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Einsatz von Elektroreizgeräten zur Erziehung ist verboten!


Nicky

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Hallo, Folgendes habe ich in "meinem" anderen Forum www.tierheim-forum.de gelesen unter "News"

Elektroreizgeräte, die zB zur Hundeerziehung eingesetzt werden, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und sind daher verboten.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, wonach ein Leiter von Seminaren zur Hundeerziehung die Verwendung von Elektroreizgeräten zeigen wollte. Nach Aussage des Gerichtes ist dies unzulässig, da Elektroreizgeräte von

Zitat:

ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen.

Die Pressemittelung auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes: Pressemitteilung Nr. 8/2006, BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

Ist doch klasse!

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Somit ist das Thema "Elektroreizgeräte" zur Hundeerziehung letztinstanzlich entschieden worden.

Hier die Pressemitteilung:

Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

Anmerkung: Erfasst von diesem Verbot sind auch die sog. Niederstrom-Reizgeräte, also diejenigen, die nur ganz geringe Stromstöße abgeben.

Das bedeutet im Klartext: Auf allen Hundeplätzen, in allen Hundeschulen und privat sowieso gilt nunmehr ein generelles Verbot.

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Hmmm... Aber ob das wirklich was ändert?

Soweit ich weiß, sind die eigentlich schon länger verboten, aber trotzdem halten sich bestimmte Leute nicht daran!!! Und wer kontrolliert das???

Naja, ich wünsche mir jedenfalls, dass mal ENDLICH was passiert!

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Hallo Ricky81,

Du hast Recht - das Tierschutzgesetz hat schon seit längerem den Passus, den das Bundesverwaltungsgericht jetzt in der Begründung des Urteils verwandt hat.

Allerdings heisst es dort auch: "Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden."

D. h. wenn ein Landesgesetz eine Ausnahmeregelung ermöglichen sollte, so wäre es wieder erlaubt.

Leider ist der Paragraph im Tierschutzgesetz recht gummi-mäßig formuliert. Da heisst es u. a. "nicht unerhebliche Schmerzen" - was aber sind "nicht unerhebliche Schmerzen"? Wer legt das fest?

Und leider bedeutet das - schon länger - geltende Tierschutzgesetz auch nicht, daß der Verkauf der Geräte verboten ist.

Damit kann jeder, der es will, sich die Geräte besorgen.

Auch wäre es theoretisch möglich, Geräte zu bauen, deren Strommenge so reduziert ist, daß irgendein sog. Fachmann bestätigt, daß es nicht in der Lage ist, Schmerzreize auszulösen. Und schon wäre das Gerät (bis zum Gegenbeweis) nach geltenden Tierschutzgesetz benutzbar.

Zumindestens von denjenigen, die immer behaupten, diese Geräte "zur Aktivierung" der Hunde (und eben nicht als Nutzung für Strafreize) zu verwenden.

Leider ist die Verwendung im sogenannten "Leistungssport" (und da nicht nur im VPG-Bereich) sehr verbreitet - und es gibt sehr wenige, die überhaupt wissen, wie man mit diesem Gerät sachgemäß umgeht. Denn - ihr könnt es mir glauben oder nicht - einen sachgemäßen Umgang mit diesen Geräten gibt es. Diese Leute wären aber meiner Meinung nach auch in der Lage eine Meisterschaft zu gewinnen, wenn sie ihre Hunde ohne "Telefon" ausgebildet hätten (man verzeihe mir diesen Euphemismus - aber dies ist eine gängige Bezeichnung unter "Kennern").

Ich persönlich kriege immer wieder das Kotzen, wenn ich einen jungen Hund mit einem "Dummy" am Hals laufen sehe - am besten noch mit Kettenhalsband + Stachel dazu. Und wenn man dann sieht, wie aus einem 8 monatigen fröhlichen Junghund, ein 12 monatiger geduckter "immer noch" Junghund geworden ist - obwohl der "Dummy" angeblich nur ein "Dummy" ist und nur drauf ist, damit falls nötig und überhaupt, der Einsatz des Gerätes unproblematisch ohne Fehlverknüpfung möglich ist.

Das Problem sind - genauso wie bei den Sprühhalsbändern mit Zitronenduft oder den Antikläff-Halsbändern (die es übrigens auch mit Strom für jedermann zu kaufen gibt) - die Idioten (sorry ... ich kann nicht anders ...) die meinen, mit einer schnellen Lösung und einmal drücken ist ihr Problem gelöst.

So ... jetzt hab ich genug gemotzt :D

Ich hoffe, das Urteil führt dazu, daß auch die Geräte nicht mehr frei verkäuflich sind.

Gruß,

Claudia

(Übrigens: Die Bundestierärztekammer hat auch Anfang dieses Jahres mal wieder eine Aktion in Richtung absolutem Verbot gestartet.)

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Bärenkind

Ja, Urteile sind schön und wichtig. Gar keine Frage.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Menschen, denen Tiere nichts wert sind, die Tiere als Sportgeräte benutzen und mißbrauchen, wird es trotzdem geben. Schaden, Leid und Schmerzen kann ich einem Hund auch ohne diese Geräte zufügen... das ist so.

Wir können alle im Kleinen dazu beitragen, in dem man z.B. weiter unbequeme Fragen stellt, vielleicht ein paar wenige von ihrem Tun abzubringen.

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jutti1357

Hast recht Bärenkind - das eine sind Gesetzte und Urteile und das andere das tägliche Leben.

Wir waren schon mal glücklich, als wir ein Ehepaar dazu überreden konnten ihren Hund zum Spielen an unserer Hundewiese (ist einfach hier eine Wiese, wo sich viele treffen) mal abzuleinen - die guckten so zu, wie die anderen da spielten.

