Zum Inhalt springen
Registrieren

Ich brauche einen Rat von euch ... bitte!


Mark

Empfohlene Beiträge

McChappi

Jetzt zu dir Mark,

Ich würde es so machen:

Anzeige starten und im verlauf dieses Prozesses Wald meiden. Da du ja sagts das es Zeugen gibt könnte es wohl zu euerm Gunste ausgehen. Vielleicht könnt ihr euch ja mal umhören ob so was schon bei anderen Hundehaltern passiert ist. Ich würde zu dem noch die Anzeige nicht zu sehr auf die Hunde beziehen sondern auf die drohungen, da es sonst jahre dauert weil es niemanden intressieren wird wer mit welchem Hund wo stress hat!

Link zu diesem Kommentar
crazy-duo

Ein Gerichtsurteil:

Jähzorn schließt Jagdschein aus

Liegen bei einem Jagdscheinbewerber ernsthafte Gründe vor, die eine Unzuverlässigkeit bejahen, dann ist die Jagdbehörde berechtigt, den Jagdschein zu versagen. Unzuverlässigkeit kann sich z.B. daraus ergeben, dass der Jagdscheininhaber alkoholisiert ein Fahrzeug führt. Unzuverlässigkeit liegt aber auch dann vor, wenn der Jagdscheininhaber Charakterfehler aufweist, z.B. Unbeherrschtheit und fehlende Selbstkontrolle, oder sonst zum Jähzorn neigt. Auch solche Fehler in der Lebensführung, die auf besondere Vehemenz und Aggressivität schließen lassen, schließen die Zuverlässigkeit für einen Jagdschein aus.

OG Magdeburg, Az.: A 1 S 37/99

Ähnlich:

Waffenbesitzer und Zuverlässigkeit

Hohe Anforderungen stellt der Gesetzgeber nunmehr an die Zuverlässigkeits-Voraussetzungen des legalen Waffenbesitzers (§ 5 WaffG). Danach besitzen in der Regel die erforderliche Zuverlässigkeit die Personen nicht, die z.B. wegen einer fahrlässigen, gemeingefährlichen Straftat, zu der u.a. auch die Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr zählt, zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.

Eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit führt nunmehr auch dazu, dass der betroffenen Person der Jagdschein nicht (wieder-) erteilt werden darf. In vielen Fällen bedeutet dies auch den Verlust der Jagdpachtfähigkeit.

Quelle: http://www.anwalt-jagdrecht.de/waffenrecht.htm

Link zu diesem Kommentar

Na,da haben wir es ja schwarz auf weiss!!!!

Der Jäger erfüllt damit ja allen negativen Anforderungen ;)

Gut für Mark,dem Mann muß man wirklich die Grenzen zeigen!!!

Gruß

Birgit

Link zu diesem Kommentar

Unglaublich! :[ Leider kenne ich auch nur "blöde" Jäger, aber so was ist schon eine negative Ausnahmeerscheinung!!!

Ich würde auf jeden Fall an eine offizielle Stelle gehen, damit WENN was passiert, man zumindest etwas in der hand hat.

Bei solchen Leuten kommt man mit Vernunft nicht weiter. Eigentlich müßte man sie mit den eigenen Waffen schlagen.... das ist bei immer ganz praktisch, weil ich so brav und lieb aussehe, von wegen so eine junge zierliche Frau blabla, und wenn mir aber jemand-gerade meinem Hund-doof kommt-erlebt derjenige so was von seinem blauen Wunder.

Bei manchen Leuten kann man nur mit so primitiven Mitteln Eindruck hinterlassen.

ich würde auf jeden Fall meinen Anwalt einschalten sowie jemand droht mir oder meinem Hund etwas an zu tun, und das hat er getan. Mit Zeugen umso besser!

Aufpassen, daß der idiot Euch nicht etwas in den Garten wirft müßt Ihr sowieso.

Was hier vorher beschrieben wurde, mit der Raiserklinge im Fleisch ist ja unglaublich! Die Alte hat auch noch selber einen Hund. Wie armselig, wenn man seinen Haß dann an einem armen wehrlosen Tier auslassen muß....

Ich weiß, daß das nicht jedermanns Sache ist, aber entweder würde ich mir die Tante selber persönlich mal ohne Zeugen verbal vorköpfen und ein bißchen Angst machen, oder...es würde sich jemand finden der das tut. Das ist nicht normal, und bei solchen kranken Wesen kommt man anders nicht voran. Und wenn es um die Sicherheit von mir und meinem Hund geht, hört für mich jeglicher Spaß auf!

Ach ja, oder als Vorstufe zum Anwalt der Jagdbehörde mit der Öfentlichkeit drohen! Jäger sind mittlerweile sowieso bei der Allgemeinheit eher verhaßt als beliebt und da können die negateive Schlagzeilen nicht gebrauchen.

Wenn Du gar nicht weiter weißt oder unsicher bist, kann ich Dir gerne mal die Telefonnummer von "meinem" Tierschutzverein geben. Die kennen sich mit solchen Dingen aus, wissen wie man am besten handlen sollte und interessieren sich sehr für solche Fälle. Da war vor einiger Zeit auch mal ein Bericht im Mitgliedsheft drüber, von wegen Haustierjagd, Schuikane von Jägern usw.

LG

Nicky

Link zu diesem Kommentar

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...