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Ich will meinen Hund zurück / Schadensersatz


Mark

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MARK??? Kann ich noch ein paar Fragen zum Fall stellen? Oder muß ich den Fall so nehmen wie er ist?

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Nimm den Fall (im übrigen einem Originalfall nachempfunden) mal so wie er ist :)

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crazy-duo

Bauchempfinden:

- Renate muss an Karl Schadensersatz in Höhe der Decktaxe leisten.

- Bei den Besitzverhältnissen vermute ich, dass es so ist wie beim Auto: Wer den Fahrzeugbrief hat, ist der Besitzer. Somit wäre Sabine rechtmäßige Besitzerin. Sie muss den Hund nicht herausgeben.

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welpenmama

Hm Kopf mal Anstrengen Muss .

- Renate hätte den Hund nie zu Sabine geben dürfen ohne Absprache mit Karl.

- Ranate muss arl 800 .- Euro Bezahlen

Sabine hat den Hund und darf ihn behalten .

Futterkosten darf Renate nicht Verlangen da sie einen Vertragsbruch gemacht hat .

DAS IST ABER MAL EIN THEMA ....

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Hmmm,

ich würde sagen:

Renate und Karl haben einen mündlichen Vertrag abgeschlossen,der auch bindend ist!

Karl gehört demnach der Hund.

Futterkosten werden nicht erstattet.

Sabine geht leer aus(und sucht sich einen neuen Züchter) :D

Gruß

Birgit

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Hallo,

also ich probiere es auch einmal:

Rein rechtlich gesehen hat Karl die "Ware" bereits bezahlt, aber "vergessen" rechtzeitig abzuholen.

Also hätte Renate ihm eine Frist zur Abholung setzen müssen. Erst nach Überschreitung dieser Frist hätten sie den Hund an jemand anderes weitergeben dürfen.

Der Kaufpreis steht dann Karl zu, als Ausgleich für die Deckkosten.

Da Renate ohne Ankündigung/Fristfestlegung den Hund an Sabine gegeben hat, ist sie vertragsbrüchig.

Karl gehört der Hund und Unterhaltskosten muss er auch nicht bezahlen, da dies nie abgesprochen war. :???

Gruß

Katja

Bin auf die Auflösung gespannt !!!!!!!!!!!!

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Hi,

rechtlich gesehen, haben Karl und Renate einen mündlichen Vertrag geschlossen. Renate hat sich anfänglich auch daran gehalten. Sie hat Karl auch in Kenntnis gesetzt, dass seine "Deckentgeld" bereit steht. Karl hat aber darauf nicht reagiert. Meines Erachtens hat Karl seine Fristen versäumt. Da dieser Vertrag unter Privatleuten geschlossen wurde. Durch weitergabe der Ahnentafel gehen Besitzt und Recht an den neuen Besitzter über. Karl hat in meinen Augen keine Rechte mehr am Hund bzw. Schadensersatz.

Liebe Grüße

Gabi :????!?

PS.: Zu Empfehlen wäre, IMMER einen schriftlichen Vertrag mit Fristen, Rechte und Pflichten aufzusetzten. Alles ganz genau zu formulien.

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Hallo,

ganz schön kompliziert das ganze ...

Also Renate und Karl hatten keine Absprache, ob Renate den Hund in Pflege geben darf oder nicht. Sie hat Sabine den Hund in Pflege gegeben und ihr ausdrücklich gesagt, daß er Karl gehört.

Daher glaube ich, daß dieser Vorgang noch okay ist.

Renate hätte (wie oben geschrieben) Karl eine Frist zur Abholung setzen müssen, mit der klaren Information, daß sie bei Nichtabholung anderweitig über den Hund verfügen wird. Das hat sie nicht.

Fraglich ist hier aber meiner Meinung nach, ob Karl, da er den Hund nicht innerhalb der für Hunde üblichen Frist (also zwischen der 8. und 12. Woche - so ist das allgemein "im Gebrauch" üblich) abgeholt hat, nicht seinen Anspruch auf das Tier verwirkt hat, da es Renate nicht zuzumuten war, den Hund länger auf ihre Kosten zu pflegen.

Allerdings hat Karl sie gebeten, den Hund für sie aufzubewahren ohne dabei eine Frist zu nennen und sie hat dem nicht widersprochen.

Insoweit könnte auch dies noch für Karl sprechen.

