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Petition gegen behördliche Willkür


gebemeinensenfdazu

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gebemeinensenfdazu

Das darf einfach nicht im Ärgerthread untergehen.

https://www.facebook.com/chiappaundhauserrechtrundumstier/posts/152696509568985

Besonders möchte ich da nochmal den Kommentar von T. Baumann hervorheben.

Ein solcher Präzedenzfall muss unbedingt verhindert werden, nicht nur um diesen einen Hund, der keine Verhaltensstörung und auch nicht gebissen hat, vor behördlicher Willkür zu bewahren.

https://www.change.org/p/sächsisches-staatsministerium-des-innern-rottweiler-zeus-muss-zurück-zu-seiner-familie-dürfen-und-die-tötung-muss-verhindert-werden?recruiter=1019290420&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=psf_combo_share_abi&utm_term=share_petition&recruited_by_id=3b434c80-087a-11ea-b61d-e740d505e516&utm_content=fht-20522506-de-de%3Av6&fbclid=IwAR2xByr5re6X19yU9082d_o500Gdzzik2Bb9QZF4ZfShdLGRS8EgdtSkvss

das ist der Link zur Petition, die auch Baumann unterstütze.

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gebemeinensenfdazu

Der Hängebeschluss für einen Vollstreckungsaufschub ist erstmal durch, das bedeutet einen kleinen Zeitgewinn, den man wohl nutzen sollte , um das weiter publik zu machen.

ich hoffe, dass Hundehalter sich solidarischer zeigen als damals bei Listeneinführung.

Wenn ein Hund trotz bestandenem Wesenstest, der normales Hundeverhalten zeigt (Abwehr von Fremden und Artgenossen), das durch Leinen und ggf. Maulkorbzwang, Zaunerhöhung etc.umweltkompatibler gemacht werden kann, dann muss das in jedem Fall versucht werden, bevor man zum äußersten Mittel greift. Ohne Auflagen gleich den Hund umbringen ohne in Gutachten bestätigte Verletzungen, sondern rein rückwirkend aufgrund von Behauptungen darf sich auf keinen Fall durchsetzen.

Die Folgen für alle Hundehalter wäre entsetzlich.

Hundehasser könnten z.B. Sturzverletzungen mit konstruierten Vorwürfen einem Hund anlasten, müssten einen zusammenhang noch nicht einmal beweisen und schon wäre das Leben des Hundes in gefahr und es gäbe noch nicht einmal die Möglichkeit ihn mit einem Wesenstest vor Schlimmerem zu bewahren.

 

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Was mch ja wundert, hat niemand Anzeige gegen die Beteiligten erstattet, Angestellte der Behörde, Amtstierarzt, womöglich der Polizist. Beweise für die Kungelei liegen ja anscheinend vor und es dürfte den Tatbestand des Amtsmißbrauchs erfüllen, würde mich zumindest sehr wundern wenn nicht. 

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gebemeinensenfdazu

Wenn  da das Leben des Hundes dranhängt, will  man glaube ich sowenig wie möglich eskalieren.

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Andererseits könnte eine Anzeige die Glaubwürdigkeit dieser Personen herabsetzen. Wär's mein Hund hätte ich bei der Beweislage wohl Anzeige gegen diese Leute erstattet sofern mein Anwalt nicht vollkommen und begründet davon abrät. 

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gebemeinensenfdazu

Das dürfte aber wahrscheinlich unabhängig voneinander verhandelt werden (und auch an verschiedenen Gerichten)?

Irgendwo im Facebook Update hatte ich auch was in Richtung Befangenheitsantrag des Richters gelesen.

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