Blinka 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Jupp, zumal wenn der Dackel den DSH angriff, "wehrte" sich dieser doch lediglich... Auch wenn die Verhältnismäßigkeit in puncto Größe und Kraft nicht gegeben ist. Link zu diesem Kommentar
Bergers 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Melde es deiner Versicherung...wenn die den Schaden ablehnt, brauchst du auch nicht zahlen....und das wird sie wahrscheinlich, weil es ja, wie Renate schon sagt, in beiderseitigem Einverständnis war. Link zu diesem Kommentar
Jasminx 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Jepp, Abwehr unberechtigter Ansprüche nennt man das!!! Link zu diesem Kommentar
Mark 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Wenn man das dann auch noch beweisen kann, dass eine Vereinabrung über das Ableinen bestand Ist klar, ne? Muss man schon im Zeifel können. Link zu diesem Kommentar
bluesky 5. August 2008 Autor Teilen 5. August 2008 würde sagen ... ich hab das Tonband nicht dabei gehabt :-( Ne im ernst wie soll ich das beweisen ?? Waren ja nur wir beide auf der Strasse/Weg Link zu diesem Kommentar
Mark 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Das ist dann leider Pech in dem Fall, wenn der andere sich möglicherweise an so eine Vereinabarung nicht mehr ernnert. Link zu diesem Kommentar
Blinka 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Da wird nix weiter passieren... Ganz ehrlich, beide hatten Verletzungen, und selbst wenn sie ne Anzeige machen würde oder es meldet, machst du ne Gegenanzeige/ -meldung und dann ist es der Polizei bzw. dem Gericht zu blöd, darüber zu urteilen. Mach dir keinen Kopf, schreib der Frau, dass du nicht bereit bist zu zahlen, weil es aus dem gegenseitigen EInverständnis war. Erkundige dich am besten erst mal, ob es überhaupt eine Zahlungspflicht für dich gibt, wenn beide ohne Leine waren... Link zu diesem Kommentar
Mark 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 Hundebissverletzungen sind immer Gefährundshaftungen (... verschuldensunabhängig!). Erst in zweiter Stufe wird über ein Einverständnis / Mitverschulden entschieden. Bei solchen Kleckerbeträgen macht eine gerichtliche Auseinandersetzung absolut keinen Sinn ... schon mal gar nicht bei unklarer Beweislage. Link zu diesem Kommentar
Jasminx 5. August 2008 Teilen 5. August 2008 und aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflicht ja auch für jeden ratsam, auf Grund der Gefährdungshaftung, genau wie beim Pferd. Link zu diesem Kommentar
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