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Französische Bulldogge Rute zu kurz


Giulias27

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Giulias27

Hallo,

 

wir haben unsere Französische Bulldogge Anfang April 2020 bei einem Züchter gekauft. Wir haben damals eine Ahnentafel und ein Gesundheitszertifikat bekommen.

 

Jedoch ist die Rute von ihr zu sehr angeschnitten und diese muss jetzt Not  operiert werden. Vorher habe es auch schon 2-3 Entzündungen.

 

Jetzt ist meine Frage, darf man den Züchter „verklagen“, weil die Rute zu sehr abgetrennt wurde? Oder gilt das nicht mehr, weil wir sie damals gekauft hatten? Ich habe in vorherigen Fragen gelesen, es gibt eine Frist von 2 Jahren..

 

Liebe Grüße

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Wenn  Dein Hund kupiert wurde, kannst Du in D den Züchter anzeigen.

 

Bitte mach das auch. Ruten kupieren  bei nicht-jagdlich geführten Hunden ist seit 1986 (!) verboten.

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