Sie hat aber auch nicht den Hund an Sabine verkauft. Sie hat Sabine den Hund in Pflegschaft gegeben. Als sie Sabine die Ahnentafel schickte, fasste diese dies als Kaufangebot auf (da der Inhaber der Ahnentafel meist Eigentümer des Hundes ist) und hat daraufhin einen Kaufpreis an Renate gezahlt. Diesen hat Renate aber nicht akzeptiert. Damit ist der Kauf nicht zustandegekommen. Renate hat allerdings auch nicht die Ahnentafel zurück gefordert.

Renates Hinweis an Sabine sich mit Karl auseinanderzusetzen ist meiner Meinung nach unerheblich, da zwischen Karl und Sabine kein Rechtsverhältnis besteht.

Karl kann von Renate den Hund fordern.

Renate kann von Sabine den Hund einfordern.

Wenn Renate Karl den Hund nicht liefern kann, so hat Karl Anspruch auf eine Entschädigung. (Geld oder einen anderen Hund - da in ihrer Vereinbarung nicht definitiv festgelegt war, welcher Welpe aus dem Wurf, könnte es auch ein anderer sein - die einzige festgelegte Eigenschaft sind die Elterntiere und der Wurf.)

Renate hat meiner Meinung nach gegenüber Sabine einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes, da sie den Hund ja nur zur Pflege (und vorüber gehenden Nutzung) an Sabine gegeben hat.

Eventuell wird Renate die Übersendung der Ahnentafel an Sabine als Übertragung des Eigentumes angerechnet.

Für diesen Fall hätte Renate gegenüber Sabine Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung - die Sabine auch zu leisten bereit war, die aber von Renate abgelehnt wurde. Daher könnte Renate ihren Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung von Sabine verwirkt haben und Sabine ist Eigentümerin des Hundes.

Sollte Renate das Eigentum an dem Hund rechtskrätig an Sabine übertragen haben, so wäre sie dem Karl zum Ersatz verpflichtet.

Da Hunde ja immer noch als Sachen im Sinne unseres BGB gelten, denke ich, daß es so ausgeht, daß Renate Karl Entschädigung in Geld leisten muss, da sie ja nicht mehr den vereinbarten Hund liefern kann, da sie über ihn nicht mehr verfügt.

So Mark - jetzt bin ich mal gespannt, wie das Urteil in dieser Sache ergangen ist und ob ich vollkommen falsch liege. :D

Gruß,

Claudia

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Zickenkind

Hallo,

Renate und Karl haben einen mündlichen Vertrag geschlossen, ist rechtsgültig ( Vertäge mit Handschlag besiegelt sind auch rechtsgültig ). Renate hat Karl aufgefordert sein Entgeld ( Hund ) abzuholen, Frage wäre hier zu klären ob sie Fristen gesetzt hat. Renate hätte aber mehrmals Karl ansprechen sollen Zwecks Abholung. Meine vorsichtige Vermutung nach hätte sie es mind. 3 X tun müssen. Ist nach allen dem nichts geschehen könnte sie den Hund vieleicht weitergeben.

Renate kann sicherlich den Hund zur Pflege weitergeben, hier hätte geklärt werden müssen wer fürs Futter aufkommt. In diesem Fall bleibt Sabine auf denn Kosten sitzen.

Karl kommt nun nach einem knapp einem Jahr und fordert seinen Hund, Renate muss ihn leider abgeben.

Renate hätte in diesem Fall die Urkunde nicht aus der Hand geben dürfen, sprich an Sabine. Da die Urkunde auch ein Besitz anzeigt. Renate begeht Vertragsbruch, weil sie die Urkunde einfach weitergegeben hat.

Die in den Raum geworfenen 800€ gehören Sabine. Renate kann Karl nicht einfach mit 800€ abspeisen, denn der will ja den Hund, Futterkosten sin ihm auch nicht anzulasten weil es keine Vereinbarung gibt, Richter entscheiden da wie sie wollen.

Karl könnte mit Sicherheit an Renate Schadensersatz stellen, wenn er mit dem Hund bestimmte Pläne hatte. Mit sicherheit aber auch nur eine Teilschadensersatz weil er sich nicht um die Angelegenheit gekümmert hat.

Kann Karl allerdings schwere gesundheitliche Gründe anbringen das er sich nicht melden konnte.... aber das geht hier wohl zu weit......

Na schauen wir mal was die Auflösung bring.

In diesem Sinne 73 an Alle.......

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Also wenn nichts schriftlich vereinbart wurde - ist es Renates Hund, da es sich hierbei um zwei Privatpersonen handelt und nicht um zwei Kaufleute.

Ist ein schriftlicher "Vertrag" vereinbart worden, wo genau drin steht, dass der Hund Karl zusteht-muss Renate diesen auch ihm überlassen!

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