DieHundebande321 14. Oktober 2021 Teilen 14. Oktober 2021 Hallo zusammen, kann mir einer vielleicht sagen, ob das rechtens ist, dass dieser Absatz in einem Vertrag steht!?!? 4. Haftung- RücktrittIch freue mich über antworten Link zu diesem Kommentar
Gast 15. Oktober 2021 Teilen 15. Oktober 2021 Nein. Gewährleistung kann nur auf angegebene Defekte oder bei "gebrauchten" Tieren auf ein Jahr verkürzt werden. Ansonsten gilt die gesetzlichen 24 Monate ab Gefahrenübergang. Ausgeschlossen werden kann ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch (außer bei Vorsatz). Der beschriebene nachträgliche Rücktritt bezogen auf die Haltung ist ebenso unwirksam. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden