckt werden, wenn deren HH dabei ist?

Das kann sehr schnell gehen. Mir ist ein Fall persönlich bekannt, da hat der Deckakt so lange gedauert, wie die Besitzerin brauchte, um zu sagen: "heute nicht, sie ist läufig". Niemand glaubte, dass von einmal draufhüpfen und eine Sekunde später abgepflückt werden was passiert sein könnte - bis die Hündin dick und dicker wurde.

 

Was die Haftung betrifft: ja, der Rüdenbesitzer haftet. Aber der Hündinnenbesitzer hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten und das wird meines Wissens so ausgelegt, sich die Kostenübernahme auf die "Spritze danach" beschränkt.

 

(In dem oben erwähnten Fall hat die Hündinnenbesitzerin gar nichts geltend gemacht, die Rüdenbesitzerin hat von sich aus ein größeres Entschuldigungs-Paket mit diverser Welpenausstattung und viel Nervennahrung für Hund und Mensch zusammengestellt.)

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@Selkie schnell gehen ja ,Vergewaltigung kann ich mir auch nicht vorstellen. 

Dank Feivel  kenne ich das Spiel  andersrum allerdings sind hier  alle sehr  auf  gegenseitige Rücksicht bedacht. 

 

Würde es im Fall  X dazu kommen wäre  mir  das Geld das kleinste  Problem .

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@black jack Nein, Vergewaltigung im Beisein des Hündinnenbesitzers kann ich mir nur dann vorstellen, wenn der Hündinnenbesitzer mithilft. :angry:

 

Aber im zitierten Text las ich nur "Decken im Beisein des Besitzers" und das geht durchaus.

(Deshalb war ich in Dinas erster Läufigkeit bei mir übervorsichtig und ließ keinen auf 2m ran. Ich hab jetzt einen schlechten Ruf, der sich hoffentlich gut hält. :ph34r: )

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Es gibt hier mehrere Whatsapp Gruppen in denen geschrieben wird wer gerade läufig ist. 

Wer schuld ist, ist ja im Grunde egal  wenn es passiert ist. 

Es möchte ja keiner das es zu einem versehentlichen Wurf kommt. 

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Renegade

In den von mir verlinkten Texten war ja die Rede von einem "Sach"schaden.

Insofern ist vorstellbar, dass die einzuklagenden Kosten bei einer Rassehündin mit Zuchtzulassung höher angesetzt werden als bei Mischlingshündinnen (ohne jegl. Wertung!)

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vor einer Stunde schrieb Renegade:

 

Insofern ist vorstellbar, dass die einzuklagenden Kosten bei einer Rassehündin mit Zuchtzulassung höher angesetzt werden als bei Mischlingshündinnen (ohne jegl. Wertung!)


Absolut, das ist so. Und wie immer in der Juristerei ist es am Ende eine Einzelfallprüfung und -Entscheidung - man kann da keine pauschale Aussage treffen, außer vielleicht:

 

Bei einem ungewollten Deckackt kommt eine Haftung und Schadenersatzpflicht des Rüdenhalters grundsätzlich definitiv in Betracht. In welcher Höhe ein Schadenersatz zu leisten ist und ob bzw. in welchem Verhältnis dem Halter der Hündin ein mitverschulden anzulasten ist, muss dann im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände entschieden werden - im Zweifel durch ein Gericht.

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vor 2 Stunden schrieb black jack:

Es gibt hier mehrere Whatsapp Gruppen in denen geschrieben wird wer gerade läufig ist.

 

Echt jetzt?! 😯 - Findest du das gut/hilfreich/wünschenswert? Profitierst du von diesen Meldungen?

 

Ich bin ganz ehrlich, der Gedanke, in irgendwelchen whatsapp Gruppen über Zazas aktuellen Hormonstatus zu berichteten

befremdet mich grad sehr... Ok; der Gerechtigkeit halber muss ich gestehen, dass mich dieses Gruppending an sich befremdet...

 

Egal. Ist ja für die Ausgangsfrage nicht weiter relevant.

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gebemeinensenfdazu

Die Information "ist läufig" ersetzt es ja auch nicht. Weiss ja nicht jeder, ob er/sie da reingeguckt hat und man begegnet doch auch Leuten, die da nicht in der Gruppe sind.

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@fifu 

?

Warum auch nicht ? 

Wir sind ja mehrere mit unkastrierten Jungrüden,sonst könnten wir nie ableinen(theoretisch),so wissen  wir zumindest mal grob Bescheid. 

 

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gebemeinensenfdazu
Gerade eben schrieb black jack:

sonst könnten wir nie ableinen(theoretisch)

Warum denn das?

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