Der wurde immer nur an der Leine geführt - seit 4 Jahren - was glaubst du, wie der sich gefreut - getobt hatte - endlich mal.

Das sind kleine Schritte - aber im kleinen fängt es halt an.

Und leider hat nicht jeder den Mut auch auf andere Menschen zuzugehen - anzusprechen - man macht ja auch mal schlechte Erfahrungen... - könnte ich auch schreiben - aber das mal an anderer Stelle

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Hundemann

Hallo an alle,

auch auf die Gefahr hin jetzt Gesteinigt zu werden!

Teleimpulsgeräte können in manchen Dingen eine Stress freiere Methode sein als manch andere.

Diese Geräte sind in so schlechtes Licht gefallen weil viel zu viele die nicht Sachkundig waren sie Falsch eingesetzt haben!

Leider kann jeder ein solches Gerät erwerben und damit Unsinn betreiben, das gilt aber nicht nur dafür.

Und Hundebesitzer die weder Erfahrung noch Kontakt mit solchen Geräten hatten, es grundsätzlich ablehnen. Diese aber wiederum ihre Hunde mit Stachelhalsbänder oder schlimmerem Quellen!

Wo wir schon dabei sind, müssten wir auch Hände Leinen, Halsbänder und Haltis Verbieten, denn auch damit kann ich bleibende Schmerzen verursachen.

Das soll jetzt nicht falsch verstanden werden, ich bin nicht Grundsätzlich für diese Geräte aber auch nicht dagegen.

Hoffe das dieser Beitrag von mir so verstanden wird wie er gemeint war.

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Hallo!

Ich möchte gerne Hundemanns Beitrag ergänzen (keine Angst, ich steinige Dich nicht...).

Ich habe schon mal beim Thema Stachelhalsband geschrieben, dass meiner Meinung nach ein professioneller Trainer sich nicht grundsätzlich gegen oder für ein bestimmtes Hilfsmittel aussprechen sollte. Es ist für mich unerheblich, ob es sich dabei um weiche (Clicker, Geschirr etc.) oder harte (Halti, TIG) Hilfsmittel handelt.

Der Hundehalter hingegen kann und sollte sich sehr wohl grundsätzlich für oder gegen ein Hilfsmittel entscheiden und dieses dann nicht beliebig auswechseln, wenn es nicht mehr "funktioniert".

Warum sehe ich das so?

Ich habe mich auch mal gegen "harte" Hilfsmittel ausgesprochen. In meinen Anfangszeiten im Schutzdienst habe ich mit harten Bandagen gekämpft nur um ganz vorne mit dabei zu sein. Die Hunde, die ich zur Ausbildung hatte, haben durch mich sehr viel gelitten (zwei angespitzte Halsbänder etc.) und noch heute sage ich:

Da warten eine Menge Hundeseelen auf mich, um mich eines Tages zu richten.

Ich entschied mich also generell harte Hilfsmittel abzulehnen. Bis zu einen unschönen Tag, wo eben Hund X vor mir stand. Ich hatte die Wahl: Kurzzeitig Starkzwang anwenden, dem Hundehalter aus einer gefährlichen Situation raus helfen und dem Hund den Stress zu nehmen oder sagen: Nö, nö.. keine Chance.. schläfern Sie das Tier ein!

Ich entschied mich für das Team und rettete dem Hund damit das Leben.

Seit diesem Tag habe ich entschieden kein Hilfsmittel generell abzulehnen, sehr wohl aber den Zweck klar zu definieren. Will heissen: Im Hundesport haben meiner Meinung nach diese Geräte gar nichts verloren!!! Die Argumentation im Sport (Aktivierungsimpulse etc) geht mir am, Verzeihung, am A.. vorbei.

Es gibt keinen logischen Grund, diese Geräte ein zusetzen um seinen Ehrgeiz zu befriedigen, damit der Hund schneller rennt, besser beisst etc.

In der Erziehung allerdings, kann, als letztes aller Mittel, der Griff nach diesem Halsband nötig sein.

Damit man eine Vorstellung davon hat, was ich meine: In den vergangenen 7 Jahren hatte ich keinen Fall, wo ich einen Stachel benötigt hätte, ca. 10 Fälle, wo ich ein Halti eingesetzt habe, ca. 4 Fälle wo ein Sprühhalsband nötig war, ca. 5 Fälle wo Diskscheiben angesagt waren und exakt 3 Fälle, wo ein TIG zum Einsatz kam. Das ganze bei ca. 300 verschiedenen Hunden pro Jahr.

Alle in diesem Beispiel aufgeführten Hilfsmittel gehören für mich je nach Hund und Veranlagung in die Kategorie "harte Hilfsmittel", dass heisst Hilfsmittel die bei falscher Anwendung erheblichen Schaden anrichten können. Für mich ist das TIG nicht schlimmer als das Halti, obwohl ich noch nie gehört habe, dass ein Hund durch den Einsatz des TIG gestorben wäre, mir allerdings 3 Fälle von Genickbruch durch Halti bekannt sind.

Der Ursprung des jetzigen Urteils bezieht sich auf eine Klage aus Sporthundekreisen. Und da sage ich ganz klar:

TIG: NEIN, DANKE!

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Hundemann

Hallo noch mal,

zum Thema Teleimpulsgeräte im Sport!

Bin ich bedingt Anitas Meinung, natürlich nicht für hör weiter schneller, das ist klar.

Aber es gibt auch hier Bereiche in denen ein Tig wie es hier genannt wird, auch im Sport, die bessere alternative sein kann.

Aber auch hier von jemanden der es kann!!!

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Gast
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