Shyruka 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 vor 10 Stunden schrieb black jack: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=3544178308990462&id=548854958522827 Liebevoll improvisiert. Geht es ? Bei mir geht es. Link zu diesem Kommentar
caronna 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 hier noch ein schnittmuster: https://www.radioessen.de/files/pdf1/schnittmuster-und-anleitung-fuer-atemmaske_feuerwehr-essen.pdf?fbclid=IwAR15cLBGaw6H_UEmgcqK6pT3uZUMP6wti7cqNpHlLIh4biYs1YFD0E7IA1A Link zu diesem Kommentar
Gast 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 Öhm jetzt mach ich mir wirklich Gedanken.... Link zu diesem Kommentar
KuK 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 vor 21 Stunden schrieb DerOlleHansen: Bei der ganzen Maskierung nicht vergessen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot Interessanter Punkt. @Annali, was sagt die Juristin dazu: Würde man wohl wegen der Versammlung oder der Vermummung verknackt? Oder beides (aber dann natürlich in umgekehrter Reihenfolge...)? Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 Nein. Medizinische Zwecke sind ausdrücklich ausgenommen. Außerdem haben die Chinesen die Gesichtserkennung schon an die aktuelle Situation angepasst. Sie funktioniert leider. Link zu diesem Kommentar
Annali 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 vor 16 Minuten schrieb KuK: Würde man wohl wegen der Versammlung oder der Vermummung verknackt? Wegen beidem. Das wäre dann wohl ein Fall der Tatmehrheit und es würde eine Gesamtstrafe gebildet - deren Höhe darf dann die Summe der Einzelstrafen nicht übersteigen. Link zu diesem Kommentar
gebemeinensenfdazu 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 vor 39 Minuten schrieb Annali: Wegen beidem. Das wäre dann wohl ein Fall der Tatmehrheit und es würde eine Gesamtstrafe gebildet - deren Höhe darf dann die Summe der Einzelstrafen nicht übersteigen. Oh krass, dann müsste wohl juristisch nachgebessert werden. (Nicht wegen der versammlung, das ist ja unstrittig). https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/hongkong-vermummungsverbot-urteil-oberstes-gericht-verfassungswidrig Sehr "witzig" dass C. lindner öffentlich das Verbot in Hongkong kritisiert hat. Das wurde dort für verfassungswidrig erklärt und hier gilt es nach wie vor als Straftat. Link zu diesem Kommentar
Annali 27. März 2020 Teilen 27. März 2020 vor 1 Minute schrieb gebemeinensenfdazu: Oh krass, dann müsste wohl juristisch nachgebessert werden. (Nicht wegen der versammlung, das ist ja unstrittig). https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-11/hongkong-vermummungsverbot-urteil-oberstes-gericht-verfassungswidrig Sehr "witzig" dass C. lindner öffentlich das Verbot in Hongkong kritisiert hat. Das wurde dort für verfassungswidrig erklärt und hier gilt es nach wie vor als Straftat. Nicht zu medizinischen Zwecken ist es verboten. Also in Deutschland. Aber sollten sich jetzt Vermummte versammeln um zu randalieren, dann wäre es ein Verstoß gegen die Corona-Beschränkungen und zugleich gegen das Vermummungsverbot. Ich habe die Frage von @KuK aber offengestanden nicht soo ernst verstanden. Das Vermummungsverbot in Deutschland hat ja den Zweck zu verhindern, dass Straftäter sich vermummen um der Strafverfolgung zu entkommen, weil unerkannt. In Zeiten eines Versammlungsverbotes hat es ein bissl seinen Zweck verloren.. 1 2 Link zu diesem Kommentar
Siobhan 28. März 2020 Teilen 28. März 2020 Wenn man sagt: „Die Farbe ist mir egal, was neutrales“ 1 8 5 Link zu diesem Kommentar
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