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Beförderung im Auto


PON Buddy

Beförderung Hund/e im Auto  

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PON Buddy

Hallo, Ihr Lieben !

Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum bin.

Immer wieder höre ich, dass es ein neues Beförderungsgesetz für den Hund im Auto gibt. Stimmt das?

Meine zweite Frage ist, wie befördert Ihr derzeit eure Hunde?

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Hallo,

ob es ein neues Gesetz gibt, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, dass man generell "Sachen", wozu Hunde ja lt. Gesetz gehören, so gesichert sein müssen, damit sie nicht durchs Auto "fliegen" können, z.B. im Falle einer Notbremsung.

Shelly haben wir entweder im Kofferraum (Kombi), wozu wir aber das Gitternetz hoch machen. Falls der Kofferraum aber voll ist (Caren ist Servicetechniker, hat also immer Werkzeug und Pakete im Auto liegen), bekommt Shelly ihr Geschirr an und wird angeschnallt. (Das Geschirr hat extra so eine Art Gurt)

Mich reizt auch schn seit längerem eine stbaile Box im Kofferraum. Aber das machen wir wohl erst mit unserem nächsten Hund. Nachteil bei festen Boxen für mich: Kofferraum ist viel kleiner... :(

Im Fußraum und frei im Auto würde ich NIE einen Hund transportieren. Hätte viel zu viel Angst, dass er rumspringen würde o.ä.

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Hallo

Ich habe selbst kein Auto und fahre auch keins. Wenn mein Vater mal so lieb ist und uns zur Hundeschule fährt oder mal nach Kassel mit darf, dann sitzt sie bei mir im Beifahrerraum und schläft dort.

Habe seit neuesten eine Falltbox aber ich glaube die passt gar nicht in den Kombi rein.

Femke

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PON Buddy

Danke schön schonmal !

Unsere sind auch hinten im Kombi, auch mit nem Sicherheitsnetz zwischen ihnen un der hinteren Rückbank. Immer wieder höre ich halt, dass das nicht mehr gestattet ist, ich bin da so unsicher.

Naja, auf jeden Fall hätten wir auch gerne so ne Doppelbox, aber die würde uns den ganzen Kofferraum ausfüllen. Und wenn wir in Urlaub fahren möchten, können wir doch nun nicht alles Gepäck auf den einen freien Platz neben meinem Sohn auf die Rückbank tun. Und zwei Hunde mit auf die Rückbank zu meinem Sohn ist zu viel und auch zu umständlich, weil wir ja während einer längeren Fahrt sooft Pipi -und Bewegungspausen machen.

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Hallo,

laut meiner Information ist es so ähnlich wie Ricky sagt, der Hund muss gesichert sein.

Sollte ein Unfall passieren und man hat an der Ursache keine Schuld, kann meine eine Teilschuld zugesprochen bekommen, wenn der Hund nicht ordnungsgemäß untergebracht war. Man könnte dann unterstellt bekommen, man war durch den Hund abgelenkt.

Ähnlich wie beim Alkohol, bei unverschuldeten Unfall auch unter der Promillegrenze, bekommt man meist eine Teilschuld. Es heißt ganz ohne hätte man es vieleicht verhindern können.

Das alles weiß ich aber mehr vom Hörensagen, habe Gott sei Dank noch keine Erfahrung in der Richtung.

Mark wird sicherlich die entsprechenden § kennen. :D :D

Gruß

Katja

Ps: Nelly sitzt in meinem Komi im Kofferraum

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Wir haben hinten ein festes Gitter angebracht, Rückbank ist umgeklappt und die Beiden haben den ganzen hinteren Teil vom Auto für sich.

Ich werde mir allerdings in den nächsten Wochen eine Gitterbox zulegen, weil das Gitter hin und wieder verrutscht und die Hunde auch mal hinten "rumkullern", wenn ich kurvige Strecken fahre.

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AngelaE
@ Femke, du was ist eine Faltbox?

Faltboxen kann man - wie der Name sagt - zusammen falten. Lassen sich super transportieren, sind sehr leicht, da aus Nylon. Schau mal unter meinem Beitrag "Easy Crate Michigan Premium Box" von gestern.

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Zickenkind

Hallo,

habe mal gestöbert im Netz und auf der Seite http://www.bordermix.de/urteile.html#anker4 folgenden Artikel gefunden:

Im PKW-Innenraum gilt der Grundsatz, daß Personen anzuschnallen sind und daß die mitgeführten Gegenstände so sicher zu verwahren sind, daß von ihnen keine Gefahr ausgeht. Was für Gegenstände und Sachen gilt, gilt auch für Hunde. So mußte in einem Fall die PKW-Kaksoversicherung nicht für den Schaden aufkommen, der dadurch entstand, daß sich ein PKW-Fahrer durch seine vor dem Beifahrersitz sitzende ungesicherte Zwergpudelhündin ablenken ließ, sodaß er einen Unfall verursachte. Das Gericht wertete dieses Verhalten des Fahrzeugführers als grob fahrlässig und versagte ihm den Versicherungsschutz gegen seine Vollkaskoversicherung.

Hoffe mal das Hilft ein wenig, evtl finde ich ja noch mehr.

73 an alle .....

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